Auf Konfrontationskurs beim Sand- und Kiesabbau

Die Stadtverordnetenversammlung Babenhausen spricht sich gegen das Vorhaben der Heidelberger Sand und Kies GmbH aus, ihr Abbaugebiet um 25 Hektar zu erweitern.
Babenhausen – Mit ihrem Beschluss am Donnerstagabend (16.09.2021) beauftragten die Kommunalpolitiker den Magistrat um Bürgermeister Dominik Stadler (unabhängig), beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt „nochmals auf die klare Position der Stadt aufmerksam zu machen, den Sand- und Kiesabbau in Babenhausen zukünftig zu begrenzen“. Zugleich soll der Magistrat prüfen, ob es rechtlich möglich ist, eine Kommune zum Zwecke des Kiesabbaus zu enteignen.
Hintergrund ist, wie berichtet, dass zum einen die Heidelberger Sand und Kies GmbH beim RP einen Planfeststellungsantrag gestellt hat, um ihr Abbaugebiet zu vergrößern und dafür auch schon etliche Grundstücke gekauft hat. Zum anderen hat die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2020 beschlossen, dass ab sofort keine im städtischen Besitz befindlichen Wald-, Wege und landwirtschaftlichen Flächen für den Sand- und Kiesabbau mehr verkauft oder verpachtet werden sollen. Darüber hinaus wird jedem Erweiterungsantrag außerhalb bereits genehmigter Rahmenbetriebspläne die Zustimmung versagt. Zudem wurde eine Moratorium beschlossen, in dem die Stadt zunächst ein Regelwerk über den zukünftigen Rohstoffabbau erstellt. Im nun zur Diskussion stehenden Erweiterungsgebiet am Sickenhöfer See ist die Stadt noch im Besitz von Flächen.
Babenhausen: HeidelbergCement geht weiterhin von Unterstützung aus
Wie eine Unternehmenssprecherin des Mutterkonzerns HeidelbergCement AG auf Anfrage mitteilt, geht dieser davon aus, „dass die Stadt uns weiterhin unterstützt und das jetzt angedachte Moratorium unser Verfahren nicht betrifft. Im Vertrauen darauf haben wir bereits sehr viel Geld für Grundstücksakquisitionen und Planungen investiert“.
Das Unternehmen verweist zudem darauf, dass die Stadt von Anfang an in das Genehmigungsverfahren eingebunden und auch beim Scopingtermin im November 2017 vertreten war. Zudem sei die besagte Fläche regionalplanerisch ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Und zum Thema Enteignung, die bislang vom RP auf Anfrage zum derzeitigen Verfahrensstand nicht ausgeschlossen werden kann, schreibt die Aktiengesellschaft: „Wir versuchen, uns immer mit allen Grundstückseigentümern gütlich zu einigen und werden das auch weiterhin so halten. Zu Enteignungen musste es daher bisher nicht kommen.“ (Norman Körtge)