1. Startseite
  2. Region
  3. Babenhausen

Doppelmord in Babenhausen: Verurteilter hofft, dass Landgericht Verfahren neu aufrollt

Erstellt:

Kommentare

11. Mai 2018: In Darmstadt zeigt Rechtsanwalt Gerhard Strate (Mitte) Videoclips der Schussversuche, auf deren Erkenntnissen der Wiederaufnahmeantrag unter anderem beruht. Neben ihm sitzen Andreas Darsows Ehefrau Anja sowie Steffen Otto Verein Monte Christo. Foto: nkö
11. Mai 2018: In Darmstadt zeigt Rechtsanwalt Gerhard Strate (Mitte) Videoclips der Schussversuche, auf deren Erkenntnissen der Wiederaufnahmeantrag unter anderem beruht. Neben ihm sitzen Andreas Darsows Ehefrau Anja sowie Steffen Otto Verein Monte Christo. Foto: nkö

Der wegen Doppelmordes verurteilte Andreas Darsow aus Babenhausen hofft darauf, dass sein Verfahren wieder aufgerollt wird - doch das kann noch dauern.

Babenhausen/Kassel - Zirka sechs Monate – das war die Einschätzung von Rechtsanwalt Gerhard Strate, wie lange es dauern könnte, bis das Landgericht Kassel eine Entscheidung zum Wiederaufnahmeantrag im Fall des verurteilten Doppelmörders Andreas Darsow fällt. Es wird mindestens die doppelte Zeit sein. Am Samstag jährt es sich zum ersten Mal, dass State beim Landgericht in Darmstadt nach mehrjähriger Vorlaufzeit den Antrag eingereicht hatte. Der 11. Mai war und ist für Andreas und seine Ehefrau Anja Darsow ein prägnantes Datum. An jenem Tag im Jahr 2010 wurde Darsow wegen Mordverdachts festgenommen. Es war sein letzter Tag in Freiheit.

Der Verurteilte sitzt in JVA in Schwalmstadt

„Wir hoffen und warten“, erzählt Anja Darsow auf Anfrage. „Und wir fragen höflich nach.“ Ihr Mann Andreas, der in der Justizvollzugsanstalt in Schwalmstadt einsitzt, sei nervös. Auch er warte jeden Tag auf Nachricht. Mit seinen im Gefängnis erlernten Kochkünsten – er hat dort eine Ausbildung zum Koch gemacht – und Tischtennis versuche er sich so gut wie möglich abzulenken. Auch die Mitstreiter vom Verein „Monte Christo“ hatten erhofft, dass das nun zuständige Landgericht in Kassel zu einer schnelleren Entscheidung kommt.

Im Februar hatte auf Nachfrage unserer Zeitung ein Gerichtssprecher mitgeteilt, „dass bisher keine Entscheidung der Kammer ergangen ist und angesichts der Belastung der Kammer gegenwärtig auch nicht hinreichend konkret abgesehen werden kann, wann die Kammer entscheiden wird.“ Auf eine erneute Anfrage in dieser Woche hieß es, „dass sich die Strafkammer bereits seit einiger Zeit mit dem Verfahren befasst. Die Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen. Daher ist gegenwärtig weiterhin nicht absehbar, wann die Kammer eine abschließende Entscheidung treffen wird.“

Es ist nicht einfach, nach einer rechtskräftigen Verurteilung eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Die Strafprozessordnung hat dafür sehr strenge Anforderungen gestellt. Eine davon ist, dass neue Beweise vorliegen müssen.

Bundeskriminalamt hatte Situation nachgestellt

Genau diese meint Strate in seinem Wiederaufnahmeantrag dargelegt zu haben. Er ist zu der Überzeugung gekommen, dass sich die Tat nicht so zugetragen haben kann, wie es in der 292 Seiten starken Urteilsbegründung nachzulesen ist. Es sei „zu perfekt“ hatte der renommierte Anwalt aus Hamburg vor einem Jahr gesagt und meinte damit vor allem die darin aufgeführten Indizien. Allen voran jener aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche selbst gebauter Schalldämpfer, der bei der Bluttat im April 2009 verwendet worden sein soll. Ein „gänzliche anderes Bild“, so Strate, entstehe, wenn man zu dem Urteil die Videoclips der Schussversuche des Bundeskriminalamtes als auch die von eigens beauftragten Gutachter anschaue: Solch ein Schalldämpfer kann bei der Tat nicht verwendet worden sein, lautet Strates Fazit.

Die mit Hochgeschwindigkeitskameras aufgenommenen Versuche zeigen, dass bei jedem Schuss zahlreiche Bauschaumpartikel bis hin zu größeren Flocken austreten. Am Tatort allerdings wurden nur Spuren im Milligramm-Bereich festgestellt. Auch hätten die Versuche gezeigt, dass sich nicht – wie in der Urteilsbegründung dargelegt – ein Schusskanal im PET-Flaschen-Schalldämpfer gebildet haben kann. Die Argumentation im Urteil sei damit „hinfällig“, sagte Strate. Und damit nahezu die komplette Beweisführung. Denn auch ein IT-Gutachten habe ergeben, dass nicht unbedingt von Darsows Firmencomputer aus Zugriff auf eine Schweizer Internetseite genommen worden sein muss, auf der jene Bauanleitung für den Schalldämpfer zu finden war. Mindestens vier Rechner kommen dafür in Frage – und der damalige Firmen-Administrator sei ein „Waffennarr“ gewesen, hatte Strate vor einem Jahr auf der Pressekonferenz berichtet.

VON NORMAN KÖRTGE

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Familienstreit eskaliert: 23-Jähriger sticht auf Stiefmutter ein

In Bensheim ist ein Familienstreit eskaliert. Ein 23 Jahre alter Mann stach mit einem Jagdmesser auf seine Stiefmutter ein. Jetzt ermittelt die Kriminalpolizei.

Mordfall Susanna: DNA-Spuren führen zu Ali B. und einem Unbekannten 

Im Prozess gegen Ali B. wegen Mordes an Susanna gibt es neue Details. Die DNA-Spuren an der Jacke der Schülerin aus Mainz führen zu Ali B. - und einem Unbekannten.

Streit eskaliert: Mehrere Schüsse aus Waffe abgegeben

In Wetzlar ist am Montagabend ein Streit eskaliert. Einer der Beteiligten gab daraufhin mehrere Schüsse aus einer Waffe ab. Später stellte er sich der Polizei.

Auch interessant

Kommentare