Darmstadt-Dieburg: Kreisklinikum erlässt Besuchsverbot – Das müssen Besucher jetzt wissen

Aufgrund der kritischen Corona-Lage hat sich das Kreisklinikum Darmstadt-Dieburg dazu entschieden, ein Besuchsverbot zu erlassen.
Darmstadt-Dieburg – Das Coronavirus hat Hessen weiter fest im Griff. Die Infektionszahlen des Bundeslandes steigen weiter an und das Robert-Koch-Institut verkündigt täglich neue Höchstwerte. Mittlerweile liegen nur noch wenige Landkreise unter einer Inzidenz von 200.
Aufgrund der dramatischen Entwicklung der pandemischen Lage hat das Kreisklinikum Darmstadt-Dieburg mit seinen Standorten Groß-Umstadt und Jugenheim sich dazu entschieden, ein Besuchsverbot zu verhängen. Die Regelung soll ab Montag, den 29. November in Kraft treten. Dies teilte die Klinik in einer Pressemitteilung mit.
Kreisklinik Darmstadt-Dieburg: Besuchsverbot und verschobene Operationen
Die Einrichtung entschied sich außerdem dazu, alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe, soweit es medizinisch vertretbar ist, zu verschieben. „Uns ist bewusst, dass das Besuchsverbot für die Angehörigen unserer Patienten ein schmerzhafter Einschnitt ist. Doch letztlich ist diese Entscheidung nötig, auch, um unseren Patienten, aber auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, in der Pflege Sicherheit und Schutz zu geben“, so die Geschäftsführerin der Kreiskliniken, Pelin Meyer, zu der Entscheidung.
Die Klinik sieht sich mit dieser Entscheidung als Vorreiter der Krankenhäuser in Südhessen. Man wisse, dass man damit über die aktuell geltenden Verordnungen hinausgehe. „Wir werden die pandemische Lage nur mit klaren Entscheidungen in den Griff kriegen – und eine solche Entscheidung haben wir jetzt getroffen“, so Meyer.
Ausnahme bei besonderen Fällen: Kreisklinik will Besuchsverbot teilweise aufheben
In gewissen Einzelfällen wollen die Kreiskliniken bei Darmstadt-Dieburg das Besuchsverbot außer Kraft setzten. Zu den „besonders gelagerten Fällen“ gehört der Besuch einer Person in einem kritischen Gesundheitszustand, die Betreuung dementer Personen durch Angehörige sowie erkrankte Kinder und Jugendliche. Auch werdenden Vätern wird der Zugang zur jeweiligen Station in Absprache mit dem Personal ermöglicht. Zutritt zu den Kreiskliniken hat in den genannten Ausnahmefällen nur, wer einen tagesaktuellen, negativen Testnachweis vorlegen kann.
Die Entscheidung der Kreisklinik ist hart, aber angesichts der derzeitigen Corona-Situation durchaus nachvollziehbar. Die Intensivstationen werden immer weiter ausgelastet. In Sachsen bereiten sich Kliniken bereits auf die sogenannte Triage vor. (aa)