Prozess um Doppelmord: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Darmstadt/Babenhausen - Die Staatsanwaltschaft hat eine lebenslange Haft für den Beschuldigten im Doppelmordprozess gefordert. Der Mann soll ein Ehepaar aus der Nachbarschaft umgebracht und die Tochter schwer verletzt haben.
Für den heimtückischen Doppelmord an einem Nachbar-Ehepaar im südhessischen Babenhausen soll ein 41-Jähriger nach dem Willen der Anklage lebenslang in Haft. Staatsanwalt Jens Neubauer sprach in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Darmstadt zudem von einer besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre keine vorzeitige Entlassung möglich. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.
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Der Angeklagte soll am 17. April 2009 zunächst den 62 Jahre alten Ehemann erschossen und dann die im ersten Stock schlafende 58 Jahre alte Frau getötet haben. Die damals 37 Jahre alte behinderte Tochter des Ehepaars überlebte die Schüsse lebensgefährlich verletzt. Das Urteil soll am nächsten Dienstag (19.) verkündet werden. Motiv für das eiskalt geplante Verbrechen sei die seit 2001 andauernde Lärmbelästigung durch die benachbarte Familie gewesen, erklärte Neubauer. Ein Hauptindiz für die Tat sei die Anleitung zum Bau eines Schalldämpfers, die der 41-Jährige sich an seinem Arbeitsplatz aus dem Internet heruntergeladen habe.
Die Verteidigung argumentierte dagegen, der Angeklagte habe mit der Bluttat nichts zu tun. Über den Krach der Nachbarsleute habe sich der 41-Jährige nicht geärgert, sondern einfach zum Schlafen Ohrstöpsel getragen. „Er hatte nur das Pech, dass er neben dieser Familie gewohnt hat“, sagte Anwalt Christoph Lang. Es sei auch nicht erwiesen, dass es der 41-Jährige war, der sich die Anleitung zum Bau des Schalldämpfers herunterlud. Es hätte auch ein Kollege sein können, der als Waffennarr bekannt war und zudem als Systemadministrator Zugang zu den Firmen-Computern hatte, sagte der Verteidiger. Die Ehefrau des Angeklagten reagierte fassungslos auf die Forderung der Staatsanwaltschaft.
dpa