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Doppelmord: Angeklagter beteuert seine Unschuld

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Darmstadt/Babenhausen - Zum Prozessauftakt wegen des heimtückischen Doppelmordes in Babenhausen hat der 41-jähriger Angeklagte heute seine Unschuld beteuert.

„Ich habe diesen Menschen nichts angetan“, sagte der Angeklagte vor dem Landgericht Darmstadt. Sein Anwalt kündigte an, dass sich der Industriekaufmann zum Tatvorwurf nicht weiter äußern werde. Der Mann soll am 17. April 2009 seine Nachbarn - einen 62 Jahre alten Ehemann und dessen 58 Jahre alte Frau - mit einer Pistole erschossen haben. Die damals 37 Jahre alte Tochter wurde schwer verletzt.

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Grund soll der andauernde laute Krach der Eheleute gewesen sein. Die Tochter - sie ist geistig behindert - lässt sich als Nebenklägerin von einer Anwältin vertreten.

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Nach der Darstellung von Staatsanwalt Jens Neubauer lauerte der Angeklagte dem Ehemann vor dem Haus auf, schoss unvermittelt und verfolgte dann sein verletztes Opfer. Im Haus traf den 62-Jährigen eine Kugel tödlich am Hals. Die Frau wurde in ihrem Bett erschossen, die Tochter im Dachgeschoss schwer verletzt. Sie irrte nach dem Verbrechen stundenlang blutüberströmt im Haus herum und wurde schließlich im Garten entdeckt. Die Verteidigung warf den Ermittlern vor, sie hätten bei der Aufklärung des brutalen Verbrechens schlampig gearbeitet.

Auch ein Lauschangriff brachte kein Geständnis

Die Anklage stützt sich auf eine Bauanleitung eines Schalldämpfers, die sich der Angeklagte im Internet besorgt haben soll. Dies sei aber nicht erwiesen. Die Tipps zum Bau des Schalldämpfers soll sich der Industriekaufmann mit Hilfe eines Computer heruntergeladen und ausgedruckt haben. Ein Kripo-Beamter räumte als Zeuge jedoch ein, dass der Computer schon kaputt und nicht mehr vorhanden war, als die Polizei zugriff. Außerdem seien am Tatort weder DNA-Spuren noch andere Hinweise auf den Angeklagten gefunden wurden, sagte der Ermittler. Auch ein Lauschangriff habe kein eindeutiges Geständnis erbracht. Die Polizei hatte Auto und Wohnung des 41-Jährigen verwanzt und die Gespräche abgehört.

Die Ehefrau des im dunklen Anzug erschienenen Angeklagten verfolgte den Auftakt des Verfahrens von der Zuschauerbank. Sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Für den Prozess sind zunächst zehn Verhandlungstage terminiert.

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