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Neuer Hoffnungsschimmer für Andreas Darsow

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Von: Norman Körtge

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In Ketten: Vor der Corona-Pandemie genossen Anja und Andreas Darsow einen Freigang.
In Ketten: Vor der Corona-Pandemie genossen Anja und Andreas Darsow einen Freigang. © p

Babenhausen – Vor zehn Jahren ist Andreas Darsow nach einem reinen Indizienprozess schuldig gesprochen worden. Im Juli 2011 verkündet der Vorsitzende Richter Volker Wagner am Landgericht Darmstadt das Urteil: lebenslänglich wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs. Der Richter stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nicht möglich.

„Es ist schwer. Es ist deprimierend. Aber irgendwie ist da auch immer wieder ein Funken Hoffnung“, erzählt Anja Darsow. Die Ehefrau und Mutter der drei gemeinsamen Kinder ist fest davon überzeugt, dass ihr Mann nicht der Täter war. Zusammen mit dem bekannten Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate lässt sie seit Jahren nicht locker, die Justiz von der Unschuld zu überzeugen. Allerdings mussten sie in den vergangenen Monaten einige Rückschläge hinnehmen.

Wiederaufnahmeantrag gescheitert

Der im Frühjahr 2018 eingereichte Wiederaufnahmeantrag für einen Prozess ist endgültig gescheitert. Nachdem im August 2019 das Landgericht Kassel diesen ablehnte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt die danach sofort von Anwalt Strate eingelegte Beschwerde im Mai 2020 verworfen. Zur Erinnerung: Es ist nicht einfach, nach einer rechtskräftigen Verurteilung eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Die Strafprozessordnung hat dafür sehr strenge Anforderungen gestellt. Eine davon ist, dass neue Beweise vorliegen müssen. Vor allem mit Schussgutachten mit einem laut Urteil bei der Bluttat verwendeten selbst gebauten Schalldämpfer – eine mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche – sollte eines bewiesen werden: „Solch ein Schalldämpfer kann bei der Tat nicht verwendet worden sein“, lautet Strates Fazit.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hingegen hat sich der Auffassung des Landgerichts Kassel angeschlossen. In der 18-seitigen Begründung heißt es unter anderem, dass der von Strate beauftragte Sachverständige lediglich festgestellt habe, „dass bei dem von ihm gewählten Versuchsaufbau die genannten Ergebnisse auftreten“. Und: „Allgemeingültige Feststellungen zur Menge des Auswurfs von Plastik oder Bauschaum, die die Ausführungen des Sachverständigen Pfoser (Anmerkung der Redaktion: Gutachter im Urteil 2011), erschüttern könnten, ergeben sich aus den ausgeführten Tests nicht.“

Tat, Motiv, Indizien und was für die Ohren

Die Tat: Am frühen Morgen des 17. April 2009 wurde das Nachbars-Ehepaar der Darsows erschossen. Der Täter kannte offensichtlich die Gewohnheiten des 62-jährigen Opfers und lauerte ihm auf, als er den Müll rausbringen wollte. Auf ihn wurden sechs Schüsse mit einer Walther P38, präpariert mit einem angeblich selbst gebauten Schalldämpfer, abgegeben. Anschließend erschoss der Täter die schlafende Ehefrau (58) und schoss auf die damals 37 Jahre alte behinderte Tochter. Sie wurde erst nach Stunden schwer verletzt entdeckt und überlebte. Die Waffe und der Schalldämpfer wurden nie gefunden. Darsows Tatmotiv soll die Lärmbelästigung durch die Nachbarn gewesen sein. Zu den belastenden Indizien gehören, dass von Darsows Firmencomputer auf eine Internetseite zugegriffen wurde, auf der es eine Anleitung zum Bau eines Schalldämpfers gab. An seiner Bundeswehrhose wurden außerdem Schmauchspuren gefunden.
Ein Podcast: Die Journalistinnen Leonie Bartsch und Linn Schütze haben den Doppelmordfall mit all seinen Ungereimtheiten in einem fünfteiligen Podcast „Die Nachbarn“ aufgearbeitet. (nkö)

Verfassungsklage eingereicht

Das Ablehnen des Wiederaufnahmeantrages hat Strate zum Anlass genommen, im Juni 2020 Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Landgerichts Kassel und des Oberlandesgerichts Frankfurt einzulegen. Der Rechtsanwalt sieht die Grundrechte seines Mandanten verletzt. Es sei verfassungsrechtlich nicht akzeptabel, dass sich das Bestreben nach Wahrheitsfindung über die Rechtskraft des Urteils hinaus nicht in den getroffenen Entscheidungen widerspiegelt. „Das Oberlandesgericht will diesen Beweismitteln die Beweisqualität absprechen, da sie denklogisch den Beweisergebnissen der erkennenden Kammer widersprechen und deshalb nicht ‘neu’ im Sinne der Strafprozessordnung seien“, schreibt Strate in der Verfassungsbeschwerde.

Doch im vergangenen Oktober kam bereits eine Antwort vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“ Strate sieht als Grund dafür eine Überlastung des Bundesverfassungsgerichts, da dort jährlich etwa 6 000 Verfassungsbeschwerden eingereicht werden. Er schreibt: „Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit wiederholt Verfassungsbeschwerden gegen willkürliche Entscheidungen der Instanzgerichte in Wiederaufnahmesachen angenommen und die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben. Leider ist das in den letzten Jahren nicht mehr geschehen. Das Wiederaufnahmeverfahren ist zur Zeit wieder das Brachland des Rechtsstaats, welches von der Strafjustiz auf hohem Ross beritten wird.“

Und nun? Hoffnung gibt den Darsows eine Zivilklage. Wie Anja Darsow berichtet, habe die Vormundschaft, in diesem Fall das Land Hessen, der in der Tatnacht schwer verletzten Tochter des ermordeten Nachbarehepaares auf Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld geklagt. Die Klage sei erst eingereicht worden, nachdem das Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt worden war. „In dem Prozess muss die Schuld erneut komplett bewiesen werden“, berichtet Anja Darsow. Sie schätzt, dass es im Herbst losgehen könnte.

Bis dahin wird Anja Darsow vor allem über die seit der Corona-Pandemie möglichen 14-tägigen jeweils halbstündigen Skype-Termine Kontakt mit ihrem in Schwalmstadt einsitzenden Mann halten. „Das ist auch für die Kinder eine gute Möglichkeit geworden, um etwas Papa-Zeit zu haben.“ In den vergangenen Monaten hat sie außerdem ihre Homepage neu gestalten und ordnen lassen. (Norman Körtge)

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