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Erbstreit um das Amt Babenhausen

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Eines der drei Dokumente, die seit Kurzem in einer Vitrine im Territorialmuseum zu sehen sind, zeigt Angelika Schmaltz.
Eines der drei Dokumente, die seit Kurzem in einer Vitrine im Territorialmuseum zu sehen sind, zeigt Angelika Schmaltz. © Territorialmuseum

Mit dem Tod von Johann Reinhard III. am 28. März 1736 war das Haus Hanau-Lichtenberg erloschen. „Sein einsames Totenbett umstanden Fremde, welche auf die Erbschaft warteten“, schreibt ein Chronist. Der nördlich des Mains gelegene Teil kam an die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Das Amt Babenhausen jedoch wurde zum Zankapfel. Denn die Erbverträge legte jede Partei zu ihren Gunsten aus.

Babenhausen – Den unterelsässischen Teil von Hanau-Lichtenberg erbte Hessen-Darmstadt. Drei Originaldokumente, die sich mit der Erbschaft befassen, sind seit Kurzem im Territorialmuseum Babenhausen zu sehen. Es ist eine Schenkung von Angelika Schmaltz.

Vor kurzen war Schmaltz, die vor elf Jahren auch die Publikationen über die Cellba und die Familie Schöberl in Babenhausen unterstützt hatte, mit Klaus Mohrhardt im Territorialmuseum, um die Übergabe abzuschließen. In einer Vitrine sind mit Erläuterungen die Originalurkunden, die einen wichtigen Teil der Babenhäuser Geschichte betreffen, zu bewundern.

Die Schriftsätze stammen aus dem Nachlass der Babenhäuser Unternehmerfamilie Schöberl. Angelika Schmaltz, eine geborene Schöberl und Enkelin des Baurates Heinrich Schöberl (der die Cellba vor 100 Jahren in Babenhausen gegründet hatte), hatte die Originalurkunden bereits vor längerer Zeit Klaus Mohrhardt mit der Maßgabe übergeben, sie an den Heimat- und Geschichtsverein Babenhausen weiterzureichen. Angelika Schmaltz hatte sie aus Verwandtenkreisen in Amerika mitgebracht.

Zum geschichtlichen Teil: Noch bevor Johann Reinhard III. seine Augen für immer geschlossen hatte, ließ der Landgraf von Hessen-Kassel Babenhausen und Dudenhofen besetzen. Beinahe wäre es zu einem Krieg gekommen. Der Streit um die Erbschaft zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt vor dem Reichskammergericht in Wetzlar dauerte über drei Jahrzehnte. 1771 wurde schließlich ein Kompromiss gefunden. Das Amt Babenhausen wurde unter den beiden „Streithähnen“ aufgeteilt.

Babenhausen, Dudenhofen, Harreshausen, Kleestadt und Langstadt blieben bei Hessen-Kassel, Altheim, Dietzenbach, Harpertshausen, Schaafheim und Schlierbach kamen zu Hessen-Darmstadt. Gleichzeitig wurde das neue Amt Schaafheim gegründet.

Grundlage des Erbstreits war ein Teilungsvertrag aus dem Jahre 1458. Durch den Tod von Reinhard II. und wenig später auch von seinem Sohn Reinhard III. war der Erbe der kleine Enkel Philipp. Die Kindersterblichkeit war zu jener Zeit groß. Vorsorglich holte man auf Familienbeschluss den Onkel (Philipp I.) des kleinen Philipp (der Jüngere) aus seiner bereits angetretenen kirchlichen Laufbahn mit Genehmigung des Papstes zurück, um so das auferlegte Eheverbot außer Kraft zu setzen. Und als Heiratsgrundlage wurde dem Onkel das linksmainische Amt Babenhausen übertragen. Philipp I. (der Ältere) wurde Graf von Hanau-Babenhausen. Und wenig später heiratete er die knapp 16-jährige Anna von Lichtenberg (aus dem Elsass). Nach dem Aussterben der Lichtenberger wurde das Erbe unter den beiden Töchtern Anna und Elisabeth aufgeteilt. Und aus Hanau-Babenhausen wurde 1480 ein Hanau-Lichtenberg.

Die langwierigen Verhandlungen vor dem Reichskammergericht waren verbunden mit einer Fülle von juristischen Schriftsätzen, von Gutachten und auch Vermögensaufstellungen. Diese Dokumente wurden gedruckt und beiden Parteien übergeben. Handschriftliche Kopien hätten zu jener Zeit sicherlich nicht gereicht. (Georg Wittenberger)

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