Erdbestattungen in Babenhausen werden teurer

Ab dem kommenden Jahr werden aller Voraussicht nach die Gebühren für Erdbestattungen auf den sechs Friedhöfen in Babenhausen und den Stadtteilen angehoben.
Babenhausen - In der jüngsten Ausschuss-Sitzungsrunde diskutierten die Stadtverordneten die vorgelegten Neufassungen der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung an. In Kraft treten soll sie, so der Wunsch der Stadtverwaltung, nach Möglichkeit zum 1.Januar 2023.
Der verantwortliche Fachbereichsleiter Max Grychta erläuterte, dass die aktuelle Satzung aus dem Jahr 2019 nicht mehr auf dem aktuellen Stand sei und anhand von Mustersatzungen auch um Inhalte – etwa Regelungen zu Bestattungen von sogenannten Sternenkindern – ergänzt worden sei. Wie bereits in der gültigen Gebührensatzung belaufe sich die neue, von einer speziellen Beratungsfirma erarbeitete Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent. Bedeutet: Die Kosten für Bestattungen werden komplett von den Hinterbliebenen beglichen. Dabei macht die allgemeine Teuerungsrate eben auch vor dem Bestattungswesen nicht halt und schlägt vor allem bei den Beerdigungen mit Sarg zu Buche (siehe „Auszug aus der noch nicht beschlossenen Gebührensatzung“). Urnenbestattungen hingegen werden geringfügig günstiger.
Auszüge aus dem Entwurf der Gebührensatzung
Bestattungsgebühren
Erdbestattung unter der Woche sollen zukünftig 1424 statt 1075 Euro kosten; an Samstagen sind 1574 statt 1225 Euro (jeweils ein Plus von 349 Euro); Urnenbestattungen hingegen werden ein wenig günstiger: 592 statt 625 Euro montags bis freitags und an Samstagen 692 statt 725 Euro (jeweils ein Minus von 33 Euro).
Nutzungsrechte
An einer Reihengrabstätte für Erd- und Urnenbestattungen: Urnenreihengrab 916 Euro (plus 95 Euro); Urnenwiesenreihengrab 1190 (plus 123 Euro), Wiesenreihengrab 1884 Euro (plus 196 Euro);An Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und Wiesenwahlgrabstätten: Urnenwahlgrab 2059 Euro (plus 214 Euro), Einzel-Wiesenwahlgrab 2646 Euro (plus 275 Euro); Wiesenwahldoppelgrab 3768 Euro (plus 391 Euro).
Neu in der Gebührensatzung: Die Aufbewahrung einer Ascheurne bis zu 14 Tage wird mit 56 Euro berechnet. (nkö)
Da es durch die 100 Prozent Kostendeckung keinen Optimierungsbedarf mehr gibt, gab zumindest die vorgelegte neue Gebührensatzung keinen Anlass zu Diskussionen. Sehr wohl aber die Friedhofssatzung an sich. Bettina Mathes (Grüne), sensibilisiert durch ihre Beschäftigung in der Kinderhospizarbeit, befand diese als „zu eng gefasst“. Die Stadt sollte den Mut haben, ein Zeichen gegen die „Übereglementierung“ zu setzen. Als Beispiele, die sieg gerne ändern würde, führte sie an, dass Stühle nur mit Einwilligung der Verwaltung an oder auf Grabstätten aufgestellt werden dürfen, dass das Abspielen von Musik nur während Bestattungen erlaubt ist und Kinder unter sechs Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen den Friedhof betreten dürfen. „Wir sollten individuelle Trauerwege ermöglichen“, meinte die Sickenhöferin. Sie kündigte an, einen Antrag mit textlichen Änderungen zu formulieren.
In der nächsten Ausschussrunde Ende November sollen die Friedhofs- und Gebührensatzungen noch einmal Thema sein, um sie dann in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember final beschließen und noch in diesem Jahr veröffentlichen zu können. (Norman Körtge)