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Wie fielen tödliche Schüsse?

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Darmstadt/Babenhausen ‐ Tag sechs im Doppelmord-Prozess: Die Verletzungen der Opfer standen im Mittelpunkt der Verhandlungen am Landgericht. Von Ulrike Bernauer

Der Vorsitzende Richter Volker Wagner wollte anhand der Schussverletzungen eine Klärung der Geschehnisse am Tatort vorantreiben. Geladen war der Rechtsmediziner Dr. Roman Bux, der die Leichen des getöteten Ehepaars untersucht hatte. Sechs Schüsse hatten Klaus Toll getroffen. Tödlich war ein Einschuss unterhalb des Unterkiefers, der das verlängerte Rückenmark und damit das Atemzentrum getroffen hatte. Ein Schuss habe die Lunge getroffen, nach einer Einblutung sei diese dann zusammengefallen.

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Tochter war Lebensmittelpunkt

Dieser Schuss sei auf das Opfer aber vor dem tödlichen Treffer abgegeben worden. Klärungsbedarf gab es über die Haltung des Opfers bei der Schussabgabe. So war eine Kugel zwischen Kleidung und Haut des Opfers gefunden worden und eine der Austrittswunden hatte einen Schürfsaum. Der tritt nur auf, so Bux, wenn sich hinter dem Getroffenen ein Widerstand, wie eine Wand oder eine Tür befindet. Was dieser Tatbestand über das Tatgeschehen aussagt, konnte an diesem Mittwoch nicht geklärt werden. Mehr Aufklärung erhofft sich Richter Wagner, wenn Bux am Freitag die Spuren der Blutspritzer erläutert.

Kiefer durch Schuss zertrümmert

Ein völlig anderes Bild konstatierte Bux bei der getöteten Ehefrau. „Während beim Mann aus den Schüssen eine Bewegungsdynamik ersichtlich ist, fehlt diese bei der Frau“. Petra Toll war im Bett liegend aufgefunden worden. Auch bei ihr verletzte der tödliche Schuss das Rückenmark und das Atemzentrum. Unklar blieb, ob die Frau von zwei oder von drei Schüssen getroffen wurde. Ein Durchschuss der linken Schulter könnte anschließend unterhalb des linken Ohres in den Schädel eingetroffen sein. Klar war jedoch für Bux, dass keines der insgesamt drei Opfer, die Tochter Astrid überlebte schwer verletzt, andere Verletzungen außer den Schüssen aufwies.

Zu den Verletzungen der Tochter sagte der Arzt und plastische Gesichtschirurg Dr. Konstantin Landes aus. Er hatte sie am 18. April 2009 sechs Stunden lang operiert und dabei ihren Kiefer, der bei einem der beiden Schüsse zertrümmert worden war, wieder aufgebaut. Nach seiner Einschätzung wurde Astrid Toll von einem Schuss frontal in den Kiefer getroffen, der andere wurde seitlich auf den Kiefer abgegeben und verursachte die Kieferverletzung. Es konnte nicht geklärt werden, ob eine Verletzung an der rechten Brust ebenfalls durch einen Schuss verursacht wurde. „Die Wunde ist behandelt worden“, so Bux, „danach lassen sich schwer noch Aussagen treffen.“

Der Prozess wird am morgigen Freitag fortgesetzt mit den Sachverständigen Bux und zwei Schusssachverständigen.

Am Nachmittag brachte die Vernehmung eines Polizeibeamten wenig Substanzielles. Er hatte den Angeklagten D. am Tag nach dem Auffinden des getöteten Ehepaars als Zeugen vernommen und am 23. Juli 2009 nach seiner Festnahme. Richter Wagner verlas Teile des Vernehmungsprotokolls und stellte erweiternde Fragen an den Vernehmungsbeamten. Im Wesentlichen ging es um das Verhältnis des Angeklagten zum Ehepaar Toll. Von schwierig wegen der Lärmbelästigungen bis zum „Ignorierverhältnis“ hatte der Angeklagte in seiner Vernehmung, die er nicht unterschrieben hatte, gesprochen. Thema war auch der Arbeitsplatzrechner, auf dem die Polizei Kontakte zu einer Internetseite gefunden hatte, die den Bau eines Schalldämpfers erklärt. Den Rechner konnten auch Kollegen benutzen, hatte der Angeklagte D. während der Vernehmung erklärt.

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