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Kosten, Preise und seelische Not steigen

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„Wer soll das bezahlen?“ lautete der Titel des Informationsabends im evangelischen Gemeindehaus, den Eugen Breining moderierte.
„Wer soll das bezahlen?“ lautete der Titel des Informationsabends im evangelischen Gemeindehaus in Babenhausen, den Eugen Breining moderierte. © zeta

„Wer soll das bezahlen?“ lautete der Titel eines Informationsabends des Diakonischen Werks und das Evangelischen Dekanats Vorderer Odenwald in Babenhausen.

Babenhausen - Die Kosten fürs Wohnen, für Strom und Heizenergie sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Den größten Anstieg gab es in den vergangenen zwölf Monaten. Für Menschen, die ohnehin jeden Cent umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben – oder im Zweifel eben lieber nicht ausgeben – wird die Lage immer prekärer.

Vor diesem Hintergrund und in Anlehnung an den bekannten, gleichnamigen Fastnachtsschlager aus den 1950er-Jahren luden das Diakonische Werk und das Evangelische Dekanat Vorderer Odenwald zu einem Informationsabend mit dem Titel „Wer soll das bezahlen?“ ins evangelische Gemeindehaus in Babenhausen ein. Eugen Breining gab einen kurzen Überblick über die allgemeinen Preisentwicklungen und die Angebote an Menschen, deren finanzielle Belastungsgrenze inzwischen erreicht ist.

Zwar wurde „Hartz-IV“ in „Bürgergeld“ umbenannt und die Transferleistung um 50 Euro monatlich erhöht. Doch das ist nicht mehr als eine kosmetische Korrektur. Denn die hohen Kosten werden dadurch nicht gedeckt, die Inflation nicht ausgeglichen. Zudem sind keinesfalls nur Menschen, die auf Transferleistung angewiesen sind, von den gestiegenen Preisen für Wohnen, Energie und Lebensmittel betroffen. „Auch in der Mittelschicht kommen immer mehr Menschen in eine finanzielle Schieflage“, wie Gabriele Schwab von der Schuldnerberatung des Diakonischen Werks sagt. Zu ihren Beratungsstunden kämen vermehrt auch jene, die einmal gut verdient haben oder zumindest von ihrem Einkommen ihre Existenz sichern konnten. Doch die veränderten Rahmenbedingungen führten nun auch bei ihnen mitunter zu großen finanziellen Problemen. „Wer zu uns in die Beratung kommt, ist oft in großer seelischer Not“, sagt Schwab. Die psychische Stabilisierung der Ratsuchenden sei deshalb ein bedeutender Teil ihrer Arbeit. Danach gehe es meist daran, Ordnung in die Vielzahl ungeöffneter oder unbearbeiteter Briefe zu bringen, Kontakte mit Behörden, Energieversorgern, Vertragspartnern und all jenen aufzunehmen, die Forderungen stellen.

Auch Klaus Gerth-Koch, der für die Caritas seit vielen Jahren Stromspar-Checks durchführt, berichtet von einer Zunahme von Menschen, die mit den hohen Energiepreisen nicht mehr klarkommen, und sich hilfesuchend an ihn wenden. In Deutschland seien gegenwärtig 300 000 Haushalte von Stromsperren betroffen. 130 000 seien Bezieher von Transferleistungen. Angesichts der hohen Energiepreise, die mitunter nicht beeinflussbar sind, wenn beispielsweise der Energieversorger den Grundpreis erhöht, gibt es nicht allzu viele Sparmöglichkeiten.

„Generell ist es aber wichtig zu wissen, was im Haushalt passiert, wie die Haushaltsgeräte funktionieren und genau zu kalkulieren, ob sich die Anschaffung eines neuen Geräts lohnt“, sagte Gerth-Koch. Mit Ratsuchenden schaue er meist, ob ein anderer Stromtarif etwas Entlastung schaffen könnte und welche Maßnahmen schnell eine Einsparung bringen. „Bei manchen Menschen läuft jeden Tag über viele Stunden der Fernseher, einfach, weil die Menschen einsam sind und sie im TV wenigstens eine Stimme hören und ein anderes Gesicht sehen.“ Zahlungsrückstände auszugleichen, sei eines der großen Themen in jenen Haushalten.

Beratung und mehr

Ernst-Johann Schnatze bietet im Auftrag der Stadt Babenhausen eine Schuldnerberatung an. Termine können direkt bei ihm werktags zwischen 8.30 und 9 Uhr vereinbart werden unter z 06073 5124. Der Verein Horizont bietet sowohl Sozial- als auch Schuldnerberatung, zum Teil auch im Beratungsladen, Bürgermeister-Rühl-Straße 6, an. Kontakt: Telefon 06071 2009-01. Eine Übersicht über Hilfsangebote gibt es auf der städtischen Internetseite.

Stefan Bock, beim Landkreis zuständig fürs Wohngeld, informierte über die Änderungen bei der Wohngeld-Berechtigung, die Unterschiede zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Denn sogar Eigentümer einer Immobilie können berechtigt sein, Wohngeld zu beziehen. Das Einkommen, die Größe der Familie und die Miethöhe seien Faktoren, die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird. Die Größe der Wohnung spiele bei der Berechnung hingegen keine Rolle mehr. Während in den vergangenen drei Jahren etwa 2 500 Anträge pro Jahr gestellt worden waren, hätten allein im Januar dieses Jahres schon mehr als 700 Anträge die Wohngeldstelle des Kreises erreicht. Die Not ist also größer geworden. (zeta)

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