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Kein Baustopp in der Kaserne Babenhausen: Verwaltungsgerichtshof weist Eilantrag zurück

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Von: Norman Körtge

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Freie Sicht auf das historische Kaisergärten-Quartier: Möglich geworden ist das durch den Abriss der zahlreichen Gebäude auf dem ehemaligen Hauk&Nöth-Betonwerkgelände (Vordergrund). Dort möchte Google sein Rechenzentrum bauen.
Freie Sicht auf das historische Kaisergärten-Quartier: Möglich geworden ist das durch den Abriss der zahlreichen Gebäude auf dem ehemaligen Hauk&Nöth-Betonwerkgelände (Vordergrund). Dort möchte Google sein Rechenzentrum bauen. © Körtge

Acht Monate lang schwebte das Baustopp-Damoklesschwert über dem neuen Stadtquartier Kaisergärten in Babenhausen. Nun wies der Verwaltungsgerichtshof den Eilantrag zur Normenkontrollklage zurück.

Babenhausen - Im Mai vergangenen Jahres war die bereits zuvor eingereichte Normenkontrollklage gegen den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bebauungsplan durch einen Eilantrag ergänzt worden. Der, wenn er vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel stattgegeben worden wäre, ein Baustopp auf dem ehemaligen Kasernengelände bedeutet hätte. Doch der VGH hat diesen nun zurückgewiesen.

Wie Katrin Lehmann, Vorsitzende Richterin am hessischen Verwaltungsgerichtshof, auf Anfrage mitteilt, habe die im Eilverfahren anzustellende Folgenabwägung ergeben, dass sich die Lärmbelastung der Kläger „bereits jetzt im gesundheitsgefährdenden Bereich bewegt, die zu erwartende Mehrbelastung im nicht wahrnehmbaren Bereich liegt und vermutlich durch verkehrslenkende Maßnahmen kompensiert werden kann“. Demgegenüber wären die Folgen für die Stadt im Falle eines Baustopps ungleich höher, „da kein dringend benötigter Wohnraum geschaffen und die Ansiedelung von Gewerbe nicht erfolgen könnte“.

Kaserne Babenhausen: Verwaltungsgerichtshof weist Eilantrag zurück – Rückschlag für Anlieger

Für Tino Eidebenz, der sowohl die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan als auch den Eilantrag gestellt hatte, ist der Beschluss zunächst einmal ein Rückschlag. Der Anlieger der Darmstädter Straße (B26) wertet die Gerichtsentscheidung als „einen Beschluss für die Investoren und gegen die Bürger“, sagte er gestern. Zwar habe der VGH festgestellt, dass die in den Klagen angeführte Belastung durch Verkehrslärm ein erheblicher und zu berücksichtigender Belang sei und daher auch das Hauptverfahren gerechtfertigt ist. Aber in der Abwägung sehe das Gericht offenbar die möglichen Nachteile für die Stadt und damit auch für die Investoren als so groß ein, dass die Eilbedürftigkeit nicht gegeben ist.

Hinzu komme, so Eidebenz, dass zwar mehrere Anwohner, auch aus der Schaafheimer Straße, über die der Verkehr vom und zum Kasernen-Gewerbegebiet abgewickelt werden soll, Normenkontrollklage eingereicht haben, aber eben nur zwei die einstweilige Verfügung. Und da war etwa Eidebenz Haus für das Gericht zu weit weg vom zum entwickelnden ehemaligen Kasernengelände.

Ärger um Entscheidung zu Kaserne Babenhausen: „Schaden für unsere Gesundheit wird in Kauf genommen“

„Ein Schaden für die Wirtschaft soll abgewendet werden, aber ein Schaden für unsere Gesundheit wird in Kauf genommen“, gibt Eidebenz angesichts des festgestellten gesundheitsgefährdenden Straßen- und Bahnlärms zu bedenken. Er und seine Mitstreiter hoffen nun auf das Hauptverfahren. Mit einem Beschluss rechnet Eidebenz in diesem Jahr allerdings nicht mehr. Aus Kassel heißt es dazu lediglich, dass eine Terminierung derzeit noch nicht absehbar sei, da in dem Senat noch eine Reihe älterer Verfahren – auch Normenkontrollverfahren – zur Entscheidung anstehen.

Für Bürgermeister Dominik Stadler (unabhängig) ist der Beschluss des VGH in erster Linie eine Bestätigung der guten Arbeit in der Stadtverwaltung, da eben das Gericht keinen „beachtlichen Abwägungsmangel“ im Bauleitverfahren feststellen konnte, der die Eilbedürftigkeit gerechtfertigt hätte. Alles Weitere würde nun im Hauptsacheverfahren geklärt werden müssen. (Norman Körtge)

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