1. Startseite
  2. Region
  3. Babenhausen

Babenhausen kauft Grundstück in den Lachewiesen an

Erstellt:

Von: Norman Körtge

Kommentare

Auch nach mehr als fünf Jahren nicht bebaut – die Grundstücke an der Bertha-von-Suttner- (links) und an der Bürgermeister-Willand-Straße im Neubaugebiet Lachewiesen.
Auch nach mehr als fünf Jahren nicht bebaut – das Grundstücke an der Bertha-von-Suttner-Straße in Babenhausen. © Körtge

Schön angelegte Gärten mit mehr oder weniger noch grünem Rasen und etliche, meist weiß gestrichene frei stehende Einfamilienhäuser – im Neubaugebiet Lachewiesen II haben sich seit dem Verkauf der Grundstücke ab Mitte 2016 viele ihren Eigenheimtraum verwirklicht.

Babenhausen - Zumindest bis auf zwei Grundstückseigentümer, die ihrer vertraglich fixierten Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren nicht nachgekommen sind. So klaffen an der Bürgermeister-Willand- und an der Bertha-von-Suttner-Straße noch zwei Baulücken. Sie sind somit Fälle für die Stadtverwaltung, den Magistrat und letztendlich auch für die Stadtverordnetenversammlung geworden, die dazu nun Beschlüsse fassen musste.

Vor allem – und das wurde in der jüngsten Sitzung des Stadtparlaments deutlich – wollen die Lokalpolitiker Grundstücksspekulationen einen Riegel vorschieben. Denn beide Grundstücksbesitzer wollen ihre Areale weiterverkaufen – selbstverständlich zu einem höheren Preis wie vor mehr als fünf Jahren. Der Immobilienmarkt gibt das zweifelsohne her, wie die Stadt bereits in einem vergleichbaren Fall im benachbarten Neubaugebiet Lachewiesen I feststellen konnte (siehe „Höchstgebot im Marie-Curie-Ring“). Unter anderem FWB-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Heil erinnerte deshalb daran, dass mit der beim Kauf eingegangenen Bauverpflichtung genau diese Art von Spekulationen verhindert werden sollen – und die Baugebiete zügig entwickelt werden.

Höchstgebot im Marie-Curie-Ring in Babenhausen

Im Frühjahr 2021 hat die Stadt ein 561 Quadratmeter großes Grundstück im Marie-Curie-Ring im Neubaugebiet Lachewiesen I in einem Online-Bieterverfahren zum Kauf angeboten. Für das Mindestgebot hatte sich die Stadt am Bodenrichtwert von 340 Euro pro Quadratmeter orientiert und 190 740 Euro angesetzt. Am Ende des zwei Monate laufenden Verfahrens lag das Höchstgebot dann bei 521 600 Euro. Das macht einen Quadratmeterpreis von 929,77 Euro. (nkö)

Im Fall des an der Bertha-von-Suttner-Straße gelegenen 500-Quadratmeter-Grundstücks gab es auch keine lange Diskussion. Einstimmig votierten die Stadtverordneten dafür, dass die Stadt das Areal wie vertraglich festgelegt zum 2016er Quadratmeterpreis von 280 Euro für insgesamt 140 000 Euro ankauft. Da der Quadratmeterpreis mittlerweile auf 390 Euro (derzeit gültiger Bodenrichtwert) gestiegen ist, werden bei einem Weiterverkauf mindestens 195 000 Euro aufgerufen. Macht einen Mindestgewinn von 55 000 Euro. Wie aus dem Magistratsantrag hervorgeht, wollte die Eigentümerin ihrerseits das Grundstück für 320 000 Euro weiterverkaufen.

Komplizierter ist die Sachlage an der Bürgermeister-Willand-Straße, einem 492-Quadratmeter-Grundstück. Dort hatte der Eigentümer nach dem Hinweis auf die Bauverpflichtung – Frist lief seit Juli 2016 – im Sommer 2021 zunächst eine Verlängerung bis Ende September 2022 beantragt. Der Magistrat gewährte gar eine Verlängerung bis Ende März 2023. Passiert ist bislang nichts. Stattdessen kam im August die Nachricht, dass der Besitzer das für 142 680 Euro erworbene Grundstück für 196 800 Euro weitverkaufen möchte. Allerdings müsste der neue Käufer ebenfalls bis zum 31. März 2023 ein bezugsfertiges Haus errichten.

Wie aus dem Änderungsantrag von Bürgermeister Dominik Stadler hervorgeht, müsste nach Ablauf der Frist dem Zweitkäufer, wenn er bis dahin angefangen haben sollte ein Haus zu bauen, dafür eine Entschädigung gezahlt werden. Über die Höhe der Entschädigung, da geht der Verwaltungschef in seinem Antrag aus, würde Uneinigkeit herrschen, was zu einem Rechtsstreit führen werde: „Im schlimmsten Fall wird auf dem Grundstück für lange Zeit eine Bauruine stehen, die dem Erscheinungsbild des Neubaugebietes nicht guttun würde.“

Das brachliegende Grundstück an der der Bürgermeister-Willand-Straße im Neubaugebiet Lachewiesen in Babenhausen.
Das brachliegende Grundstück an der der Bürgermeister-Willand-Straße im Neubaugebiet Lachewiesen in Babenhausen. © Körtge

Daher sein Vorschlag: Die Stadt macht trotz der noch laufenden Frist sofort von ihrem Vorkaufsrecht gebrauch und kauft das Grundstück für 196 800 Euro zuzüglich Kaufnebenkosten. Anschließend könne die Stadt das Areal im Bieterverfahren wieder verkaufen.

Doch diesen Weg möchten die Stadtverordneten nicht mitgehen. CDU-Fraktionsmitglied Stephan Sawallich pochte unter anderem darauf, dass alle gleich gelagerten Fälle auch gleich behandelt werden sollen. Sowohl der Änderungsantrag des Bürgermeisters als auch der ursprüngliche Magistratsantrag wurden von einer breiten Mehrheit abgelehnt. Es gab jeweils keine einzige Ja-Stimme. (Norman Körtge)

Auch interessant

Kommentare