Welche Spur verfolgen die Hunde?
Babenhausen - Auch am 17. Verhandlungstag konnte die Beweisaufnahme im Doppelmordprozess nicht abgeschlossen werden. Angeklagt ist Andreas D., dem zur Last gelegt wird, im April 2009 das Ehepaar Toll getötet und die Tochter lebensgefährlich verletzt zu haben. Von Ulrike Bernauer
Die Verteidigung hatte die Einvernahme des Hundeführers beantragt, dessen Hund Pluto durch eine Geruchsprobe feststellen sollte, ob sich der Angeklagte in jüngerer Vergangenheit im Haus der beiden Mordopfer aufgehalten hatte.
Zwar konnte ein Video mit dem Spürhund bei der Spurenaufnahme gezeigt werden, der Hundeführer war jedoch nicht zugegen. Ein anderer Diensthund hatte ebenfalls eine Spur aufgenommen, allerdings nicht mit einer Geruchsprobe des Angeklagten, sondern an einer im Haus gefundenen Patronenhülse. Auch von dieser Untersuchung existierte ein Video, das zeigte, wie der Hund das Haus der Tolls zielstrebig verließ und auf einem nahegelegenen Schotterfeld die Spur augenscheinlich verlor.
Der Hundeführer wollte das offensichtlich ziellose Verhalten des Spürhundes nicht kommentieren. Erst auf mehrfaches Nachfragen von Richter Wagner, wie das Verhalten des Hundes zu interpretieren sei, antwortete der Polizeibeamte: „Normalerweise, dass die gesuchte Person nicht da war“. Zur genauen Klärung soll zum nächsten Verhandlungstermin der Hundeführer von Pluto vernommen werden.
Keine Beweise für Kontakte ins Rockermilieu
Die Überprüfung der Telefonkontakte vom 20. Oktober 2008 bis zum Tattag im April 2009 habe keinen Ermittlungsansatz ergeben, wie Kriminaloberkommissar Koch aussagte. Dass Toll Kontakte ins Rockermilieu gehabt haben soll, konnte durch die Telefonüberwachung nicht bestätigt werden.
Auf Nachfrage von Verteidiger Christopher Lang wurde die Vernehmung der Zahnärztin der Familie verlesen. Sie hatte von einer deutlichen Veränderung von Klaus Toll in den letzten zwei Jahren gesprochen und geäußert, dass sie sich vorstellen könne, er habe aus dem Leben scheiden und seine Frau und Tochter nicht alleine zurücklassen wollen.
Gehört wurden am Mittwoch auch Gespräche aus der Telefonüberwachung der Familie des Angeklagten. Gesprächsthema war unter anderem der Einsatz der Spürhunde, über die sich der Angeklagte mit seiner Frau unterhielt. Aus der Telefonüberwachung, die im Juli 2009 begann, waren für die ermittelnden Beamten ebenfalls keine Erkenntnisse zu gewinnen.
Tochter wird nicht befragt
Abgelehnt wurde von Richter Wagner der Antrag, die Tochter des getöteten Ehepaars, die bei der Tat schwer verletzt worden war, zu befragen. Seine Begründung, laut den Gutachtern bestehe eine sehr große Gefahr einer Retraumatisierung der Zeugin, die unter dem Asperger-Syndrom (Form des Autismus) leidet.
Richter Wagner versprach sich aufgrund der vorherigen Ermittlungen auch durch die Einvernahme der Tochter keinen weiteren Erkenntnisgewinn über das Tatgeschehen.
Der Prozess wird am Mittwoch, 13. Juli, 9 Uhr, vor dem Landgericht Darmstadt fortgesetzt. Befragt werden soll der Hundeführer. Es ist für diesen Termin mit einem Abschluss der Beweisaufnahme zu rechnen, die Wagner ursprünglich schon für gestern geplant hatte.