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Zweifel an der Indizienkette

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Josef Seidl
Josef Seidl

Babenhausen - Für den Verein Monte Christo ist die Lage klar: „Hier sollte schnell ein Täter gefunden werden“, sagt Vorstandsmitglied Josef Seidl. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft seien nicht hieb- und stichfest gewesen, meint der 52-jährige Babenhäuser.

Die Strafverfolgung hätte nur belastendes Material zusammengetragen, Entlastendes sei im Prozess ungenügend berücksichtigt worden.

In der Urteilsbegründung hatte sich das Darmstädter Landgericht auf eine Indizienkette gestützt. Der Verurteilte habe sich per Firmencomputer darüber informiert, wie ein Schalldämpfer für eine Schusswaffe gebaut wird - und den PC später kaputt gemacht, um Spuren zu beseitigen. Am Tatort sei Bauschaum entdeckt worden, ein wichtiger Bestandteil des selbst gebastelten Schalldämpfers. An der Kleidung des Mannes seien Schmauchspuren gefunden worden, die zum Tatort passten.

In ihrer Petition an den Hessischen Landtag schreiben die Mitglieder von Monte Christo, dass keines der Indizien für sich bewiesen und so mit Vermutungen unterlegt worden sei. Aus Sicht des Vereins wurde nicht geklärt, wer letztlich auf die Internetseite zugegriffen habe. Der Firmen-PC sei auch für andere zugänglich gewesen. Es habe nicht geklärt werden können, wie alt die Schmauchspuren auf der Bundeswehrhose des Angeklagten gewesen waren. Für Andreas Darsow weiter entlastend sei, dass am Tatort keine DNA-Spuren von ihm gefunden worden seien. Die Polizei habe wegen der Bauschaumteile auf einen selbstbauten Schalldämpfer geschlossen. Dieser Schalldämpfer und die Tatwaffe wurden bis heute nicht gefunden. Zudem habe der ermordete Nachbar versucht, sich eine Waffe zu besorgen, da er sich bedroht gefühlt habe. Wovor er sich fürchtete, konnte, so Monte Christo, nicht ermittelt werden. Bis heute ist die Tatwaffe verschwunden.

Die Verteidigung hatte im Prozess argumentiert, der Angeklagte habe sich über den Krach der Nachbarn nicht geärgert, sondern im Schlaf Ohrstöpsel getragen. Die Bauanleitung sei kein Argument, an dem PC habe auch ein anderer sitzen können. Doch auch der Bundesgerichtshof bestätigte das Darmstädter Urteil.

Für eine Wiederaufnahme sind die Gerichte zuständig. Juristen sind sich aber einig, dass ein solcher Schritt nicht allzuoft vorkommt. Allerdings gibt es Fälle, die Schlagzeilen machten: So etwa der Fall des Lehrers, der wegen Vergewaltigung bereits fünf Jahre Haft abgesessen hatte. Der Prozess wurde neu aufgerollt, die Vorwürfe hatten sich als frei erfunden herausgestellt. J  st

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