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Wegen Fällen der Vogelgrippe in Hessen verhängt der Landkreis Darmstadt-Dieburg in einem Gebiet eine Stallpflicht. Bei Verstößen drohen saftige Geldstrafen.
Darmstadt-Dieburg – In einem Gebiet im Landkreis Darmstadt-Dieburg dürfen Geflügel und weitere Vögel derzeit nicht draußen gehalten werden, es besteht eine Stallpflicht. Hintergrund ist der Schutz vor der Vogelgrippe. Der Kreis will eine Ein- oder Verschleppung durch Wildvögel vermeiden, die gehaltenes Geflügel mit Freigang anstecken könnten, heißt es in einer Mitteilung.
Bei dem Gebiet handelt es sich um einen 3-Kilometer-Radius um den Reinheimer Teich zwischen Reinheim und Groß-Zimmern, der als ornithologisches Risikogebiet eingestuft werde. Die Stallpflicht zum Schutz vor Vogelgrippe erstreckt sich auf Bereiche innerhalb der Kommunen Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Otzberg und Reinheim und gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die betroffenen Bereiche hat der Landkreis auf Karten gekennzeichnet.
Stallpflicht im Kreis Darmstadt-Dieburg wegen Vogelgrippe
Die Vögel dort in dem Vogelgrippe-Risikogebiet um den Reinheimer Teich dürfen ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung gehalten werden, die verhindert, dass Wildvögel sowohl von oben als auch seitlich eindringen können. Unter die Stallpflicht fallen laut dem Landkreis Darmstadt-Dieburg folgende Arten:
- Hühner
- Truthühner
- Perlhühner
- Rebhühner
- Fasane
- Laufvögel
- Wachteln
- Enten
- Gänse
- In Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten der Ordnungen Greifvögel und Falkenartige
Tauben sind von der Stallpflicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg ausgeschlossen.
In dem ausgewiesenen Vogelgrippe-Risikogebiet um den Reinheimer Teich sind Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten, teilt der Landkreis Darmstadt-Dieburg weiterhin mit. Außerdem dürfen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten das Risikogebiet nicht verlassen, um etwa an Veranstaltungen dieser Art teilzunehmen. Das Mieten und Vermieten von Geflügel ist verboten.
Bislang kein Fall von Vogelgrippe im Kreis Darmstadt-Dieburg
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg betont, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein positiver Fall der Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, bekannt ist. Die Maßnahmen seien präventiv. Verstöße gegen die Stallpflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Seit Oktober 2020 gibt es einige Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland. In mehreren Bundesländern sind mittlerweile Nutzgeflügelbestände von Vogelgrippe betroffen. In einem Betrieb in Brandenburg mussten 16.000 Puten nach einem Vogelgrippe-Ausbruch getötet werden. Das Geschehen entwickelt sich dem Kreis Darmstadt-Dieburg zufolge hochdynamisch, die Zahl positiv getesteter Vögel steigt kontinuierlich an. Auch in mehreren europäischen Ländern wurde in diesem Jahr bereits der Ausbruch der Geflügelpest der gleichen Subtypen in Wildvögeln und Nutztierhaltungen festgestellt.
Vogelgrippe greift auch in Hessen um sich
Mit dem Nachweis der Vogelgrippe bei fünf Höckerschwänen Dezember 2020 ist mittlerweile auch Hessen betroffen, am 6. Januar 2021 wurde in Hessen zudem der erste Fall von klassischer Geflügelpest in einer privaten Vogelhaltung festgestellt. 16 Pfauen waren hier innerhalb weniger Tage an dem Virus verendet.
Am 23. Januar wurde bei einer verendeten Hawaiigans in einem Vogelpark in Rheinland-Pfalz nahe der Grenze zu Hessen der Ausbruch eines Geflügelpest-Subtyps amtlich festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) bewertet das Risiko der Einschleppung der Influenza-Viren HPAIV H5 aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände als „hoch“. (ial)