Bauhof-Mängel: Eigenbetriebe nennen keine Maßnahmen

Eine Begehung des Bau- und Wertstoffhofes hatte gezeigt, dass das Gelände erhebliche Mängel hinsichtlich des Arbeitsschutzes aufweist. Zu den ergriffenen Maßnahmen äußern sich die Eigenbetriebe nicht, da es sich hier um eine interne Angelegenheit handle. Der Magistrat hat jedoch eine Liste bekanntgegeben.
Dietzenbach – In mittlerweile insgesamt drei Magistratsanfragen hat sich der Stadtverordnete Jürgen Balzar (parteilos) erkundigt, wie mit den Mängeln auf dem Bau-und Wertstoffhof umgegangen wird. Eine Führung über das Gelände der Stadtwerke und Städtischen Betriebe an der Max-Planck-Straße hatte im Mai gezeigt, dass es dort erheblichen Handlungsbedarf gibt. Als besonders problematisch wurde dabei von Markus Krallinger, Abteilungsleiter Abfallwirtschaft der Städtischen Betriebe, die Verkehrssituation auf dem Gelände geschildert. So kämen sich aufgrund mangelnden Platzes die Fahrzeuge der Eigenbetriebe immer wieder mit den Autos von anliefernden Privatpersonen in die Quere. Hinzukommt: Das Areal hat nur einen Zugang und die zeitweise Sperrung für den Privatverkehr wird von Bürgern immer mal wieder ignoriert. Besonders gefährlich wird dies, wie Krallinger schilderte, wenn die Container getauscht werden und Dietzenbacher trotz Zugangsverbot ihren Müll wegbringen wollen.
Deshalb zielt Balzar in seiner zweiten Nachfrage an den Magistrat explizit auf das Thema Verkehr ab und fragt nach einer Lösung für das Problem. Vonseiten des Magistrats heißt es dazu, dass das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) bei einer Begehung auf dem Betriebshof festgestellt habe, „dass der Verkehr optimal geführt sei“. Und weiter: „Maßnahmen zu einer Verbesserung der Verkehrsführung sind daher nicht notwendig.“
Stadt ist für die Durchsetzung der Verhaltensregeln zuständig
Das RP selbst antwortet auf die Frage nach den Gründen für das Ergebnis einer optimalen Verkehrsführung auf dem städtischen Areal folgendes: „Die Äußerung einer optimalen Verkehrsführung wurde durch den Sachbearbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz nicht getroffen.“ Die Zuständigen hätten sich vor Ort ausschließlich auf den Schutz der Mitarbeiter der Städtischen Betriebe konzentriert.
Insofern sei das RP zu dem Schluss gekommen, dass die bereits umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich des Verkehrs genügen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Jedoch: „Für die Umsetzung der Verhaltensregeln für die Bürger auf dem Wertstoffhof ist der Betreiber verantwortlich“, erläutert das RP weiter.
Stadtverordneter erhält nach Magistratsanfrage Maßnahmenliste
Der Betreiber, also die Stadtwerke und die Städtischen Betriebe, teilt jedoch auf Nachfrage mit, dass er weder zu den eingeleiteten Schritten, noch zu den anderen notwendigen Maßnahmen zur Behebung der übrigen Problemfelder etwas sagen könne. Begründet wird dies von Christian Beyer, Sprecher der Eigenbetriebe, damit, dass es sich um Arbeitsschutz handele, also um rein interne, betriebliche Maßnahmen, die ausschließlich mit dem RP, der zuständigen Sicherheitsfachkraft und der Führungskraft des Unternehmens zu besprechen seien. Jedoch könne man allgemein bestätigen, dass eine arbeitssicherheitstechnische Begehung auf dem Betriebsgelände mit den genannten Personen stattgefunden habe und daraus notwendige Arbeiten abgeleitet wurden, die bereits erledigt seien oder eingeleitet wurden. Während der Sprecher bei unserer Zeitung um Verständnis für die wenig detaillierte Antwort wirbt, erhält auch der Stadtverordnete Jürgen Balzar auf eine seine Magistratsanfragen hin bereits im September lediglich eine Antwort zu den arbeitsschutzrechtlichen Problemen – diese immerhin versehen mit einer Maßnahmenliste. Darin steht etwa, dass zum damaligen Zeitpunkt weitere medizinische Vorsorgeuntersuchungen geplant und eine Gefährdungsbeurteilung für „psychische Belastungen“ durchgeführt werden sollen. Bereits umgesetzt habe man unter anderem eine Schulung zu den Brandschutzvorschriften. Indessen wird auch in dieser Liste mit keinem Wort der Bürger erwähnt, vor allen Dingen nicht mit Überlegungen, wie man ihn künftig dazu bewegen will, sich an die Verhaltensregeln zu halten.