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Bewährung für Schläger

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Von: Stefan Mangold

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Ein Dietzenbacher muss sich für eine Attacke auf seine Ex vor dem Schöffengericht verantworten.
Ein Dietzenbacher muss sich für eine Attacke auf seine Ex vor dem Schöffengericht verantworten. © dpa

Zu Beginn des Prozesses, in dem ein Dietzenbacher vor dem Offenbacher Schöffengericht stand, tippten vermutlich die meisten Prozessbeobachter auf eine Haftstrafe von über zwei Jahren. Am Ende kommt der Mann mit sechs Monaten Gefängnis davon, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Gründe liegen in einem Brief aus Rumänien.

Dietzenbach/Offenbach – Es hört sich übel an, was Staatsanwältin Sylvia Erdelt vorträgt. Sie wirft dem 34-Jährigen vor, er habe am 2. Oktober 2019 bei seiner Ex-Freundin an der Haustür geklingelt. Als sie ihm öffnete, soll er sie erst geschlagen, ihr dann 3000 Euro aus dem Portemonnaie und weitere 7000 Euro aus einer Schublade geraubt haben. Außerdem habe er ein Tablet mitgenommen. Am nächsten Tag soll er zu der Frau zurückgekehrt sein, um das elektronische Gerät demonstrativ vor ihren Augen zu zerstören.

Angeklagter räumt Schläge gegen Frau ein

Rechtsanwalt Axel Kollbach, der Verteidiger des Angeklagten, berichtet Richter Manfred Beck, die Geschädigte habe aus ihrer Heimat Rumänien angerufen und erzählt, dass sie dort gerade entbunden habe und nicht vor Gericht erscheinen werde. Kollbach erzählt, er habe der Frau erklärt, dass er als Verteidiger des mutmaßlichen Täters der falsche Ansprechpartner sei. Rechtsanwalt Sinisa Celic, der die Nebenklägerin vertritt, legt ein Schreiben seiner Mandantin vor. Darin erklärt die Frau, sich mit ihrem ehemaligen Freund und damaligen Geschäftspartner mittlerweile ausgesöhnt zu haben. Der Vorfall habe „auf einem Missverständnis“ basiert. Ihr liege nicht daran, dass der Angeklagte verurteilt werde. Kollbach führt aus, dass es sich bei den 10 000 Euro um Gelder einer gemeinsamen Firma gehandelt habe, „die Schläge gegen die Frau räumt er ein“. Sie habe ihn damals mit dem Ende der Beziehung und einem neuen Liebesverhältnis konfrontiert.

Die Geschädigte hatte sich nach dem Angriff in einer Klinik untersuchen lassen, laut Gutachten trug sie durch die Schläge des Angeklagten Hämatome im Gesicht und Prellungen an Schädel und Rippen davon. Nach der Anzeige tauchte die Polizei in der Dietzenbacher Wohnung des Angeklagten auf und konfiszierte 3000 Euro.

Nach den jüngsten schriftlichen Ausführungen der Frau lässt Richter Beck mit dem Einverständnis von Staatsanwältin Erdelt die Anklage wegen des Geldraubes fallen, sodass sich der 34-Jährige nur noch wegen der Körperverletzung verantworten muss.

Erdelt fordert sechs Monate Haft, die sich auf drei Jahre zur Bewährung aussetzen ließen. Nebenklagevertreter Sinisa Celic hat nichts einzuwenden. Auch Kollbach ist einverstanden: „Ich schließe mich dem wie immer vernünftigen Vorschlag der Staatsanwaltschaft an“. Letztlich gilt das auch für Richter Manfred Beck und die Schöffen.

Beck erklärt, der Angeklagte sei gekränkt gewesen, weil seine Freundin einen anderen Mann kennen gelernt habe: „Sie dachten, das ist doch nicht erforderlich, ich bin doch da“. Beck spricht von einem „Einmalversagen in einer ganz bestimmten Situation“. Das Urteil ist rechtsgültig. (Stefan Mangold)

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