Fraktion übt Kritik an Aussage zu Trinkwasserbrunnen / Stadt bekräftigt Angaben

CDU zweifelt an Verpflichtung

Die Brunnen sollen dem Bund zur Folge an frequentierte Plätze. In Dietzenbach könnte das beispielsweise der Platz „Am Stadtbrunnen“ sein.
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Die Brunnen sollen dem Bund zur Folge an frequentierte Plätze. In Dietzenbach könnte das beispielsweise der Platz „Am Stadtbrunnen“ sein.

Anlässlich einer Anfrage der Koalition aus SPD, Grüne und Linke hat Sandra Homberg, Fachbereichsleiterin Bau und Kultur, in einer Präsentation im Bauausschuss darauf hingewiesen, dass der Bund die Kommunen künftig dazu verpflichten wolle, Trinkwasserbrunnen aufzustellen. Eine Aussage, die die Dietzenbacher CDU-Fraktion im Nachgang so nicht stehen lassen will. In einer schriftlichen Stellungnahme teilen die Christdemokraten mit: „Es gibt bisher kein Gesetz, welches die Kommunen verpflichtet, öffentliche Wasserspender aufzustellen.“ Es handele sich derzeit lediglich um einen Entwurf der Bundesregierung, mit dem das bestehende Wasserhaushaltsgesetz geändert werden soll.

„Führende Mitarbeiter der Verwaltung sollten wissen, dass ein Gesetz erst dann eine Verpflichtung auslösen kann, wenn es durch den Bundestag verabschiedet wurde und in diesem Fall sogar eine Zustimmung durch den Bundesrat vorliegt“, richtet sich die Fraktion direkt an Homberg. Auch wenn man davon ausgehe, dass es tatsächlich zu einem Gesetz komme, was aktuell nicht sicher sei, sehe die Änderung der bestehenden Regelung keine unmittelbare Verpflichtung der Kommunen zum Aufstellen von Wasserspendern vor. Zudem stehe ihre Installation unter dem Vorbehalt des vor Ort festgestellten Bedarfs. Darüber hinaus gelte es unter anderem, die örtlichen Gegebenheiten, die technische Durchführbarkeit und die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Christdemokraten verweisen ebenfalls darauf, dass eine direkte Übertragung von Aufgaben vom Bund an die Kommunen auch durch das Grundgesetz ausgeschlossen sei.

Nach Mitteilung der CDU-Fraktion stelle sich somit die Frage, ob die Irreführung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) fahrlässig erfolgt ist, weil die Stadtverwaltung nicht wisse, wie Gesetzgebung funktioniere und weil sie nicht verstehe, wie Gesetze zu lesen seien. Oder ob der Vorstoß für die Trinkbrunnen sogar eine vorsätzliche Täuschung gewesen ist, um Beschlüsse der SVV zu erreichen, welche die Wünsche der Verwaltung erfüllen.

Aus dem Bauamt heißt es hingegen auf Nachfrage, dass der entsprechende Gesetzesentwurf eine positive Beschlussempfehlung der federführenden Ausschüsse, darunter unter anderem des Bundestags, erhalten habe. Und weiter: „Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November ebenfalls zugestimmt.“ Um ihre Aussage zu untermauern, fügt die Verwaltung zudem einen Passus aus einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums hinzu. Diesem ist zu entnehmen, dass Städte und Gemeinden die neue Regelung mit Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen müssen. „Dabei haben sie weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht“, heißt es weiter. Zudem hatte auch die Stadt in ihrer Antwort auf die Koalitionsanfrage bereits darauf hingewiesen, dass die Forderung nach den Brunnen nicht generell bestehe, sondern sie vom lokalen Bedarf und der technischen Machbarkeit abhängig sei. Die Brunnen sollen, dem Bund zufolge, möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks aufgestellt werden. In Dietzenbach biete sich etwa der Platz „Am Stadtbrunnen“ an. Aktuell gibt es nach den Informationen des Bundesministeriums schätzungsweise mehr als 1 300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. Ziel des Bundes ist es, dass die Kommunen in einem ersten Schritt etwa 1 000 zusätzliche Spender aufstellen.

In Dietzenbach hat man aufgrund der Verpflichtung bereits Investitionsmittel in den Haushalt eingestellt, um dem Gesetzgeber nachzukommen, wie Erster Stadtrat und Baudezernent René Bacher ergänzend mitteilt.

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