Magistrat äußert sich zum Umgang mit der Stellungnahme zu den Eigenbetrieben

Die Auseinandersetzung zwischen den Freien Wählern und dem Magistrat geht in die nächste Runde. Auslöser ist eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) zum Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe, das erst einen Monat nach Eingang im Rathaus an die Stadtverordneten weitergeleitet wurde (wir berichteten). Ein Vorgehen, das die FW-UDS zu Kritik und dem Verfassen einer Anfrage veranlasste. Darauf hat der Magistrat nun geantwortet.
Dietzenbach - Dabei stellt das Gremium klar, dass es keinen „triftigen Grund“ dafür gebe, dass die Stadtverordneten nicht über das RP-Schreiben informiert worden seien. Vielmehr wird in der Antwort darauf hingewiesen, dass es zu einer Überschneidung verschiedener Informationen gekommen sei. So ist nach den Worten des Magistrats eine Mail zur Haushaltsgenehmigung (29. Juni) beinahe zeitgleich mit dem Brief (28. Juni) bezüglich der Eigenbetriebe im Rathaus angekommen. „Ausführungen aus der Verfügung zum Eigenbetrieb finden sich auch fast wortgleich im Entwurf zur Haushaltsgenehmigung wieder“, heißt es in dem Magistrat-Statement weiter. In der Haupt- und Finanzausschusssitzung (HaFi) am 7. Juli sei entsprechend aus diesem Entwurf zitiert worden.
Für die FW-UDS ist die Rückmeldung auf ihre Nachfrage jedoch nicht zufriedenstellend. „Die Antworten des Magistrates kann man auch mit der Überschrift ,wir machen alles richtig’ zusammenfassen“, kommentieren die Freien Wähler auf ihrer Internetseite. Fakt sei aber, dass das RP-Schreiben bezüglich der Städtischen Betriebe schon mindestens eine Woche vor der vergangenen Haupt- und Finanzausschusssitzung am 7. Juli an die Stadtverordneten hätte verteilt werden müssen. Dies sei aber erst zwei Tage nach der Anfrage der Freien Wähler und somit vier Wochen später geschehen.
Bürgermeister Dieter Lang indes teilt auf Nachfrage erneut mit, dass er aus der vorab per E-Mail verschickten Version des Schreibens zur Haushaltsgenehmigung die wesentlichen Kernaussagen aus dem Brief zum Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe vorgelesen und einen Versand an die Stadtverordneten angekündigt habe, sobald das Original im Hause sei. Zudem versichert er, dass die verzögerte Weiterleitung des Schreibens zum Wirtschaftsplan nicht mit einer redaktionellen Bearbeitung zusammenhänge. Schließlich seien die darin enthaltenen Informationen ohnehin durch die Haushaltsgenehmigung bekannt gewesen. Auch verneint Lang die Frage, ob es üblich sei, dass der Magistrat entscheide, welche für die Stadtverordneten relevanten Schreiben Vorrang haben und welche zu einem späteren Zeitpunkt an diese weitergeleitet werden können.
Auf die übrigen Fragen der FW-UDS-Anfrage hinsichtlich einer Neuorganisation der Städtischen Betriebe antwortet der Magistrat indes, dass eine Dietzenbach-spezifische Argumentation hinsichtlich der vom RP vorgeschlagenen Auflösung der Städtischen Betriebe nicht erkennbar sei. Es handele sich vielmehr um einen standardisierten Regelhinweis für defizitäre Eigenbetriebe. Die Freien Wähler hatten darauf verwiesen, dass kommunale Eigenbetriebe für die meisten Hessischen Kommunen ein Standard seien, daher sei eine vom RP ins Gespräch gebrachte Auflösung ein Paradigmen-Wechsel.
Der Magistrat hingegen führt in seiner Stellungnahme weiter aus, dass man in der Kreisstadt bereits vor dem Hinweis des Regierungspräsidiums „erste Überlegungen im Hinblick auf die Fortführung des Eigenbetriebs angestellt“ habe. (Von Anna Scholze)