Nach Anstieg der Corona-Neuinfektionen: Diese Regeln gelten im Kreis Offenbach

Nachdem die Corona-Zahlen im Kreis Offenbach zuletzt gestiegen sind, gelten ab Mittwoch (25.08.2021) wieder strengere Regeln. Darauf müssen die Menschen nun achten.
Kreis Offenbach ‒ Nachdem die Corona-Infektionszahlen in den Städten und Gemeinden im Kreis Offenbach zuletzt sprunghaft angestiegen waren (7-Tage-Inzidenz bei 66,3, Stand 25.08.2021) und auch wieder mehr Menschen nach Ansteckung mit dem Coronavirus in den Krankenhäusern im Kreis behandelt werden müssen, hat der Kreis Offenbach eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab Mittwoch (25.08.2021) gültig ist. Demnach gelten nun auch im Kreis Offenbach wieder strengere Regeln.
Zu den wichtigen Änderungen, die den Alltag betreffen, gehört die Anwendung der sogenannten 3G-Regel. So braucht man nun auch in der Innengastronomie und bei Veranstaltungen in Innenräumen mit über 25 Teilnehmern wieder den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung, einer Genesung oder eines negativen Tests. Außerdem gilt auch im Freien an Orten, an denen der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Das betrifft etwa Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs oder Warteschlangen.
Corona-Regeln für Urlauber und Hotelgäste im Kreis Offenbach: Regelmäßige Tests für Ungeimpfte
Wer in einem Übernachtungsbetrieb im Kreis Offenbach zu Gast ist und nicht geimpft oder vom Coronavirus genesen ist, muss sich neben dem Anreisetag auch zweimal die Woche auf eine Coronainfektion testen lassen. Die mögliche Auslastung in Hotelbetrieben bleibt allerdings auch nach den neuen Regeln weiterhin bei 100 Prozent.
Bei Veranstaltungen, zu denen auch Fachmessen und Kulturangebote zählen, sind im Kreis Offenbach künftig im Freien maximal 500 Teilnehmer, in geschlossenen Räumen maximal 250 Teilnehmer erlaubt. Genesene und vollständig gegen Corona geimpfte Personen zählen dabei jedoch nicht mit. Auf Antrag kann das Gesundheitsamt auch Ausnahmen dieser Regel genehmigen.
- Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Offenbach ab Mittwoch, 25.08.2021:
- 3G Regel gilt für die Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, für Veranstaltungen in Innenräumen mit über 25 Teilnehmern, sowie beim Besuch von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Fitnessstudios, Hallenbädern sowie beim Besuch von Clubs und Diskotheken im Freien.
- Maskenpflicht im Freien gilt überall dort, wo kein Mindestabstand eingehalten werden kann, z.B. Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, in Warteschlangen oder in Gedrängesituationen.
- Veranstaltungen im Freien sind auf maximal 500 Teilnehmer, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf 250 Teilnehmer begrenzt.
- Hotelgäste müssen bei der Anreise sowie zweimal pro Woche bei längeren Aufenthalten ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.
- In den Innenbereichen aller öffentlich zugänglichen Gebäude gilt Maskenpflicht.
- Bei privaten Treffen im öffentlichen Raum gelten ab 25 Personen Veranstaltungsregeln.
Aktuelle Corona-Zahlen im Kreis-Offenbach: 405 Neuinfektionen in den letzten zwei Wochen
Während der gesamten Dauer der Pandemie haben sich aus dem Kreis Offenbach 19.185 Menschen (Stand: 25.08.2021, Quelle: RKI) nachweislich mit dem Coronavirus infiziert, 405 haben in den letzten 14 Tagen ein positives Testergebnis erhalten. 17 Menschen, die durch das Virus erkrankt sind, werden aktuell in den Krankenhäusern im Kreis behandelt, vier davon intensivmedizinisch. 245.588 Corona-Impfungen wurden im Kreis registriert, darunter 132.072 Erstimpfungen und 113.516 Zweitimpfungen. Am Montag, 23. August 2021, wurden 947 Menschen im Impfzentrum geimpft. 555 Menschen aus dem Kreis Offenbach sind in der Folge einer Covid-19-Erkrankung verstorben.
Datum | 7-Tage-Indizenz |
25.08.2021 | 66,3 |
24.08.2021 | 59,0 |
23.08.2021 | 60,4 |
16.08.2021 | 53,1 |
09.08.2021 | 27,8 |
02.08.2021 | 18,8 |
26.07.2021 | 14,1 |
Quelle: Robert Koch-Institut | Stand: 25.08.2021, 3.15 Uhr
Ab einer Corona-Inzidenz von 50 gilt in Hessen offiziell Stufe 2 des aktualisierten Präventions- und Eskalationskonzepts der Landesregierung, das seit dem 19. August in Kraft ist. (ska)