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Bei Drogendeals die Kinder dabei: Dietzenbacher muss wegen Kokainbesitzes drei Jahre ins Gefängnis

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Mit insgesamt 1 150 Gramm Kokain soll der 41-jährige Hossain B. aus Dietzenbach im ersten Halbjahr 2021 versucht haben, seine Schulden zu minimieren.
Mit insgesamt 1 150 Gramm Kokain soll der 41-jährige Hossain B. aus Dietzenbach im ersten Halbjahr 2021 versucht haben, seine Schulden zu minimieren. © Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

Bei einem Mann aus Dietzenbach wurde vergangenes Jahr eine erhebliche Menge Kokain gefunden. Der Prozess des Angeklagten endete bereits nach zwei Tagen.

Dietzenbach – Nach nur zwei Verhandlungstagen endete am Mittwoch (13.04.2022) vor der zwölften Strafkammer des Landgerichts Darmstadt ein Betäubungsmittelprozess. Mit insgesamt 1 150 Gramm Kokain soll der 41-jährige Hossain B. aus Dietzenbach im ersten Halbjahr 2021 versucht haben, seine Schulden zu minimieren. Zwei Drittel der Menge fanden einen Endabnehmer, der Rest wurde von der Polizei beschlagnahmt. Marktwert der Gesamtmenge: 57 500 Euro. Nun muss der Dietzenbacher für drei Jahre ins Gefängnis.

„Der Knast war die bislang härteste Zeit in meinem Leben“, beteuert der Industriemechaniker in seinem Schlusswort, „Dort bin ich ein neuer Mensch geworden. Ich schäme mich in Grund und Boden. So etwas wird nie wieder vorkommen.“ Seit dem 3. September sitzt er zum ersten Mal im Gefängnis. Für den Vater zweier minderjähriger Kinder keine einfache Zeit. Mit dem Urteil setzte der Vorsitzende Richter Christoph Trapp die Untersuchungshaft gegen Auflagen bis zum Antritt der Haftstrafe aus. Staatsanwalt Dominik van Gember hatte deren Fortdauer gefordert, außerdem vier Jahre Gefängnis.

Drogendeals mit Kokain: Mann aus Dietzenbach zu drei Jahren Haft verurteilt

Trapp gewichtete das Geständnis des Angeklagten jedoch höher als der Ankläger. Dieses hatte der Kammer die Beweisaufnahme umfassender Telefonüberwachungen, Observationen und Aussagen weiterer Zeugen erspart. Besonders die, wie hier geschehen, namentliche Nennung der Mittäter ist in der Drogenszene eher selten. Zu deren Verurteilung führte dies aber nicht – die beiden Dietzenbacher Bi. und M. werden per internationalem Haftbefehl gesucht.

Per Zufall erhärtete sich der Verdacht gegen den Familienvater am 26. März 2021. Seine Handynummer hatte man per Überwachung der Mittäter schon eine Weile auf dem Schirm. Doch an dem Tag kam die Bestätigung: Eingeklemmt zwischen Rohren und Decke fand ein Elektriker im Kellerflur ein Päckchen mit 278 Gramm Kokain. Der Flur ist Teil des Mehrfamilienhauses im Dietzenbacher Norden, in dem B. mit seiner Familie wohnt. Eine von neun Eigentumswohnungen, die ihm gehören. Genauer gesagt, der Bank. Sämtliche Mieteinnahmen wurden zur Tilgung der Darlehensverpflichtungen benötigt, B. schaffte es kaum, die Hausgelder zu berappen. Bei der Wohnungsdurchsuchung fand man neben Mahnungen und Post von Inkassounternehmen allerdings auch eine größere Menge Geldscheine. Offensichtlich Drogengeld.

Drogendeals als Ausweg: Finanzelle Probleme, die mit dem Verkauf von Kokain beseitigen werden sollten

Ursache für den Einstieg in die Szene soll aber die Hochzeit seines Bruders im Jahr 2018 gewesen sein. „Er war krank, konnte deshalb das Geld nicht selbst aufbringen. So habe ich mir 10 000 Euro bei Bi. geliehen. Als ich es nicht zurückzahlen konnte, stieg ich in seinen Kokainhandel ein“, erklärt der Industriemechaniker die Taten. Was der Staatsanwalt anhand der vielen Bankdarlehen für wenig schlüssig hält – man hätte ja für die Hochzeit auch einen Kleinkredit aufnehmen können. „Die Kredite für die Wohnungen sind ja erst ab 2020 dazu gekommen“, ist dazu die Erklärung.

Die Verteidiger Manfred Döring und Klaus-Michael Bott plädieren für eine noch möglichst bewährungsfähige Strafe bis zwei Jahren. Was B. nämlich ebenfalls von anderen Dealern unterscheidet: Er hat einen gut bezahlten Vollzeitjob in einem Industrieunternehmen und Familie. Deshalb sei die Sozialprognose bestens, Fluchtgefahr nicht gegeben. Darüber hinaus: „Die einzige einschlägige Verurteilung liegt zehn Jahre zurück. Und die observierende Polizei hätte den Handel auch schon wesentlich früher beenden können“, so Döring.

Laut Staatsanwalt besonders verwerflich: Dietzenbacher hatte Kokain gleichzeitig mit den Kindern im Auto

Staatsanwalt van Gember kann dem wenig abgewinnen. Er führt gleich mehrere strafverschärfende Gründe auf. „Das sichergestellte Pulver hatte eine exzellente Qualität, die im ersten Fall das 75-fache, im zweiten Fall das 109-fache der nicht geringen Menge entsprach. B. hat vier Einträge ins Bundeszentralregister, und Kokain ist keine weiche Droge.“

Was van Gember aber als besonders verwerflich wertet, ist die Tatsache, dass B. bei seinen Deals im Familien-Audi manchmal die Kinder dabei hatte. (Silke Gelhausen)

Am Ende des letzten Jahres wurde ein Mann, der mit Kokain und Haschisch gedealt hatte, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Polizei fahndete bereits zwei Jahre nach ihm, als er sich im März 2021 stellte.

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