Mann (22) lockt Frau (55) auf Parkdeck und vergewaltigt sie

Ein 22-Jähriger lockt eine Obdachlose in Dietzenbach auf ein Parkdeck und vergewaltigt sie. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Dietzenbach – Wegen Vergewaltigung einer 55-Jährigen im unteren Geschoss eines Parkdecks im Spessartviertel hat das Offenbacher Schöffengericht den 22-Jährigen Angeklagten zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Am dritten Verhandlungstag sagte die Geschädigte nun aus.
Aus den Berichten zur Tatnacht am 7. Februar entstand automatisch ein bestimmtes Bild von der optischen Erscheinung der 55-Jährigen, die sich damals auf drei Promille gesoffen hatte und nach der Vergewaltigung irgendwo ihren Stuhlgang verrichtete, wobei sie die Unterhose verlor. Staatsanwalt Alexander Betz wird später in einem Plädoyer von ihr und dem Angeklagten als „zwei gestrandeten Existenzen“ sprechen.
Frau in Dietzenbach vergewaltigt: Opfer war betrunken
Vor Gericht macht die Frau dann einen Eindruck, der so kaum zu erwarten war. Sie wirkt gepflegt. Ihre Ausdrucksweise klingt weit mehr nach Abitur als Gosse. Sie berichtet, nach einer Entgiftung trinke sie seit zwei Monaten keinen Alkohol mehr.
Vor Gericht erzählt sie, den Angeklagten an dem Tag in Dietzenbach auf der Straße kennengelernt zu haben. Sie sei obdachlos und betrunken gewesen. Er habe ihr angeboten, sie könne bei ihm übernachten, „in meinem Zustand war ich zu vertrauensselig“. Schließlich habe er sie mit dem Versprechen in das Parkdeck am Wertheimer Weg gelockt, in zwanzig Minuten werde sein Cousin beide abholen.
Frau will sich gegen Vergewaltigung wehren
Ihre Aussage deckt sich mit der bei der Polizei im Februar. Leise erzählt die zierliche Zeugin von dem ihr zugehaltenen Mund. Sie hätte es versucht, doch keine Möglichkeit gehabt, sich gegen den Mann zu wehren, dem sie unmissverständlich zu verstehen gegeben habe, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mit ihm wolle. Von sich aus erzählt die Frau nichts, sie antwortet lediglich auf die Fragen der Prozessbeteiligten. Später wird Staatsanwalt Betz davon sprechen, die Zeugin habe keinerlei Belastungseifer erkennen lassen.
Die Frau kann sich nicht mehr erinnern, ob der Angeklagte erst seine und dann ihre Hose herunter zog, ob er ejakulierte oder nicht. Bei der medizinischen Untersuchung der Geschädigten wurde dessen Sperma gefunden. In dem Parkdeck sei sie das erste mal gewesen, antwortet sie auf die Frage von Verteidiger Abdulkerim Batman, der erwähnt, ein Sicherheitsdienstmann habe sie die Tage zuvor im Spessartviertel mit einem ebenfalls alkoholisierten älteren Mann gesehen.
Gericht hält Vergewaltiger für voll schuldfähig
Richter Manfred Beck verliest die Aussage eines in Urlaub befindlichen Wachmanns, der erklärt, man könne nur per Fernbedienung das Gitter zum Parkdeck öffnen. Wer sich nicht auskenne, wisse nicht, durch welche Tür er das Areal verlassen könne. In der Urteilsbegründung wird Beck von einer Falle sprechen, in die der Angeklagte sein Opfer gelockt habe.
Gutachter Professor Stefan Tönnes erklärt, der 22-Jährige könne unmöglich die von ihm angegebenen vier Dosen Whiskey-Cola, knapp vier Dosen Bier nebst einer halben Flasche Wodka getrunken haben, „bei seinen 60 Kilo wäre er bei knapp fünf Promille gelandet“. Nachts um halb drei hätte sich nur noch 0,73 Promille messen lassen. Der vorangegangene Cannabiskonsum des Angeklagten hätte eher zu einer dämpfenden, denn aggressionsfördernden Wirkung geführt. Tönnes hält den Angeklagten, der nach Jugendrecht zweimal wegen Diebstahls und einmal wegen Drogenbesitzes einen Verweis erhielt, für voll schuldfähig.
Frau vergewaltigt: Mann muss 39 Monate ins Gefängnis
Alexander Betz plädiert auf dreieinhalb Jahre Gefängnis. Der Staatsanwalt erwähnt unter anderem die Angst des Opfers vor Infektionen durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr. Der Täter habe damals mit Krätze gekämpft. Anwalt Batman hält eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag noch krude anmutend verlautbart, die Geschädigte habe ihn zum Verkehr genötigt. Nun entschuldigt er sich, „ich war besoffen und werde so etwas nie mehr machen“.
Richter Beck und die Schöffinnen verhängen schließlich 39 Monate Gefängnis: „Sie waren Herr ihrer Sinne.“
VON STEFAN MANGOLD
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