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Leiche unter Bett versteckt: Acht Jahre Haft für mindestens 20 Messerstiche

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Tatort in der Paul-Brass-Straße: In einem der Zimmer brachte der nun Verurteilte einen Bekannten um und versteckte die Leiche unter seinem Bett.
Tatort in der Paul-Brass-Straße: In einem der Zimmer brachte der nun Verurteilte einen Bekannten um und versteckte die Leiche unter seinem Bett. © ans

Das Landgericht Darmstadt verurteilt einen Mann wegen Totschlags zu acht Jahren Haft. Er hatte in Dietzenbach einen Bekannten erstochen und die Leiche unter dem Bett versteckt.

Dietzenbach/Darmstadt – Massiver Drogenkonsum, Stimmen im Kopf – aber trotzdem voll schuldfähig. Mohammad K. wird vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Darin enthalten: Eine mindestens zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Auch aufgrund des Geständnisses des Angeklagten endete der Prozess – viel früher als geplant – bereits am zweiten Sitzungstag.

Rund zwei Wochen lag das mit mindestens 20 Messerstichen niedergestreckte 39-jährige Opfer unter K.s Bett in der Asylunterkunft in der Paul-Brass-Straße. Heroin, Crack, Methadon – was genau und wie viel der 35-jährige am Tattag zwischen dem ersten und dem 13. April 2022 konsumiert hat, ist nicht mehr nachvollziehbar und beruht auf eigenen Angaben. Bei seiner Festnahme wenige Tage nach Entdeckung der Leiche am 17. April konnte durch Proben im Blut und Urin eine Polytoxikomanie – den gleichzeitigen Konsum verschiedener psychotrop wirkender Substanzen über mindestens sechs Monate – nachgewiesen werden.

Täter taucht in Frankfurt unter

Für die angeblichen Stimmen im Kopf, die ihm sagten „nimm das Messer und greif an“ gibt es jedoch laut dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Peter Haag keine Hinweise: „Ich zweifle stark an einem Verfolgungswahn. Keiner seiner Substitutionsärzte weiß etwas davon. Und das organisierte und gezielte Nachtatverhalten spricht gegen eine starke Denkbeeinträchtigung.“ Möglich sei zwar eine drogeninduzierte eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, „die Einsichtsfähigkeit war aber voll vorhanden. Hier ist maximal von einer verminderten Schuldfähigkeit nach Paragraf 21 des Strafgesetzbuchs auszugehen“, sagte Haag. Die Feststellung dieser stellt er, wie üblich, ins Ermessen des Gerichts.

Tatsächlich unternahm K. alles Mögliche, um die Spuren der grausamen Tat zu verbergen – was bei den Blutmengen wahrscheinlich nicht so einfach gewesen war. Er drehte die blutige Matratze um, zog die Leiche unter das Bett und tarnte den Einblick mit Bettdecke und Kühlschrank. Die Blutflecken wischte er – so gut es geht – weg. Reste davon verdeckte er mit Kleidung und Kuscheltieren. Dann schloss er die Tür ab und tauchte in Frankfurt unter. Dass das Ganze auch eine Weile seinen Zweck erfüllte, bezeugte eine Stippvisite des Hausmeisters: Der schöpfte bei einem Blick in das Zimmer keinerlei Verdacht. Irgendwann fiel jedoch K.s lange Abwesenheit auf und man alarmierte die Polizei. Die nahm auf dem Flur schon den typischen Leichengeruch wahr.

Bluttat in Dietzenbach: Keine Hinweise auf Notwehr

Kennengelernt hatten sich die beiden Männer vor etwa sieben Jahren in einem Frankfurter Druckraum. Seitdem trafen sie sich täglich, konsumierten gemeinsam, oft übernachtete der 39-Jährige bei seinem späteren Mörder.

Seine Leiche wies bereits starke Verwesungsmerkmale auf, was durch den vorgeschobenen Kühlschrank, der mit seiner Belüftungsseite warme Luft in diese Richtung abgab, noch beschleunigt wurde. Als Todesursache nennt Gerichtsmedizinerin Dr. Stefanie Plenzig die große Anzahl der Stiche, die in Summe zu innerem und äußerem Verbluten führte. Für eine eventuelle Notwehr des Angeklagten gab es keinerlei Hinweise – was allein durch die große Anzahl der Stiche ausgeschlossen werden konnte. Die Kammer folgt mit ihrem Urteil den Forderungen der Staatsanwältin – mit dem Unterschied, das Marie Rindbauer für acht Jahre Haft ohne Entziehungstherapie plädiert hatte. (Silke Gelhausen)

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