Park-Ärger: Kunden erheben Abzocke-Vorwürfe

Nach einer Flut von Strafzetteln an die Kunden des Dreieich-Centers in Dietzenbach sprechen einige von „Abzocke“. Auch Geschäftsbetreiber sind verärgert.
Dietzenbach – Parkplatz-Ärger in der Dreieichstraße: Zahlreiche Dietzenbacher haben in den vergangenen Wochen Post mit einer Zahlungsaufforderung über 37,50 Euro von einer privaten Firma bekommen. Der Grund: Sie hatten angeblich vor dem Dreieich-Center falsch geparkt. In Sozialen Netzwerken und per Mail machen die Betroffenen nun ihrem Ärger Luft, von „Abzocke“ und einer „Masche“ ist die Rede.
Es ist ein buntes Angebot, das die Einkaufspassage in der Dreieichstraße 7-15 bietet: Neben dem Kleiderladen des Roten Kreuzes und einem Barbershop gibt es dort unter anderem eine Bäckerei und den Azizi-Markt, ein Supermarkt, in dem es auch orientalische Spezialitäten zu kaufen gibt. Direkt vor den letzten beiden Geschäften befindet sich eine Fläche, auf der zehn Parkplätze markiert sind und die nun für viel Ärger sorgt: Denn zahlreiche Kunden von Backhaus und Azizi-Markt bekommen derzeit Post von der Firma Parkvision, die für angebliche Parkverstöße 37,50 Euro fordert.
Parkplatz-Ärger in Dietzenbach (Kreis Offenbach): Ladenbetreiber kritisieren Vorgehen
Das Maintaler Unternehmen überwacht private Parkräume per Videokameras und wirbt mit dem Slogan: „Freie Parkplätze für echte Kunden“. Doch Betroffene monieren, dass sie Strafzettel erhielten, obwohl sie nachweislich in den Läden dort einkaufen waren. „Geschäftsschädigend“ nennt Ibrahim Sukan, der Betreiber der Bäckerei, das Vorgehen der Überwachungsfirma. Er spricht von etwa 1 000 Strafzetteln, über die sich Betroffene inzwischen ärgern, manche haben gleich mehrere Bußgeldbescheide erhalten. „Wir können nichts für die Situation, aber haben den Schaden“, ärgert sich Sukan. Er schätzt, dass der Park-Ärger ihn etwa 20 Prozent der Kunden gekostet hat.
„Vorher hat hier jeder geparkt, wie er wollte, teils über mehrere Tage“, beschreibt Sukan, wie es überhaupt zu der Parkraumüberwachung kam. Daraufhin habe die Hausverwaltung dann Parkvision beauftragt, allerdings ohne Absprache mit den Gewerbetreibenden. „Wir wollten eine Lösung, aber keine, bei der unsere Kunden abgezockt werden.“
Dietzenbach: Missverständliche Schilder am Dreieich-Center
Dem neuen Parkkonzept zufolge standen drei der zehn Parkplätze für Kunden des Azizi-Marktes zur Verfügung, ein Parkplatz durfte von den Bäckerei-Kunden genutzt werden, die restlichen Stellplätze waren anscheinend tabu für die Kunden, was jedoch aus der Beschilderung nicht eindeutig hervorging und auch den Geschäftsbetreibern nicht bekannt war.
Auf einem – mittlerweile überklebten – Schild heißt es unter anderem: „Außerhalb der Geschäftszeiten ist das Parken und Abstellen von Fahrzeugen nicht gestattet.“ Dass sich der Hinweis auf die Geschäftszeiten jedoch anscheinend nicht auf die Läden vor Ort bezog, war für die Parkplatznutzer nicht ersichtlich. Auch von einem „absoluten Halteverbot“ und einer „Feuerwehrzufahrt“ ist auf den überklebten Schildern zu lesen, ein Hinweis, der zusätzlich für Verwirrung sorgte und im Widerspruch zur eingeschränkten Parkerlaubnis während der Geschäftszeiten steht.
Nach Parkplatz-Ärger im Kreis Offenbach: Dietzenbacher vermuten „Abzocke“
Um sich für die erbosten Kunden einzusetzen, suchten die Händler den Kontakt mit den Hauseigentümern und der Parkfirma: „Die Verwaltung will damit allerdings nichts zu tun haben, und Parkvision schiebt es auf die Verwaltung“, berichtet Sukan. Inzwischen haben die Gewerbetreibenden die restlichen Parkplätze angemietet, sodass zumindest seit Ende August die Kunden der beiden Läden von weiteren Zahlungsaufforderungen verschont bleiben müssten. Doch auch für die Betroffenen wolle man noch eine Lösung finden, „wie diese aussieht, kann ich allerdings im Moment nicht sagen“. So habe man Kunden bescheinigt, dass sie während der Parkzeit in einem der beiden Geschäfte einkauften, was Parkvision nach Aussagen Betroffener bislang allerdings nicht interessierte.
Die irreführende Beschilderung ist indes nicht der einzige Grund, warum viele der vermeintlichen Falschparker eine „Abzockfalle“ vermuten: So seien die Bußgeldbescheide teilweise erst Wochen nach dem angeblichen Parkverstoß zugestellt worden, und gleichzeitig habe Parkvision für die Zahlung nur eine Wochenfrist eingeräumt, was es für die Betroffenen erschwerte, den Fall nachzuvollziehen. In Sozialen Netzwerken kündigen Betroffene auch eine Anzeige wegen Betrugsverdachts an, bei der Polizei ist allerdings bisher keine entsprechende Anzeige eingegangen. Betroffene raten ihren Leidensgenossen jedoch, fristgerecht Widerspruch einzulegen und Beweisbilder für den vermeintlichen Verstoß anzufordern.
Ärger um Parkplätze in Dietzenbach: Maintaler Firma geht nicht auf Vorwürfe ein
Unsere Redaktion wollte der Firma Parkvision Gelegenheit geben, Stellung zu den Abzocke-Vorwürfen zu beziehen. Anfragen per Mail blieben allerdings unbeantwortet und auch telefonisch war lange Zeit kein Durchkommen. Als wir dann doch einen Mitarbeiter erreichten, sagte dieser eine schriftliche Beantwortung unserer Fragen zu. Zwar erhielt die Redaktion mit einiger Verspätung dann auch eine Mail, in dieser ging das Unternehmen jedoch nicht konkret auf die Vorwürfe ein, und auch die Fragen der Redaktion blieben unbeantwortet. „Nach Feststellung eines Verstoßes wird eine Zahlungsaufforderung versandt, welche eine generelle Zahlfrist von 10 Tagen beinhaltet“, stellte man lediglich klar. (Von Niels Britsch)
Aber nicht nur das Parken verursacht manchmal Verdruss. Auch rücksichtslose Hunde-Halter haben in Dietzenbach kürzlich für Ärger gesorgt.