Aufregung in Dietzenbach um Elektrorollstuhl auf Parkplatz - Ordnungsamt klärt auf

Ein Elektrorollstuhl wird auf einem Parkplatz in Dietzenbach abgestellt. Dass das Gefährt nur einen Bruchteil des Platzes beansprucht, erhitzt die Gemüter.
Dietzenbach – Die Parkplatzsuche in der Altstadt von Dietzenbach (Kreis Offenbach) kann vor allem in den Nachmittagsstunden schon mal Nerven kosten. Vor allem dann, wenn die Suchenden an einem Elektro-Rollstuhl vorbeifahren, der einen ganzen Parkplatz blockiert.
Dem Dietzenbacher Patrick Manzey ist genau das am Donnerstag (27. April) gegen 16.20 Uhr passiert. Auf dem großen Parkplatz an der Darmstädter Straße inmitten der Altstadt steht ein E-Rolli genau mittig in einer breiten Parklücke. Daneben jeweils 1,50 Meter Platz. „Ich fand es amüsant, kann aber verstehen, wenn sich einige deswegen ärgern“, sagt Manzey der dann doch noch einen freien Platz findet. Er zückt seine Kamera, hält die skurrile Szene fest und teilt sie in einer Dietzenbach-Gruppe in den sozialen Netzwerken mit dem Satz: „Weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll“.
Emotionen kochen hoch: Elektrorollstuhl in Parklücke auf Dietzenbacher Parkplatz abgestellt
Die Reaktionen der Dietzenbacher lassen nicht lange auf sich warten. Und kein Zweifel: Das Thema ist ziemlich emotional. So geht Schreiberin Helga G. sofort in Verteidigungshaltung: „Wo ist das Problem? Der Benutzer dieses Fahrzeugs kann mit Sicherheit laufen und muss auch parken.“ Pia S. dagegen wundert sich, weil es sich um einen E-Rollstuhl handelt, der Fahrer aber weit und breit nicht zu sehen ist.
Und ein anderer Facebook-Nutzer vermutet, dass sich der Fahrer vielleicht nur so hinstellt, weil er schon Strafzettel erhalten habe, wenn er nicht auf einem solchen Stellplatz parkt.
Ordnungsamt Dietzenbach klärt auf: Was ein Nummernschild hat, darf auf Parkplatz stehen
So ganz klar, scheint aber niemandem zu sein, ob und unter welchen Umständen ein E-Rollstuhl einen regulären PKW-Parkplatz nutzen darf. Die Offenbach Post hat deshalb beim Dietzenbacher Ordnungsamt nachgefragt. Marcel Ackermann von der Bußgeldstelle kennt die Straßenverkehrsordnung genau und klärt auf: „Wenn das Gefährt ein Nummernschild hat, darf es auch auf einem ganz normalen Parkplatz parken.“ Und das gilt laut Stadt auch, wenn das Fahrzeug klein ist und nur einen Bruchteil des Parkplatzes nutzt. Ackermann räumt lachend ein: „Wir hatten hier in Dietzenbach bisher noch nie so einen besonderen Fall.“
Eines steht jedenfalls fest: Auch für einen Elektrorollstuhl gilt auf dem Parkplatz die Beschilderung zur Regelung der Parkdauer, so wie auch alle anderen Verkehrsregeln. Ob der Elektrorollstuhlfahrer in diesem Fall wirklich eine Parkscheibe an seinem Stuhl angebracht hat, ist allerdings nicht bekannt. (Christian Reinartz)
Die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Integration in Dietzenbach lässt sich in einem Wort zusammenfassen: Wachstum.