Park-Ärger in Dietzenbach: Kunden und Laden-Betreiber empört

Der Park-Ärger am Dreieich-Center in Dietzenbach (Kreis Offenbach) geht weiter: Mehr als 1500 Strafzettel hat eine Park-Firma verteilt. Kunden und Ladenbetreiber gehen dagegen vor.
Dietzenbach – Eigentlich hatten die Geschäftsleute des Dreieich-Centers gehofft, das Problem mit dem Park-Ärger in Dietzenbach für die Zukunft gelöst zu haben. Nun stellen sie jedoch empört fest, dass sich ihre Kunden weiterhin mit Zahlungsforderungen einer privaten Parkraumüberwachungsfirma aus Maintal auseinandersetzen müssen.
Wie berichtet, hatte die Strafzettel-Flut an Kunden des Azizi-Marktes und einer Bäckerei an der Dreieichstraße für gehörigen Ärger gesorgt. Auch Bürgermeister Jürgen Rogg hat einen der zweifelhaften Briefe erhalten. Die Geschäftsbetreiber hatten ursprünglich drei der zehn Stellflächen vor dem Dreieich-Center für ihre Kunden angemietet, auf den restlichen Parkplätzen war die Beschilderung jedoch irreführend.
Daher gingen zahlreiche Menschen davon aus, es handle sich um Kundenparkplätze und stellten ihre Fahrzeuge dort ab. Die Folge war eine wahre Strafzettel-Flut für vermeintliche Parkverstöße, von inzwischen mehr als 1500 Strafzetteln ist die Rede, etwa 400 Dietzenbacher sind betroffen, manche gleich mehrmals.
Park-Ärger im Dreieich-Center Dietzenbach: Firma vergibt bei jeder Gelegenheit Strafzettel
Bei einem Treffen vor dem Dreieich-Center berichten nun einige der Geschädigten von ihren Erfahrungen mit der Firma Parkvision: „Ich hole hier täglich frisches Gemüse und Salat“, sagt Mohsen Azizi, Bruder des Marktinhabers und Inhaber der SG-Gaststätte. Jeden Tag bekomme er einen Strafzettel, obwohl er auf dem Kundenparkplatz des Marktes halte. Eine Frau erzählt, dass ihr Mann nur kurz jemanden abgesetzt habe. Obwohl er gleich weiter gefahren sei, habe er eine Zahlungsaufforderung erhalten.
Marktinhaber Aziz Azizi berichtet von einem Kunden, der einen Parkverstoß begangen haben soll, während er nachweislich im Urlaub gewesen sei. Und Stadtoberhaupt Jürgen Rogg hat einen Strafzettel erhalten, obwohl er gar nicht auf der videoüberwachten Stellfläche parkte: Er habe jedoch auf dem Parkplatz an der Straße gehalten, stellt der Bürgermeister klar. „Der Betreiber muss den Verstoß nachweisen, deshalb habe ich das Beweisfoto angefordert“, sagt er. „Ich möchte sehen, ob die Firma Parkvision auch den öffentlichen Raum überwacht.“ Das sei nicht erlaubt.
„Massivste Umsatzeinbußen“: Laden-Betreiber in Dietzenbach im Kreis Offenbach leiden
Nicht nur die Empfänger der Zahlungsaufforderungen sind massiv verärgert, auch die Geschäftsbetreiber gehören zu den Leidtragenden der Strafzettel-Flut: Er verzeichne seitdem „massivste Umsatzeinbußen“, berichtet Aziz Azizi. Und Bäckerei-Betreiber Ibrahim Sukan schätzt, dass der Park-Ärger ihn etwa 20 Prozent der Kunden gekostet hat. Besonders ärgerlich für die Geschäftsleute: In Sozialen Medien wurde ihnen gar unterstellt, dass sie mit der Firma Parkvision unter einer Decke steckten.
Ein Vorwurf, den beide aufs Schärfste zurückweisen, denn den Vertrag mit dem Unternehmen hat die Hausverwaltung geschlossen – laut Sukan ohne Absprache mit den Gewerbetreibenden. Um ihre Kunden vor weiteren Strafzetteln zu schützen, mieteten Sukan und Azizi auch die restlichen Parkplätze an, demnach können sie nun seit Ende August sämtliche Stellflächen vor ihren Geschäften den Kunden zur Verfügung stellen. Doch Parkvision stellt anscheinend munter weiter Strafzettel aus, so werden laut Aussagen Betroffener auch vermeintliche Parkverstöße aus dem September in Rechnung gestellt.
Park-Abzocke im Dreieich-Center Dietzenbach – Anwalt will gegen Strafzettel-Flut vorgehen
Um dem Treiben der privaten Parkwächter Einhalt zu gebieten, hat sich Aziz Azizi nun auch um juristischen Beistand bemüht. „Es werden auch weiterhin Parkverstöße geltend gemacht für Parkplätze, die Herr Azizi gemietet hat“, heißt es auf Anfrage unserer Redaktion aus der Dietzenbacher Rechtsanwaltskanzlei Kühne-Geiling, die sich der Sache angenommen hat. Man prüfe derzeit, sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich gegen Parkvision vorzugehen.
„Es müsste eigentlich auch ein öffentliches Interesse der Staatsanwaltschaft bestehen“, vermutet Rechtsanwalt Karl Kühne-Geiling angesichts des von Betroffenen geäußerten Betrugsverdachts. Die Rechtmäßigkeit der Zahlungsaufforderungen sei in Zweifel zu ziehen. Die Kanzlei rät den vermeintlichen Parksündern, die Forderungen zu prüfen, zunächst Widerspruch einzulegen und Beweise anzufordern. Betroffene können sich außerdem in eine Liste eintragen, die im Azizi-Markt ausliegt.
Von Parkvision selbst war trotz mehrmaliger Anfragen keine zufriedenstellende Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erhalten. Zwar hatte das Unternehmen unserer Redaktion auf wiederholte Kontaktversuche per Mail und Telefon eine schriftliche Antwort geschickt, war in dieser aber weder auf konkrete Fragen noch auf die Abzocke-Vorwürfe eingegangen. Eine weitere Rückfrage blieb unbeantwortet. (Burghard Wittekopf, Niels Britsch)