Kurioser Polizeifall: Täter aus Dietzenbach übergibt Diebesgut an Beamte

Ein Mann aus Dietzenbach präsentiert der Polizei, als sie klingelt, die Beute eines Einbruchs. Die Beamten wussten dabei gar nichts von einem Verbrechen.
Dietzenbach – Weil er seine Nachbarn durch laute Musik terrorisierte, klingelte die Polizei bei einem Dietzenbacher. Wie eine gebratene Taube flog den Beamten dabei die Lösung eines Falles entgegen, für den es noch nicht mal eine Anzeige gegeben hatte. Wegen Einbruchs muss der Mann 15 Monate ins Gefängnis. Bewährung gibt es keine.
Staatsanwalt Alexander Betz wirft dem 44-Jährigen vor, er habe am 13. März außerhalb der Öffnungszeiten die Türe zu den Büroräumen eines Geschäfts in Dietzenbach aufgehebelt und einen 1000 Euro teuren Laptop gestohlen. Auf dem Aushang vor dem Gerichtsraum lässt sich schon erahnen, der Angeklagte wird sich einlassen. Kein Zeuge ist geladen. Rechtsanwalt Ulf Köper erklärt auf Nachfrage von Richter Manfred Beck, „natürlich wird er gestehen, die Polizei weiß ja alles von ihm“.
Die Entdeckung der Tat wirkt skurril. Als die Beamten an dem Tag gegen 21.30 Uhr erschienen, erklärte der Angeklagte, er habe etwa zwei Stunden zuvor einen Einbruch verübt. Dann übergab er einen Laptop.
Mann aus Dietzenbach hat ein Alkoholproblem
Köper spricht von einem massiven Alkoholproblem seines Mandanten. Zusätzlich konsumiere er Cannabis und gelegentlich auch Kokain, wenn das Geld reiche. Die Polizei hatte ihn damals zur Blutabnahme mitgenommen.
Dass der Dietzenbacher im Training steht, zeigte laut Protokoll sein unauffälliger Gang. Ansonsten habe sich der stadtbekannte Trinker und getrennt lebende Vater mehrerer Kinder redselig und mitteilsam benommen. Die Blutanalyse ergab, während der Tat hatte der Mann bis zu 3,0 Promille intus.
Vor Gericht legt er ein Schreiben vor, das belegen soll, dass ein stationärer Entzug unmittelbar bevorstehe. Richter Beck kann er damit jedoch nicht so ganz überzeugen, denn laut Papier sollte die Therapie schon am 18. August beginnen. Die zeitliche Differenz begründet der Mann mit einer noch fehlenden Kostenzusage der Krankenkasse. Den Vorgang kann er aber nicht belegen.
Angeklagter aus Dietzenbach ist mehrfach vorbestraft
Richter Beck ruft während der Verhandlung den Bewährungshelfer des Dietzenbachers an. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Die Palette reicht von gemeinschaftlicher Körperverletzung vor knapp zwanzig Jahren, über mehrfaches Fahren ohne Führerschein, Beleidigungen und diverse Diebstähle. Zur Tatzeit stand er unter laufender Bewährung.
Eigentlich müsste sich der Angeklagte regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden. Der scheint jedoch keine Ahnung zu haben, wo sich sein Klient zur Zeit befindet. Ins Telefon sagt Beck, „der sitzt gerade hier im Sitzungssaal“. Laut dem Vorsitzenden erklärte der Bewährungshelfer, den Angeklagten schon seit Ewigkeiten nicht mehr gesehen zu haben. Die Kostenzusage der Krankenkasse sähe er alles andere als in trockenen Tüchern, weil schon mehrere Therapien nicht gefruchtet hätten.
Diebstahl in Dietzenbach: Richter spricht von verminderter Schuldfähigkeit
Staatsanwalt Betz sieht die Tatbestandsmerkmale eines besonders schweren Falls des Diebstahls erfüllt. Der Angeklagte begehe seit der Jugend Straftaten, „auch Haft führte ihn nicht auf den rechten Pfad zurück“. Betz fordert 17 Monate Gefängnis, „über Bewährung muss man sich keinen Kopf machen“.
Rechtsanwalt Köper zitiert seinen Mandanten, „dieser verdammte Alkohol lässt mich immer wieder Straftaten begehen“. Der Verteidiger bittet um „ein mildes Urteil, er befand sich im Zustand verminderter Schuldfähigkeit“.
Richter Manfred Beck und die beiden Schöffen verhängen 15 Monate Gefängnis. Auch der Vorsitzende spricht von verminderter Schuldfähigkeit. Beck will nicht ausschließen, „dass es mit einer Therapie doch noch klappt“. Köper will in Berufung gehen. (Von Stefan Mangold)
Im Waldschwimmbad Dietzenbach wurde vor Kurzem eingebrochen. Die Täter hinterlassen eine Spur der Verwüstung.