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„Uralte“ Eiche illegal abgeholzt

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Von: Niels Britsch

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Eiche in Wald (Symbolbild).
In Dietzenbach sorgt die illegale Fällung einer Eiche für Ärger (Symbolbild). © Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Ärger über die Fällung einer alten Eiche in Dietzenbach: Zwar gibt es in der Kreisstadt keine Baumschutz-Satzung, dennoch ist eine Genehmigung notwendig, die allerdings in dem vorliegenden Fall nach Auskunft der Stadt nicht erteilt wurde.

Dietzenbach – Ärger über Baumfällung: Auf einem Grundstück an der Waldstraße ist eine Eiche gefällt worden – anscheinend ohne Genehmigung der zuständigen Behörde. Leser Bern Keim hatte den abgeholzten „uralten“ Baum entdeckt, dessen Stammdurchmesser mehr als einen Meter betragen habe. „Soweit erkennbar, handelte es sich um einen gesunden Baum, der weder vom Sturm oder sonstigen Krankheiten geschädigt war“, so Keim. Er fragt: „Wer erteilte die Erlaubnis, diese über 100 Jahre alte Eiche, die mit ihrem Blätterwerk eine große Menge Sauerstoff produziert, zu fällen? Gibt es überhaupt eine Baumsatzung für die Stadt Dietzenbach?“

Auf Nachfrage bestätigt die Stadt, dass der Fall den Behörden bekannt sei: Es handele sich um ein Privatgrundstück, so die Auskunft. „Es wäre eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde des Kreises einzuholen gewesen, dies ist nicht geschehen.“ Die Stadt habe den Fall der Naturschutzbehörde des Kreises gemeldet. „Dort wird der Fall derzeit bearbeitet.“

Kreis Offenbach ist für Ahndung von Verstößen zuständig

Eine Baumschutzsatzung gebe es in der Kreisstadt nicht, informiert die Stadt auf Rückfrage unserer Redaktion. „Es gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.“ Für Durchsetzung und Verfolgung von Verstößen sei der Kreis zuständig. Es sei davon auszugehen, dass der Grundstückseigentümer eine Straf- oder Ausgleichszahlung leisten müsse „und für Ersatzpflanzung zu sorgen hat“.

Privatpersonen müssten grundsätzlich, „bei jeder Art der Baumfällung eine Erlaubnis der Naturschutzbehörde einzuholen“. Diese prüfe „auf Vereinbarkeit mit den Naturschutzgesetzen“, dabei seien „diverse Vorgaben“ zu beachten wie beispielsweise auch die Brut- und Setzzeit, die (im aktuellen Fall) ebenfalls nicht eingehalten worden sei. (Niels Britsch)

Vor einigen Wochen hatte bereits eine Abholzung im Steinberger Wald für Aufregung in Dietzenbach gesorgt.

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