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Dietzenbacher Baufirma lässt Bäume ohne notwendige Genehmigung fällen

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Von: Niels Britsch

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Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz: Ohne Genehmigung hat die Massiv Bau GmbH mehrere Bäume fällen lassen.
Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz: Ohne Genehmigung hat die Massiv Bau GmbH mehrere Bäume fällen lassen. © ans

In der Waldstraße in Dietzenbach sind Bäume ohne Genehmigung gefällt worden. Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Dietzenbach – Die Aufregung über die Fällung einer alten Eiche auf einem Grundstück in der Waldstraße ist noch nicht abgeklungen, da kommen bereits neue Details der Angelegenheit ans Licht: Wie berichtet, war auf dem Grundstück nahe des Waldes eine Eiche gefällt worden – ohne entsprechende Genehmigung, wie die Stadt auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. Da es in Dietzenbach jedoch keine Baumschutzsatzung gibt, gelte das Bundesnaturschutzgesetz und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises sei für den Fall zuständig, so der Verweis aus dem Rathaus.

Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt auch eine Kreissprecherin, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz bestehe. So ist nicht nur eine Eiche betroffen, es handele sich um mehrere Bäume, die auf dem betroffenen Grundstück gefällt wurden und – zumindest dem ersten Anschein nach – nicht krank waren. Zu weiteren Einzelheiten des konkreten Falles könne man jedoch noch keine Auskunft erteilen, „weil das Verfahren läuft“, so die Sprecherin weiter.

Allerdings liegen unserer Redaktion Informationen vor, dass die zur Dietzenbacher Unternehmensgruppe Werkmann gehörende Massiv Bau GmbH auf dem Grundstück ein Bauvorhaben plant. Ein Leser, der namentlich nicht genannt werden möchte, äußert gar den Verdacht, dass die Verantwortlichen bewusst ohne Genehmigung handelten und die mögliche Strafe in Kauf nahmen, um die Baupläne voranzutreiben.

Gefällte Bäume in Dietzenbach: Firma dementiert vorsätzlichen Verstoß

Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt ein Unternehmenssprecher in einer ersten Stellungnahme, dass ein Bauprojekt auf dem Grundstück geplant sei und die Baufirma für die Abholzung verantwortlich ist. „Es wurde eine Prüfung auf Brut- und Nistplätze vorgenommen und es gab keine Bedenken“, so die Auskunft. Eine Genehmigung sei deshalb nicht notwendig gewesen. Dem widerspricht allerdings der Kreis auf erneute Anfrage unserer Zeitung und betont, dass die Untere Naturschutzbehörde einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz festgestellt habe.

Konfrontiert mit dieser Auskunft aus dem Kreishaus meldet sich Lucas Werkmann, Junior-Chef des Unternehmens, in unserer Redaktion. Er beteuert, bei der Fällung habe es sich nicht um einen vorsätzlichen Verstoß gehandelt, vielmehr habe er eine Fachfirma beauftragt, nachdem Nachbarn sich nach einem Sturm über herabfallende Äste beschwert hatten. Diese Firma habe dazu geraten, die Bäume zu fällen, „sie hat dafür aber keine Genehmigung beantragt“. Er habe den vermeintlichen Experten „blauäugig“ vertraut, so Werkmann. „Ich ärgere mich über meine eigene Blödheit“, gibt er sich reumütig.

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach ermittelt

Dass mit der Fällung Tatsachen geschaffen und das Bauvorhaben beschleunigt werden sollte, dementiert er energisch. Das Gegenteil sei der Fall: „Die Aktion verzögert das Bebauungsplanverfahren.“ Nun arbeite man eng mit der Stadt und der Unteren Naturschutzbehörde zusammen und sei „voll umfänglich“ bereit, den entstandenen Schaden zu beheben.

Zu möglichen Sanktionen der Unteren Naturschutzbehörde gibt sich der Kreis bedeckt: Der Verursacher müsse Ersatzpflanzungen leisten und sich einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen, was meist ein Bußgeld zur Folge habe. Für die Höhe der Strafzahlung seien mehrere Umstände – wie zum Beispiel Größe, Alter, Anzahl und Gesundheit der gefällten Bäume – entscheidend. Dabei werde auch darauf geachtet und mitberücksichtigt, ob der Verursacher aus der Fällung einen finanziellen Vorteil gezogen hat. (Niels Britsch)

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