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Knast für Kokaindeals

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Von: Stefan Mangold

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„Drogenmenge, die weit jenseits der Skala liegt“: Im zweiten „Anom“-Prozess sind am Montag zwei Dealer aus dem Main-Kinzig-Kreis, die mit zehn Kilogramm Kokain gehandelt haben, verurteilt worden.
Das Schöffengericht in Offenbach hat einen Mann wegen des Handels mit Kokain zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. © David Ebener/dpa

Die Taten liegen über vier Jahre zurück, doch nun hat das Schöffengericht in Offenbach einen Mann wegen des Handels mit Kokain zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte K., der seit Mai in Untersuchungshaft sitzt, in Dietzenbach die Droge verkauft hatte.

Dietzenbach – Zu Beginn der Verhandlung erklärt Richter Beck, eigentlich wäre der Fall vor dem Landgericht in Darmstadt besser aufgehoben als in Offenbach. Der Grund: Ein Schöffengericht darf nur bis zu vier Jahren Gefängnis verhängen. Staatsanwalt Alexander Betz wirft dem 29-jährigen K. vor, im Januar und im März 2018 einmal 50 und das andere Mal 250 Gramm Kokain in der Hügelstraße in Dietzenbach an einen festen Abnehmer verkauft zu haben. Dabei soll er 13 500 Euro eingenommen haben.

Auch einen dritten Verkauf wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten vor, bei dem gar 493 Gramm Kokain den Besitzer wechselten. Relevant für das Gericht ist dabei nicht nur die Menge, sondern auch der Reinheitsgrad der Droge: Während bei dem letzten Deal das Kokain einen Reinheitsgrad von knapp 90 Prozent aufwies, konnte der Stoff aus den ersten beiden Taten nicht toxikologisch untersucht werden, weswegen Staatsanwalt Betz den Reinheitsgrad nur mit 30 Prozent wertet. Damals hatte die Polizei den Deal zwar observiert, doch die Geschichte aus taktischen Gründen laufen lassen. Ohne die beschlagnahmte Droge muss die Justiz jedoch einen besonders miserablen Wert ansetzen.

Während der Angeklagte die Übergaben in Dietzenbach zugibt, will er das Geschäft mit den 493 Gramm nicht abgeschlossen haben. Rechtsanwalt Manfred Gregorius erklärt, sein Mandant habe zum Tatzeitpunkt in Spanien aufgehalten und mit dem Drogenhandel abgeschlossen. Sein bisheriger Abnehmer habe ihn lediglich gebeten, ihm die Nummer des bayerischen Händlers zu geben. Als sicheres Zeichen, dass K. nicht mehr im Geschäft war, wertet Gregorius, „dass er sich in einer Textnachricht entschuldigt, die Weitergabe vergessen zu haben“.

Damals hatte die Polizei den Mann, der das knappe halbe Kilo Kokain in Dietzenbach abgeholt hatte, verfolgt und auf bayerischem Terrain verhaftet. Im Anschluss tauchte K. in Spanien ab. „Er wollte sich dort legalisieren“, erklärt sein Anwalt. „Das versuchen dort viele Marokkaner.“

Staatsanwalt Betz plädiert auf vier Jahre Haft. Allein die reine Substanz der 493 Gramm Kokain habe das 88-fache der Menge überschritten, die nicht mehr als gering gilt. Verteidiger Manfred Gregorius ist hingegen erschrocken über das geforderte Strafmaß: „Ich bin maßlos überrascht.“ Die bayerische Justiz sei als hart bekannt, „sogar dort bekam der Abnehmer meines Mandanten nur drei Jahre“. Das Gericht habe Spielraum. Das Fehlverhalten seines Mandanten sei eine Episode in dessen Leben gewesen. Jetzt bewege er sich wieder in stabilen Verhältnissen, sei 2020 nach Deutschland zur Lebensgefährtin zurückgekehrt und habe sich nichts zuschulden kommen lassen, „seit über vier Jahren lebt er straffrei“. Gregorius bittet das Gericht, „die Kirche im Dorf zu lassen“. Der Anwalt hält zwei Jahre Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung, für ausreichend.

Beck und die Schöffen verhängen dreieinhalb Jahre Gefängnis. Dabei bewertet Beck nur die ersten zwei Fälle von Drogenhandel, deren Gewinn in Höhe von 13 500 Euro K. an die Staatskasse zahlen muss. Zu seinen Gunsten nimmt das Gericht bei dem aus Spanien telefonisch begleiteten Deal nur Beihilfe an, „es lässt sich nicht nachweisen, dass er dafür Geld bekam“. Des Verteidigers Argument, K. habe lange straffrei gelebt, lässt Beck nur bedingt gelten: „Das zählt nur tatsächlich, wenn die Justiz verschleppte. Der Angeklagte entzog sich aber der Strafverfolgung“. (Stefan Mangold)

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