1. Startseite
  2. Region
  3. Dietzenbach

Aufzug funktioniert nicht: Mieterin sitzt seit halbem Jahr in der Wohnung fest

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Lisa Mariella Löw

Kommentare

Der Fahrstuhl könnte innerhalb von zehn Tagen repariert werden. Doch der Vermieter sperrt sich.
Der Fahrstuhl könnte innerhalb von zehn Tagen repariert werden. Doch der Vermieter sperrt sich. © Privat

In Dietzenbach sitzen bewegungseingeschränkte Bewohner in ihren Wohnungen fest, weil der Aufzug in ihrem Hochhaus seit einem halben Jahr nicht funktioniert. Die Angelegenheit landete sogar vor Gericht.

Dietzenbach – Ein halbes Jahr ist der Aufzug des sechsstöckigen Etagenhauses in der Rodgaustraße 18 mittlerweile defekt. Monatelang reagieren weder Hausverwaltung noch Eigentümer auf die unzähligen Klagen der Mieter, die teilweise gehbehindert sind und ihre Wohnung nicht mehr verlassen können. Im Januar teilt die Hausverwaltung schließlich mit, dass nicht repariert, sondern ausgetauscht werden soll. Die Folge: Die Kosten könnte der Vermieter dann auf die Mieter umlegen. Nun ist ein Schreiben der Hausverwaltung in die Briefkästen geflattert, wie einige Mieter berichten. Laut dem Infozettel werde der Aufzug erst im Juni wieder seine Passagiere befördern. Nun liegt der Fall beim Amtsgericht Offenbach.

Dietzenbach: Reparatur des Aufzuges wäre preisgünstigere Variante

Was die Bewohner besonders ärgert: Die Reparatur des Aufzuges wäre die preisgünstigere Variante, die Kosten müsste jedoch der Eigentümer tragen. Außerdem habe der Vermieter die Miete für den Zeitraum des defekten Fahrstuhls nicht gemindert, berichtet eine Betroffene. Mehr noch: Ein Familienvater, der im sechsten Stock wohnt, habe trotz kaputten Aufzugs eine Mieterhöhung erhalten.

Für eine gehbehinderte Mieterin ist der Fahrstuhl die einzige Möglichkeit, aus dem Wohnhaus hinauszugelangen und am Alltag teilhaben zu können. Eine Möglichkeit, die ihr seit einem halben Jahr genommen wird. Auch Rettungskräfte könnten die Seniorin im Notfall nicht über das Treppenhaus bergen. Stattdessen musste die Frau schon einmal über die Feuertreppe ins Krankenhaus transportiert werden. Infolge dessen habe sie eine Depression und Panikattacken entwickelt. Psychische Krankheiten, die mit einer ambulanten Therapie behandelt werden könnten. Doch der Weg zum Arzt wird durch den defekten Aufzug zum unüberwindbaren Hindernis.

Aufgrund dieser Situation haben sich die Mieter des sechsstöckigen Etagenhauses an den Mieterschutzbund und an das Amtsgericht Offenbach gewandt. Trotz mehrmaligen Nachhakens habe der Eigentümer bislang nicht auf den Fragenkatalog des Mieterschutzbundes reagiert. Auch auf die Nachfragen unserer Redaktion antworten weder Hausverwaltung noch Eigentümer.

Mieterin aus Dietzenbach gewinnt vollständig vor Gericht

Mehr Erfolg gibt es bei der juristischen Option: Per einstweiliger Verfügung klagt eine Mieterin auf zügige Reparatur des Aufzugs. „Sie hat vollständig gewonnen“, bestätigt Richter Christoph Eckert, Pressesprecher des Amtsgerichts Offenbach. Trotzdem passiert vonseiten des Eigentümers nichts. Bis zum 9. Februar hätte er den Fahrstuhl instand setzen müssen. Bis heute steht er still.

Eine betroffene Mieterin hat deshalb mittlerweile die Vollstreckung beantragt. Reagiert er darauf nicht bis zur gerichtlichen Frist Ende März, wird sie die Reparatur selbst veranlassen und die Kosten vom Hausbesitzer zurückfordern.

Bisher hat die Hausverwaltung, jedoch nicht der Eigentümer, lediglich ein unverfängliches Informationsschreiben an die Mieter des Wohnhauses aufgesetzt, in dem sie mitteilt: Die Modernisierungsmaßnahme gehe mit einer Mieterhöhung einher und sei bis zum 5. Juni abgeschlossen. Bis dahin sind es noch viele Tage, in denen die in ihrer Mobilität eingeschränkten Bewohner nicht wissen, wie es weitergehen soll. (Lisa Mariella Löw)

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion