1. Startseite
  2. Region
  3. Dietzenbach

Freispruch für Dietzenbacher in Prozess um vermeintlichen Drogenhandel

Erstellt:

Von: Stefan Mangold

Kommentare

Symbolbild Gericht
Der Angeklagte war der Polizei bei einer Personenkontrolle aufgefallen. © Symbolbild: dpa

Zum zweiten Mal muss sich ein Dietzenbacher vor dem Schöffengericht in Offenbach verantworten, dem die Staatsanwaltschaft den Handel mit Marihuana vorwirft. Auch wenn der Mann bereits einschlägig vorbestraft ist, kommt er mit einem Freispruch davon, weil sich die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen lässt.

Dietzenbach - Staatsanwalt Christian Dilg wirft dem 27-Jährigen vor, er habe im März 2020 in Dietzenbach 71 Gramm Marihuana bei sich geführt, um sie zu verkaufen. Laut Gutachten lag der Gehalt an rauscherzeugendem Tetrahydrocannabinol (THC) bei 17 Prozent, was laut den Berechnungen gut 12 Gramm reinem THC entspricht, ab 7,5 Gramm beginnt die Menge, die nicht mehr als geringfügig gilt.

Der Angeklagte war der Polizei während einer Personenkontrolle aufgefallen, ein Beamter schildert dem Gericht, man sei gerade im Spessartviertel Streife gefahren, als die Nachricht kam, in der Nähe sei jemand mit einem geklauten iPhone unterwegs, was sich durch den eingebauten GPS-Senders erkennen ließ. An der Rodaustraße seien zwei Männer auf der einen Seite gelaufen, der dritte schob gegenüber sein Fahrrad. Als der Polizeiwagen stoppte, sei der Angeklagte mit seinem Rad davon gelaufen. Als der sich gerade auf den Sattel schwang, sei es ihm gelungen, so der Polizist, ihn runter zu stoßen, „wir lagen erst beide auf dem Boden“. Ein anderer Ermittler sagt aus, er habe sich gewundert, dass der Mann während seiner Flucht hinter einem weißen Lieferwagen pausiert habe, „ich dachte schon, der will sich verstecken“. Der Polizist vermutet, „wäre er weiter gerannt, hätten wir ihn wohl nicht erwischt“. Am Ende fanden die Ermittler hinter dem Transporter einen Hundekot-Beutel mit 71 Gramm Marihuana als Inhalt. Der Angeklagte habe massiv nach Cannabis gerochen, „besonders seine Bauchtasche“. An dem Tag habe es außerdem geregnet, „die Tüte, die auf dem Boden lag, war jedoch trocken“. Es regnete aber nur bis 18.15 Uhr. Die Polizei stoppte den Mann um 21.40 Uhr. Auf dem Beutel fanden sich weder Fingerabdrücke noch verwertbare Spuren von DNA. Damals habe der Angeklagte betont, „das gehört mir nicht“.

Der Dietzenbacher befolgt den Rat seines Rechtsanwalts Christoph Stock und schweigt. Im ersten Prozess vom 19. April 2021 hatte der Verteidiger erfolgreich den Antrag gestellt, wegen fehlender Akteneinsicht die Verhandlung zu vertagen, „ich bekomme die Lichtbilder vom Tatort erst jetzt zu sehen“. Während des damaligen Termins ließ sich schon erahnen, wohin Richter Manfred Beck tendiert, als er die Staatsanwältin fragte, „Sie wollen an der Anklage festhalten?“

Zum neuen Termin plädiert Staatsanwalt Dilg nun: „Handel kann nicht nachgewiesen werden, Besitz aber schon“. Während seiner Flucht habe sich der Angeklagte genau dort kurz gebückt, wo sich die Tüte mit den Drogen fand. Dilg verweist auf die einschlägigen Vorstrafen. Er fordert 18 Monate Gefängnis ohne Bewährung.

Verteidiger Stock erklärt, der Angeklagte sei wegen seiner Vorstrafen getürmt, „er wollte nicht kontrolliert werden“. Es sei schwer vorstellbar, „dass er in der Hektik eine Tüte wegwirft, an der sich aber keine Spur von ihm findet“. Stock will Freispruch, „in dubio pro reo“. Dem folgt das Gericht. Der Vorsitzende Manfred Beck konstatiert, an der Dietzenbacher Ecke herrsche schwunghafter Drogenhandel. Es sei zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber eben auch nicht zweifelsfrei auszuschließen, „dass der Angeklagte sich nach dem Tütchen am Transporter kurz bückte, es sich dann aber anders überlegte“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Von Stefan Mangold)

Auch interessant

Kommentare