Friedhofsgebühren in Dietzenbach sollen angepasst werden

Nicht abstimmungsreif befanden die Stadtverordneten im Haupt- und Finanzausschuss (Hafi) eine Vorlage des Magistrats zu einer neuen Gebührenordnung für den Friedhof. Zu viele Fragen seien noch offen, manche Punkte überhaupt nicht aufgenommen. Das soll nun bis zur Stadtverordnetenversammlung am Freitag, 28. Januar, geklärt werden.
Dietzenbach - Aufgrund „gestiegener Kosten und veränderter Bestattungsarten“ müssten die Gebühren angepasst und die zugrundeliegende Ordnung aus dem Jahr 2014 abgelöst werden, heißt es in der Vorlage. Dem habe auch bereits die Betriebskommission der für den Friedhof zuständigen Städtischen Betriebe zugestimmt. Dabei zeigt sich in dem Entwurf, dass der Tod in Dietzenbach künftig zum Teil viel teurer wird. Das betrifft vor allem Dienstleistungen, die anstehen, wenn ein Grab ausgehoben und wieder geschlossen wird. Dort sind Steigerungen um bis zu 46 Prozent erkennbar. An anderer Stelle ist nun aber auch eine günstigere Variante erkennbar. So soll die Benutzung der Trauerhalle künftig nur noch 150 Euro statt den vorherigen 350 Euro kosten, ebenso sinkt die Gebühr für Nutzungsrechte an einzelnen Grabstätten.
„Es ist aber nicht erkennbar, wie diese Kalkulationen zustande kommen“, rügte allerdings Edeltraud Chawla, Fraktionsvorsitzende der Grünen, im Ausschuss. Ebenso stellte der Chef der Freien Wähler, Jens Hinrichsen, fest: „Es fehlen Anlagen, die zugrunde liegen sollten und ebenso Aussagen zu der künftigen Marktentwicklung.“ Eventuelle Fragen von Bürgern zu der neuen Gebührenordnung könne er so nicht beantworten. „Und das sollte ich als Stadtverordneter tun können.“ Auch Manuel Salomon, Fraktionsvorsitzender der CDU, monierte etwa, dass in der gesamten Vorlage keine Gebührenfestlegung für den geplanten Raum für rituelle Waschungen aufgenommen sei. Dagegen betonte Thomas Vollmuth, Kaufmännischer Leiter der Städtischen Betriebe: „Wir haben uns bei der Kalkulation sehr viel Mühe gegeben und sind sie Punkt für Punkt durchgegangen, damit wir eine Grundlage haben, auf der wir aufsetzen können.“ Allerdings gestand er auch ein, dass „an der ein oder anderen Stelle“ noch nachgebessert werden könnte.
Erfasst in der neuen Gebührenordnung sind insgesamt 23 Grabarten, vom Doppelrasengrab über Baumwahlsegmente, Urnengräber und Urnennischen bis zur Doppelgruft. Festgehalten sind auch Ewigkeitsgräber und Langzeitgrabstätten. Als Grundlage der Berechnung dienen unter anderem Einzelkosten einer Bestattung, Liegezeiten, Personalstunden und Maschinenstunden. Ein Gewinn soll nach den gesetzlichen Vorgaben nicht erzielt werden, eine Kostendeckung aber schon.
Aufgrund einer erhöhten Nachfrage an Urnenbestattungen unter Bäumen wurden die Bestattungen und Nutzungsrechte dort neu aufgeteilt in Gemeinschaftsbäume und Baumsegmente. Ein Grab an einem Gemeinschaftsbaum kostet nun 486 Euro anstatt 459 Euro, für die neue Art „Segment“ werden ebenfalls 486 Euro fällig. Erstmals aufgenommen wurden auch Abgaben für Gruften und muslimische Gräber, für die 2267 Euro fällig werden. Das sei teurer als manch andere Grabstätte, gab Hinrichsen zu bedenken. „Da kommt man schon ins Grübeln.“
Wesentlich günstiger sollen dagegen die Nutzungsrechte an Urnenwahlgrabstätten werden, so kosten sie bei einer Möglichkeit, vier Urnen beizusetzen, künftig nur noch 574 Euro und nicht mehr 2620 Euro. Für eine anonyme Urnenbeisetzung fallen 327 Euro an, statt der bisherigen 1120 Euro. Die Bestattungsgebühren und die Nutzungsrechte bei Gräbern für Frühchen und Totgeborene wurden komplett gestrichen. Weniger freuen über die neue Gebührenordnung werden sich allerdings die Steinmetze. Für sie ist nun eine sogenannte Berechtigungskarte vorgesehen, die 109 Euro kosten soll. (Von Barbara Scholze)