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Fünf Jahre Haft für Dealer

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Akten liegen vor Beginn eines Prozesses am Platz des Vorsitzenden Richters
Wegen Handels mit Kokain und Haschisch muss ein Dietzenbacher fünf Jahre ins Gefängnis. © Silas Stein/dpa

Für fünf Jahre ins Gefängnis muss ein ehemaliger Dietzenbacher, der von 2018 bis 2019 mit Kokain und Haschisch handelte. Das wurde von der 15. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt beschlossen. Der 38-jährige Hamid M. ist Ersttäter. Drei konkrete Fälle konnten ihm nachgewiesen werden. Er sitzt seit März dieses Jahres in Untersuchungshaft – als er sich nach zwei Jahren Fahndung endlich den Behörden gestellt hatte.

Dietzenbach – Ins Rollen kommt das Verfahren durch die Kripo Oberbayern, die den inzwischen zu einer ähnlichen Haftstrafe verurteilten Drogendealer B. observiert. Der führt die Beamten auf seinen Beschaffungsfahrten ins Rhein-Main-Gebiet und am 28. Juli 2018 zu M. in ein Restaurant in der Dietzenbacher Innenstadt. Dort übergibt M. 493 Gramm Kokain an B., wofür der ihm wiederum 17 000 Euro aushändigt. Der Stoff hat einen sehr hohen Reinheitsgrad von knapp 90 Prozent und entspricht dem 88-fachen der nicht geringen Menge. Für diesen Fall kann Verteidiger Thorsten Tuma der Kammer jedoch glaubhaft vermitteln, dass es sich „nur“ um Beihilfe handelte: „Es war nicht sein eigenes Geschäft, er hat es im Auftrag für A. erledigt.“

„Sämtliche Drogen waren für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt“

Im Fall zwei und drei funktioniert das allerdings nicht. Hier steht sogar am Anfang der eintägigen Verhandlung das Attribut „bewaffnet“ im Raum, welches immer dann angenommen wird, wenn ein waffenartiger Gegenstand in unmittelbarer Nähe der gebunkerten Drogen gefunden wird. Dann wird automatisch davon ausgegangen, das dieser zur Verteidigung des Stoffs oder seines Besitzers dienen soll, was das Strafmaß nochmal erhöhen kann. Bei M. werden also am 28. März 2019 in seiner ehemaligen Wohnung in der Innenstadt und dem von ihm genutzten VW-Bus neben weiteren Drogen drei Teppichmesser gefunden. Ein „Schnüffeltest“ bestätigt jedoch die Aussage von M., dass die Messer ausschließlich dem Verpackungsvorgang dienten. Der unverkennbare Cannabisgeruch haftet den Gegenständen an.

Der Erfolg der Durchsuchung indes kann sich sehen lassen. In Abwesenheit des Bewohners findet man unter dem Waschbecken im Badezimmer 695 Gramm Kokain und weitere 170 Gramm Haschisch, Verpackungsmaterial, Einweghandschuhe und zwei Cuttermesser liegen auf dem Badregal. 33 650 Euro in typischer Dealer-Stückelung liegen im Einbauschrank im Flur. Darüber hinaus in Wohn- und Schlafzimmer: Vakuumiermaschine, Feinwaage, Geldzählmaschine und eine Abnehmerliste. Auch der Schlüssel des VW-Busses finden die Polizisten. Hier hat M. – neben dem dritten Messer – in einem Hohlraum hinter der Sitzbank 18,7 Kilogramm Haschisch gebunkert, das rekordverdächtige 732-fache der geringen Menge.

„Sämtliche Drogen waren für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt“, erklärt Staatsanwältin Annette Fercher. Sie fordert die später ausgeurteilten fünf Jahre Haft. Im Strafmaß zwischen einem und 15 Jahren für unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt sie damit noch im unteren Bereich. Denn der 38-jährige Angeklagte hat einige Pluspunkte auf seiner Seite. Er ist nicht vorbestraft und gibt die Taten sofort zu. Er hat sich freiwillig gestellt und auf alle Funde verzichtet. Außerdem sind die Drogen – durch das rechtzeitige Eingreifen der Polizei – nicht in den Umlauf gekommen.

Auf der strafverschärfenden Seite stehen natürlich die erheblichem Mengen. Anders als viele seiner „Kollegen“ nimmt der ehemalige Dietzenbacher selbst keine Drogen. Nach dem Hauptschulabschluss und einem Berufsvorbereitungsjahr folgen einen abgebrochene Ausbildung, viele Aushilfsjobs und eine gescheiterte Selbstständigkeit im Gebrauchtwagenhandel. (Silke Gelhausen)

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