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„Unzumutbare Abstände“: Plötzliches Halteverbot ärgert Anwohner – Stadt verteidigt Maßnahme

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Von: Anna Scholze

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Auch weil die Müllabfuhr in Dietzenbach nicht mehr durch die Schulstraße fahren kann, wenn auf beiden Seiten geparkt wird, gilt jetzt ein Halteverbot.
Wegen eines Blitz-Halteverbots zeigen Anwohner der Schulstraße in Dietzenbach der Stadtverwaltung ihren Unmut. © p

Zum Ärger der Anwohner gilt in Dietzenbach in einer Straße plötzlich ein Halteverbot. Doch die Stadt verweist auf rechtliche Vorgaben und Sicherheitsbedenken.

Dietzenbach – Die Situation in der Schulstraße in Dietzenbach hat sich nicht beruhigt. Die Anwohner sind immer noch verärgert über das kürzlich auf die Schnelle eingerichtete Halteverbot. In der Hoffnung, dieses rückgängig machen zu können, haben sie sich nun mit einem Schreiben an Bürgermeister Dieter Lang gewandt.

Darin beklagen die Bürger, dass insbesondere die älteren Anwohner, die ihre Einkäufe nicht mehr so gut tragen könnten, nun Schwierigkeiten hätten. Zudem habe nicht jeder die Möglichkeit, im Hof zu parken. Die Folge: Die Menschen müssten ihr Auto in „unzumutbaren Abständen zu ihrem Haus“ abstellen. Zudem ist die Bürgerinitiative der Überzeugung, dass die Schulstraße nicht schmäler ist als die meisten anderen in der Altstadt.

Stadt Dietzenbach (Kreis Offenbach): Halteverbot in Schulstraße ist rechtlich notwendig

Aus Sicht von Feuerwehr, Müllabfuhr und der Straßenverkehrsbehörde stellt sich die Situation vor Ort jedoch anders dar. In einer gemeinsamen Stellungnahme teilen die Hilfskräfte und Servicebehörden mit, dass man die Fahrbahnbreite „erneut sorgfältig und wohlwollend, aus Anwohnersicht“ überprüft habe. Das Ergebnis: „Sie ist für beidseitiges Halten eindeutig zu schmal.“

Mit diesem Kenntnisstand sei es der Straßenverkehrsbehörde nicht mehr möglich, beidseitiges Halten zuzulassen. Die rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung berechtigten dazu nicht. Und auch dem Argument, in vergleichbaren Straßen gebe es kein Halteverbot, entzieht die Verwaltung die Grundlage. Teilt sie doch mit, dass die Überprüfungen im Stadtgebiet fortgesetzt werden und es somit zu weiteren Halteverbotsbereichen komme.

Dietzenbach (Kreis Offenbach): Halteverbot soll zur Sicherheit der Anwohner dienen

Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde betonen zudem erneut, dass das Verbot in erster Linie zur Sicherheit der Bürger eingerichtet wurde. „Wir werden nicht müde, zu betonen, dass gerade im Notfall, zum Beispiel durch einen Brand, einen Herzinfarkt oder ähnlich dramatische Ereignisse, freie Rettungswege existenziell notwendig sind, um Menschenleben zu retten“, führen die Verantwortlichen ihr Anliegen aus.

Insbesondere die Straßenverkehrsbehörde kommt jedoch gleichzeitig nicht umhin zu verdeutlichen, dass sich auch in der Schulstraße an bestimmte Verkehrsregeln gehalten werden muss und musste. Denn eine Vereinbarung, wie von den Anwohnern in ihrem Schreiben erwähnt, die es ihnen gestattet haben soll, auf dem Gehweg zu parken, habe es laut Behörde nie gegeben. „Das ist ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und ordnungswidrig“, verleiht diese ihrer Aussage Gewicht.

Wegen Halteverbot: Stadt Dietzenbach will Anwohner informieren

Hinzu komme, dass die Gehwegbreite in der Schulstraße gemäß heutigen Vorgaben bereits zu schmal sei. „Da diese Straße auch ein Weg zur Schule und zur anliegenden Kita ist, sind dem Fußverkehr ebenfalls ausreichend Verkehrsflächen einzuräumen, auch unter Betrachtung von Rollstuhlfahrenden und Personen mit Kinderwagen und Rollatoren“, heißt es aus dem Rathaus.

Das spreche klar gegen Gehwegparken. Auch hier gehe es um Aspekte der Sicherheit. Über den gesamten Sachverhalt wolle man die Anwohner der Schulstraße jedoch noch einmal informieren. (Anna Scholze)

Schon im letzten Jahr gab es in Dietzenbach Anwohner-Vorwürfe wegen einer Welle an Strafzetteln.

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