1. Startseite
  2. Region
  3. Dietzenbach

Koalition möchte Baumschutzsatzung wieder einführen

Erstellt:

Von: Barbara Scholze

Kommentare

Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz: Ohne Genehmigung hat die Massiv Bau GmbH mehrere Bäume fällen lassen.
Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz: Ohne Genehmigung hat die Massiv Bau GmbH mehrere Bäume fällen lassen. © ans

Einiges an Unmut löst im Mai die Berichterstattung unserer Zeitung über einen illegal gefällten Baum auf einem Grundstück in Steinberg aus. Entdeckt hat den Frevel Leser Bernd Keim, später stellt sich heraus, dass nicht nur eine alte Eiche der Säge zum Opfer gefallen ist, sondern gleich mehrere Bäume. Verantwortlich war die zur Unternehmensgruppe Werkmann gehörende Massiv Bau GmbH.

Dietzenbach - Nun reagiert die Politik: So hat die Stadtverordnetenversammlung (SVV) die Prüfung einer örtlichen Baumschutzsatzung beschlossen.

Auf dem betroffenen Areal an der Waldstraße plant die Massiv Bau GmbH ein Bauprojekt. Dies hatte ein Unternehmenssprecher in einer Stellungnahme mitgeteilt. Auch, dass das Bauunternehmen für die Abholzung verantwortlich sei. In den Sozialen Medien wurde eifrig über die illegale Fällung diskutiert, mancher vermutete gar, das Unternehmen habe ein mögliches Bußgeld einkalkuliert, um den Bau voranzutreiben.

Zu eventuellen Sanktionen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes durch die verantwortliche Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises ist zwischenzeitlich noch nichts bekannt. Bei der Stadt geprüft wird nun aber gemäß des Beschlusses der SVV, ob Dietzenbach eine eigene Baumschutzsatzung erhalten kann. Beantragt hat dies die Koalition aus SPD, Grünen und Linke. Geschaffen werden soll damit eine „sinnvolle Ergänzung“ zu den gesetzlichen Regelungen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB).

Wie sich bereits bei einer Diskussion im Bauausschuss herausstellte, war eine für Dietzenbach geltende Baumschutzsatzung im Jahr 1994 abgeschafft worden. „Sie hat einen erheblichen Aufwand für die Verwaltung mit sich gebracht und sich nicht bewährt“, betonte Bürgermeister Dieter Lang. Für den Fall einer neuen kommunalen Satzung müsse nun die Abgrenzung zu Bundes- und Landesrecht beachtet werden, merkte Ahmed Idrees (SPD) an. Angedacht ist in dem Prüfantrag darüber hinaus auch ein „ehrenamtlicher Baumschutzbeauftragter“. „Dieses Aufgabengebiet müssen wir aber noch festlegen“, kündigte Heiko Hausmann (Grüne) an.

Auf Anfrage teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung nun Grundsätzliches zu Baumfällungen mit. Es müsse zwischen Außenbereich und bauplanungsrechtlichem Innenbereich unterschieden werden. In der freien Landschaft werde geprüft, ob die Fällung einen genehmigungspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Baumalleen und Streuobstwiesen etwa seien besonders geschützt. Ginge es darum, innerhalb der Bebauung einen Baum umzulegen, komme es in der rechtlichen Bewertung darauf an, ob die Fällung mit einem genehmigten Bauvorhaben in Zusammenhang steht. „Dann wird sehr differenziert betrachtet“, teilt der Kreis mit. Die UNB treffe dabei meist Einzelfallentscheidungen. „Spricht die UNB eine Baumfällgenehmigung aus, wird in der Regel eine Ersatzpflanzung festgesetzt“, heißt es weiter.

Wie die Kreisverwaltung darüber hinaus angibt, begrüße die Naturschutzbehörde eine städtische Baumschutzsatzung in Dietzenbach. Beziehen könnte sie sich auf den Stadt-Innenbereich mit Regelungen für Laub- oder Nadelbäume, für Alter und Größe eines Baums sowie eventuelle Ersatzpflanzungen. Zwischen Stadt und UNB könnte abgestimmt werden, wie die aus dem Bundesnaturschutzgesetz hervorgehende „Eingriffsregelung“ von der kommunalen Satzung abgedeckt wird, „um doppelten Arbeitsaufwand zu vermeiden“. Besonders zu beachten sei generell der Artenschutz. „Im Zweifelsfall ist immer die UNB hinzuzuziehen.“ Was Fällungen in Dietzenbach angeht, so berichtet der Kreis ebenso auf Anfrage, dass es seit dem Jahr 2020 rund 150 Verfahren gegeben habe. Dabei sei allerdings lediglich ein Teil nicht genehmigt gewesen.

Eher bedeckt gibt sich dagegen aktuell noch die Stadt hinsichtlich des Prozesses hin zu einer möglichen kommunalen Baumschutzsatzung. Der Prüfantrag sei in Bearbeitung, eine Beantwortung sei für September geplant. Würden derzeit illegale Baumfällungen entdeckt, setze sich die Stadt umgehend mit der UNB in Verbindung. (Von Barbara Scholze)

Auch interessant

Kommentare