Dietzenbacher vergewaltigte 32-Jährige: Gericht fällt Urteil

Weil ein 36-jähriger Dietzenbacher eine 32-Jährige vergewaltigt hatte, fällte das Gericht in Offenbach nun das Urteil: Schuldig.
Dietzenbach – Nach drei Verhandlungstagen endete nun der Vergewaltigungsprozess gegen einen Dietzenbacher. Das Schöffengericht in Offenbach hegte keine Zweifel an den Aussagen der Geschädigten und verurteilte den 36-jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Zu Beginn sagt ein Freund des angeklagten Dietzenbachers aus. Er war am Abend des 30. April 2018 zugegen, als sich der Angeklagte und und die Nebenklägerin kennenlernten. Am nächsten Tag will der Zeuge, als Beifahrer im Auto des Angeklagten sitzend, über die Freisprechanlage gehört haben, wie die Nebenklägerin seinen Freund während einer 17 Kilometer langen Strecke gleich mehrmals anrief, um ein Treffen zu vereinbaren. Dem Angeklagten sei das wegen seiner Ehe nicht geheuer gewesen, weshalb er schließlich gesagt habe, "ich bin verheiratet und will dich nicht treffen".
Offenbach: Mann bleibt nach Vergewaltigung bei seiner Aussage
Rechtsanwalt Karl-Friedrich Rix, der Beistand der Nebenklägerin, liest aus der polizeilichen Vernehmung des Angeklagten vor, der zu Protokoll gegeben hatte, einen Tag vor der mutmaßlichen Vergewaltigung im Fitnessstudio gewesen zu sein. Mit der Nebenklägerin habe er sich damals telefonisch für den nächsten Tag verabredet. "Wollen Sie bei ihrer Aussage bleiben?", fragt Rix den Zeugen. Dessen Antwort: "Natürlich." Was den Vorwurf der Vergewaltigung betrifft, legt der Mann für seinen Freund die Hand ins Feuer, "so was würde der niemals machen".
Die Staatsanwältin spricht in ihrem Plädoyer das Kernproblem der meisten Vergewaltigungsprozesse an: "Aussage steht gegen Aussage." Der Bundesgerichtshof habe strenge Regeln aufgestellt, was die Überprüfung der Realkennzeichen betreffe. Wer lüge, neige dazu, eher grob zu skizzieren, um sich einzelne Punkte nicht merken zu müssen. Hingegen habe die 32-Jährige das Tatgeschehen detailreich geschildert. Außerdem sei es normal, dass Hämatome erst am nächsten Tag zu sehen seien. Die Nebenklägerin habe keinen Belastungseifer gezeigt, vielmehr ihren ersten Eindruck vom Angeklagten als positiv geschildert. Die Geschädigte habe keinen Grund, etwas zu erfinden.
"Sie ist eine lebenserfahrene Frau, die mit emotionalen Enttäuschungen umzugehen weiß", betont die Staatsanwältin mit Blick auf die Aussage des Angeklagten, nach dem Geschlechtsverkehr im Dietzenbacher Wald am 2. Mai 2018 sei die Nebenklägerin enttäuscht gewesen, weil er wegen seiner Ehe betont habe, er wolle sie nicht wieder treffen. Die blauen Flecken, die Rötungen im Intimbereich sprächen außerdem für den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage. Die Staatsanwältin plädiert darum auf 39 Monate Haft. Dem schließt sich Nebenklagevertreter Rix an.
Nach Vergewaltigung: Anwalt plant Berufung gegen Urteil des Gerichts in Offenbach
Verteidiger Onur Türktorun hingegen fordert Freispruch. Es hätten sich weder bei der Nebenklägerin, noch bei seinem Mandaten Schäden an Textilien feststellen lassen. Zu Rötungen im Intimbereich könne es auch bei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kommen. Mehrere Details habe die Geschädigte während der ersten Vernehmung nicht erwähnt. Er habe im Protokoll 1.829 Wörter gezählt, "es handelte sich um eine Gesamtschilderung, nicht um einen Abbruch der Vernehmung, weil sie nicht mehr konnte". Der Nebenklägerin sei bewusst geworden, ihr Ziel nicht erreicht zu haben, mit seinem Mandanten zusammen zu kommen, deshalb habe sie die Vergewaltigung erfunden. Der Angeklagte erklärt Richtung Nebenklägerin, "nur wir beide wissen ganz genau, dass ich dich nicht vergewaltigt habe".
Richter Beck und die beiden Schöffen folgen mit ihrem Urteil von drei Jahren und drei Monaten Haft dem Antrag von Staatsanwältin und Nebenklage. Die Verletzungen hätten sich mit den Schilderungen der Nebenklägerin gedeckt, "etwa das Hämatom am Handgelenk". "Sie wollten Geschlechtsverkehr mit der Frau, wenn es sein muss, auch mit Gewalt." Anwalt Türktorun plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
VON STEFAN MANGOLD
Der Prozess rund um die Vergewaltigung in Dietzenbach hatte sich seit über einem Jahr hingezogen. Das Opfer hatte noch vor Gericht betont, dass "ihre Lebensfreude weg ist".