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Für und Wider eines Anschlusszwangs bei der Fernwärme

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Von: Ronny Paul

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Die Bürger der IG Energie wünschen sich die Aufhebung des Fernwärmeanschlusszwangs. (c)Foto: dpa
Die Bürger der IG Energie wünschen sich die Aufhebung des Fernwärmeanschlusszwangs. © dpa

Dietzenbach - Den Stadtverordneten liegt zur kommenden Sitzung am Freitag, 24. März, ein Bericht vom Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement vor, der die Möglichkeiten und Risiken einer Fernwärmesatzungsänderung aufschlüsselt. Der Interessengemeinschaft Energie gefällt das Geschriebene nicht. Sie fühlt sich vom Magistrat allein gelassen.  Von Ronny Paul

Beim Thema Fernwärme erhitzen die Gemüter einiger Bürger der Kreisstadt schnell. Die Preisanpassungen der Energieversorgung Offenbach (EVO) von 2012 und die der Energieversorgung Dietzenbach (EVD) von 2015 haben dazu geführt, dass sich die Interessensgemeinschaft (IG) Energie in Dietzenbach und die IG EVO Energie Gravenbruch gründeten, um gegen die Preisanpassungen und das Fernwärmemonopol vorzugehen. Zwangsläufig hat das Thema auch Einzug in die Stadtverordnetenversammlung gefunden. Der Magistrat soll im Auftrag der Volksvertreter prüfen, „unter welchen Umständen und mit welchen Risiken es möglich ist, den Anschluss- und Benutzungszwang zur Fernwärme für Dietzenbach aufzuheben“. Der Antrag kam von der Mehrheitskoalition (CDU/SPD/WIR-BfD) mit dem Hinweis, dass die Antragsteller davon überzeugt seien, „dass die Bereitstellung von Fernwärme in Dietzenbach ein Standortvorteil ist, der den Nutzern neben anderen Vorteilen auch finanziell nicht höhere Belastungen als im Wettbewerb erbringt“.

Ein zuvor von der Linken-Fraktion eingereichter Prüfantrag mit der Frage, inwieweit sich die Ausgaben für soziale Einrichtungen der Stadt aufgrund der Preisanhebung erhöht haben und welche Möglichkeiten es gebe, den Anschlusszwang aufzuheben, kam nicht durch.

Jedenfalls liegt der von der Koalition angeforderte Bericht nun vor und beinhaltet zwei Schlüsselsätze: „Die Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs ist durch Änderung der Fernwärmesatzung möglich.“ Und: „Da die Fernwärmesatzung eine kommunale Satzung ist, kann diese durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung geändert werden“, heißt es in dem vom Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement erstellten Bericht.

Lesen Sie dazu auch: Urteil weckt Hoffnung bei Fernwärmekunden

Doch auf die Aussage folgt ein großes „Aber“, eine Aufschlüsselung der Risiken. Durch den frühen Erlass der Fernwärmesatzung und die Einhaltung der damit einhergehenden Pflichten, sei die Kreisstadt für alle derzeit angeschlossenen Liegenschaften aufgrund des entstandenen Vertrauensschutzes – Gesetzesänderungen dürfen für Bürger keine nachteiligen Rückwirkungen haben – verpflichtet, die Versorgung mit Fernwärme in den ausgewiesenen Gebieten sicherzustellen. Fernwärmebelieferung sei eine Daseinsfürsorge, somit bestehe für die Kreisstadt auch dann eine Belieferungspflicht, wenn der Anschluss- und Benutzungszwang aufgehoben würde, heißt es. Ebenso müsse die Kreisstadt einspringen, wenn die EVD die Energieversorgung nicht mehr sicherstellen könne.

Speisen sich durch den gefallenen Anschlusszwang weniger Liegenschaften mit Fernwärme, bestehe die Möglichkeit, dass das Fernwärmenetz nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könne. Dann könnte die EVD den bestehenden Gestattungsvertrag mit der Stadt beenden und alle Rechte und Pflichten der Stadt aufbürden. Die müsste dann – ob wirtschaftlich oder nicht – weiterhin die Fernwärmeversorgung sicherstellen.

Bei der Aufhebung des Benutzungszwangs würde auch das umweltpolitische Ziel der „rauchfreien“ Stadt wegfallen, heißt es weiter. In den während der 80er Jahre entstandenen Wohngebieten hätte dies aufgrund der dichten Aneinanderreihung der Häuser und fehlender Durchlüftung „gravierende Folgen für die Luftqualität“. Durch nicht rauchfreie Heizungen und holzbetriebene Öfen würden die Imissionswerte und die Feinstaubbelastung steigen: „Eine erhöhte Feinstaubbelastung wird in unmittelbaren Zusammenhang mit Bronchialerkrankungen und der Zunahme von Herz-Kreislauferkrankungen gebracht.“ Ferner leiste die Kreisstadt durch Nutzung der Fernwärme einen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz, heißt es abschließend.

Sätze, die den Mitgliedern der IG Energie nicht schmecken. IG-Sprecherin Gisela Schiratis-Erlat sagt auf Nachfrage: „Wir sind ziemlich frustriert, was da drin steht, haben aber damit gerechnet.“ Grundsätzlich befürworte die IG Fernwärme als ökologisch sinnvolle Variante der Energieversorgung. Doch diese müsse attraktiver gestaltet und der Benutzerzwang aufgehoben werden. Das betone die IG auch stets in den Gesprächen mit den Verantwortlichen, doch die IG fühle sich vom Magistrat allein gelassen. Das Argument, falle der Anschlusszwang weg, würden Kunden auf fossile Energieträger umsatteln, bezweifelt die IG. Vielmehr würden gerade Fernwärmekunden auf regenerative Energie wie etwa Luft-Wärme-Pumpen oder Fotovoltaik setzen. „Anschlussbenutzerzwänge verhindern Wettbewerb, man könnte auch ohne Zwang mit vernünftigen Preisen das Angebot attraktiv gestalten“, betont Schiratis-Erlat. Und dann blieben die Menschen sowieso bei der Fernwärme.

Generell müsse vor allem die Fernwärmeerzeugung in der Kreisstadt zukunftsträchtig ausgerichtet, kostengünstiger und unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Wie es in anderen Regionen schon gemacht werde, so Schiratis-Erlat. Auch wünscht sich die IG etwa eine individuelle Energieberatung für die Kunden und mehr Transparenz.

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