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Überfall auf Dietzenbacher Freier: Platzwunde statt Erotik

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Von: Stefan Mangold

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Das Schöffengericht in Offenbach hat eine Frau zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt, weil sie sich als Prostituierte ausgab und einen Mann aus Dietzenbach bestohlen und verletzt hatte.

Dietzenbach – Der Mann zahlte die vereinbarte Summe von 240 Euro und verlor obendrein durch Diebstahl Gegenstände im Wert von 3700 Euro. Am Ende schlug die Angeklagte dem Geschädigten noch mit der Handtasche einen blutigen Kopf und biss in dessen Hand. Richter Manfred Beck und die beiden Schöffinnen verhängten 20 Monate Gefängnis ohne Bewährung.

Staatsanwalt Thomas Glab wirft der Angeklagten unter anderem vor, am 31. Dezember 2020 dem Mann aus Dietzenbach vorgespielt zu haben, für 240 Euro mit ihm intim zu werden. Dazu sei es jedoch nicht gekommen. In einem unbemerkten Moment habe die Frau die Wohnung mit geklauten teuren Kugelschreibern, Uhren und einem Portemonnaie mit 30 Euro Bargeld verlassen.

Dietzenbach: Angeklagte sitzt wegen anderer Delikte in Haft

Die 39-Jährige erscheint in Handschellen vor Gericht, weil sie gerade wegen eines anderen Urteils in Haft sitzt. Rechtsanwältin Siham Haya erklärt, die Vorwürfe des Staatsanwalts träfen im Kern zu. Ihre Mandantin sei drogenabhängig. Richter Manfred Beck fragt, seit wann dem so sei.

Die Verteidigerin erzählt, dass die Mutter einer 24-jährigen Tochter aus einem akademischen Elternhaus stamme. Früher habe sie eine große Supermarktfiliale geleitet. Im Juli 2015 änderte sich das Leben der Frau binnen Minuten: Als sie eines Abends das Geschäft verließ, drängte sie ein Räuber wieder in den Laden und zwang sie, den Tresor zu öffnen. „Über Stunden saß sie gefesselt in dem Raum“, erklärt die Rechtsanwältin, was sich anhand ihrer Zeugenaussage bei dem anschließenden Prozess vor dem Landgericht belegen lasse. Seelisch habe sich ihre Mandantin von dem traumatischen Erlebnis nicht mehr erholt. Vor fünf Jahren habe ihre Drogenabhängigkeit begonnen, „über einen Freund fand sie zum Crack“.

Vermeintliche Sexarbeiterin verletzt Freier aus Dietzenbach mit Handtasche

Im Anschluss erzählt der geschädigte 55-Jährige, wie er den Abend erlebte: Er habe die Frau um 20 Uhr von der S-Bahn abgeholt. Bei ihm zu Hause habe man sich unterhalten und etwas getrunken. Dann sollte es zu den vereinbarten sexuellen Handlungen kommen und die Frau habe ihn angewiesen, er solle sich schon mal ins Bett legen, sie komme gleich dazu. Schließlich habe er bemerkt, dass er sich in seinem Haus alleine aufhielt. Er sei ins Auto gestiegen, zum Bahnhof gefahren und habe die Frau in der S-Bahn gestellt. Dort sei es zum Gerangel gekommen, „sie schlug mir mit ihrer Handtasche eine Platzwunde in den Kopf und biss mir die Hand blutig“. Anschließend gelang ihr die Flucht. Daraufhin habe er Anzeige bei der Polizei erstattet.

Richter Beck erwähnt elf Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug der Frau. Es summierten sich Delikte wie Betrug, Diebstahl, eine Trunkenheitsfahrt und eine daraus resultierende fahrlässige Körperverletzung.

Staatsanwalt Glab wirft der Frau räuberischen Diebstahl vor: Durch das Schlagen mit ihrer mit einem harten Gegenstand beschwerten Tasche habe sie die Beute sichern wollen. Wegen Diebstahls, Betrugs und gefährlicher Körperverletzung fordert Glab 24 Monate Gefängnis. Wegen einer zur Tatzeit laufenden Bewährung lasse sich auch keine neue Bewährung aussprechen.

Eine Frau wurde vom Gericht in Offenbach zu 20 Monaten Haft verurteilt. Sie soll einem Mann aus Dietzenbach sexuelle Dienstleistungen angeboten haben – ihn dann aber ausgeraubt haben. (Symbolbild)
Eine Frau wurde vom Gericht in Offenbach zu 20 Monaten Haft verurteilt. Sie soll einem Mann aus Dietzenbach sexuelle Dienstleistungen angeboten haben – ihn dann aber ausgeraubt haben. (Symbolbild) © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Freier aus Dietzenbach: Schöffengericht Offenbach entscheidet auf Raub

Von Raub will die Verteidigerin jedoch nichts wissen, „sie wollte lediglich ihre Identität geheim halten“. Anwältin Haya hält ein Jahr Gefängnis in Verbindung mit einer Therapie für genug.

Das Schöffengericht folgt der Anklage beim Vorwurf des Raubs, verhängt aber insgesamt nur 20 Monate Gefängnis. Außerdem muss die Angeklagte 3700 Euro Wertersatz bezahlen. Beck legt der sichtlich vom Leben mitgenommenen Frau ans Herz, sich um einen Therapieplatz zu kümmern. (Stefan Mangold)

Zu einem brutalen Überfall kam es in Dietzenbach auch im Sommer: Mit Gewalt beraubten fünf Männer einen 25-Jährigen. Der junge Mann erlitt Verletzungen und kam ins Krankenhaus.

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