1. Startseite
  2. Region
  3. Dietzenbach

Stadt plant Bußgelderhöhung: Bis zu 250 Euro Strafe für Wildpinkler

Erstellt:

Von: Anna Scholze

Kommentare

Wildpinkler sollen künftig 250 Euro zahlen: Vorher waren für das Vergehen lediglich 20 Euro fällig. Archivfoto: dpa
Wildpinkler sollen in Dietzenbach künftig 250 Euro zahlen: Vorher waren für das Vergehen lediglich 20 Euro fällig. Archivfoto: dpa © -

Dietzenbach plant eine drastische Erhöhung der Bußgelder. Künftig drohen empfindliche Strafen - noch herrscht jedoch Uneinigkeit unter den Stadtverordneten.

Dietzenbach – Für Wildpinkler, Spielplatz-Störenfriede und nachlässige Hundebesitzer kann es künftig teuer werden. Zumindest, wenn es nach der Stadt Dietzenbach geht. Das Ordnungsamt hat den Tatbestandskatalog für solche und ähnliche Delikte überarbeitet und ihn den Stadtverordneten während der vergangenen Haupt- und Finanzausschusssitzung (Hafi) zur Abstimmung vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass die Strafgebühren teils drastisch angehoben werden sollen.

Wer etwa die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht entfernt, muss künftig nicht mehr 20, sondern gar 150 Euro bezahlen. Ebenso teuer wird es für all jene, die sich auf einem Spiel- oder Bolzplatz niederlassen, dort Alkohol konsumieren oder diesen anderen überlassen. Noch tiefer in die Tasche greifen müssen Menschen, die im öffentlichen Raum ihre Notdurft verrichten. Werden sie erwischt, zahlen sie eine Strafe in Höhe von 250 Euro. Zuvor hatte diese Ordnungswidrigkeit lediglich ein Bußgeld von 20 Euro zur Folge.

Bußgelder in Dietzenbach: Strafe für Wildpinkler erhitzt Gemüter

Dabei sorgte insbesondere letztere Erhöhung für erhitzte Gemüter im Stadtverordneten-Sitzungssaal des Rathauses. So erinnerte etwa Jürgen Balzar (parteilos) daran, dass es in Dietzenbach jede Menge Paketzusteller und Lkw-Fahrer gebe, die häufig draußen ihren Bedürfnissen nachgehen müssten. „Dafür müssen wir Toiletten schaffen und keine Strafen erheben“, machte er seinen Standpunkt deutlich. Andere Kommunalpolitiker befürchteten gar, dass künftig auch jene Menschen bestraft würden, die aus gesundheitlichen Gründen in Situationen kommen können, in denen sie sich im Freien erleichtern müssen. Hier jedoch konnte Matthias Marx, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes, beruhigend einwirken, indem er versicherte, dass die Ordnungsamtsmitarbeiter solche Fälle selbstverständlich nicht ahnden würden.

Auch die Sorgen hinsichtlich möglicher Strafen für Pfandsammler konnte er beiseite wischen. Zwar ist in dem überarbeiteten Tatbestandskatalog festgehalten, dass das Durchsuchen von Abfallbehältern künftig mit 150 anstatt 20 Euro bestraft wird. Jedoch, so Marx, werde die Stadtpolizei niemanden maßregeln, der sich eine Pfandflasche aus dem Müll holt. Dieser Passus diene vor allem dazu, den städtischen Mitarbeitern eine Möglichkeit zur Ansprache einzuräumen, damit sie den Betreffenden darauf hinweisen können, dass er den Müll nicht um den Eimer herum verstreuen darf. Macht der Erwischte das allerdings dennoch, ist er der Stadt nach der derzeitigen Version des Bußgeldkataloges 150 Euro schuldig.

Bußgelder in Dietzenbach: Pfandsammeln soll nicht gemaßregelt werden

Insgesamt jedoch, so teilte Marx auf Nachfrage mit, wolle man diesen Abschnitt noch einmal überarbeiten. So müsse etwa der Absatz, dass die Entnahme von Gegenständen aus einem Müllbehältnis unter Strafe stehe, entschärft werden. Denn das stehe im Widerspruch zu seiner im Hafi getätigten Aussage, dass Pfandsammeln nicht gemaßregelt werde.

Während der Diskussion um die Veränderungen im Tatbestandskatalog zeigte sich, dass sich die Stadtverordneten in Lager spalten. So sprachen sich etwa Stephan Gieseler (CDU) und Sabine Goeser (SPD) dafür aus, dass ein Bußgeld so anzusetzen sei, dass es weh tut. Ahmed Idrees, Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten, plädierte hingegen dafür, dass die Gebühren verhältnismäßig und nachvollziehbar sein müssten. Auch erkundigte sich der Sozialdemokrat danach, wie die überarbeitete Version der Tatbestandsliste zustande gekommen ist. Matthias Marx antwortete, dass man sich an anderen Kommunen orientiert und die Erhöhungen in Absprache mit Bürgermeister Dieter Lang getroffen habe.

Außerdem teilte er während der Sitzung mit, dass man bei jenen Ordnungswidrigkeiten die Bußgelder angehoben habe, mit denen man in der Verwaltung regelmäßig zu tun habe. Die Erhöhungen habe man dann nach eigenem Ermessen festgelegt. Diese seien jedoch noch anpassbar. Und so gaben die Stadtverordneten während der Ausschusssitzung keine Abstimmungsempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung am 23. September. Denn, wie während der Sitzung deutlich wurde, werden die Fraktionen noch Änderungsanträge einreichen. (Anna Scholze)

Diskutiert wird in Dietzenbach derzeit auch das „Kompass“-Programm des hessischen Innenministeriums. Darin geht es um Sicherheitsfragen. Nun wurde eine „Kompass“-Umfrage unter den Bürgern ausgewertet.

Auch interessant

Kommentare