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Drohnen in Dietzenbach: Spionage unter Nachbarn

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Von: Niels Britsch

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Bild einer Drohne
Drohnen am Dietzenbacher Himmel sorgen immer wieder für Ärger. © Jens Büttner/dpa

Immer wieder sorgen Drohnen am Himmel über Dietzenbach für Ärger. Sogar bei Nachbarschaftsstreitigkeiten werden sie eingesetzt und Einbrecher spionieren mit ihrer Hilfe potenzielle Objekte aus.

Dietzenbach – Fast täglich fliege eine Drohne über sein Haus und die Nachbargrundstücke, berichtet ein Dietzenbacher unserer Redaktion, der allerdings seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Der Mann wohnt in Steinberg und befürchtet, dass der Drohnenpilot nichts Gutes im Schilde führt. „Entweder es sind Einbrecher, die Häuser ausspionieren oder es ist ein Spanner“, vermutet der Leser. Er habe auch schon häufiger Polizei und Ordnungsamt informiert, allerdings sei es schwierig, den Drohnenpilot ausfindig zu machen.

Markus Hockling, Leiter des Dietzenbacher Ordnungsamtes, bezweifelt allerdings, dass fast täglich der Stadtteil Steinberg von einer Drohne überflogen wird. Er vermutet, dass gelegentlich auch besonders hell leuchtende Sterne für Flugobjekte gehalten werden. Nichtsdestotrotz bestätigt Hockling, dass es immer häufiger Probleme im Zusammenhang mit Drohnen gebe. Besonders in der wärmeren und helleren Jahreszeit meldeten in Dietzenbach durchschnittlich zwei- bis dreimal in der Woche Anwohner Drohnen-Sichtungen, berichtet Hockling. Er spricht von einem „Sommer-Phänomen“. Meist handele es sich um harmlose Hobby-Piloten, allerdings sei es tatsächlich in der Vergangenheit in einem Gewebegebiet schon vorgekommen, dass Einbrecherbanden Objekte mit Hilfe einer Drohne ausspionierten.

Drohnen in Dietzenbach bei Nachbarschaftsstreit eingesetzt

„Es gibt auch immer wieder mal Beschwerden, weil Nachbarn bei Streitigkeiten Drohnen eingesetzt haben“, berichtet er. Denn um die Vorwürfe gegen den ungeliebten Nachbarn zu untermauern, werde da auch schon mal eine Drohne benutzt, damit man mögliches Fehlverhalten filmen könne. So seien auch schon Streitfälle mit Drohnen vor dem Schiedsgericht gelandet.

Der Dietzenbacher Ordnungsamt-Chef hat beobachtet, dass viele Piloten ihre ferngesteuerten Miniatur-Flieger oft „ohne Sinn und Verstand“ nutzten. So berichtet er von einem Fall, der schon einige Jahre zurückliegt: Damals habe ein professioneller Pilot im Auftrag eines Bauträgers einen Neubau aus der Vogelperspektive gefilmt und sei mit der Drohne über der Fahrbahn einer viel befahrenen Straße geflogen – was aus Sicherheitsgründen verboten ist. Als der Mann sich auch noch uneinsichtig zeigte, musste er sich wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt. „Ist der Akku defekt oder fliegt ein Vogel dagegen, stürzt die Drohne auf die Straße“, beschreibt Hockling die Gefahr.

Drohnen-Nutzung unterliegt strengen Regeln

So unterliegt die Nutzung der zunehmend beliebten Flugobjekte auch strengen Kriterien: Wer Drohnen gewerblich fliegen lässt, benötigt einen Drohnenführerschein, auch die Piloten von Geräten mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm brauchen eine entsprechende Erlaubnis. Generell müssen Drohnenpiloten mindestens 16 Jahre alt sein, die maximale Flughöhe von 120 Metern darf nicht überschritten werden und das Gerät muss sich in Sichtweite des Piloten befinden. Seit Anfang des Jahres gilt außerdem eine Registrierungspflicht für Drohnennutzer, ein entsprechendes Kennzeichen muss dann auf dem Flugobjekt angebracht werden.

In der Nähe von Flughäfen und Einflugschneisen, über Bundesstraßen, Autobahnen, Naturschutzgebieten, Justizvollzugsanstalten und Menschenansammlungen ist der Drohnenflug gänzlich verboten, Wohngebiete und Privatgrundstücke dürfen nur mit Einverständnis der Eigentümer oder Bewohner überflogen werden, Freibäder nur außerhalb der Betriebszeiten.

Hockling appelliert, „verantwortungsvoll damit umgehen, die Drohne nicht über Straßen oder Personengruppen steigen lassen und die Privatsphäre anderer Menschen respektieren, das heißt nicht beim Nachbarn oder Mieter vor dem Fenster fliegen und keine Videos von Privatgrundstücken machen“. Sollten Anwohner sich in ihrer Privatsphäre gestört fühlen oder eine widerrechtliche Drohnennutzung vermuten, rät Hockling, zunächst die Polizei oder das Ordnungsamt zu rufen, im Zweifelsfall zivilrechtliche Schritte einzuleiten sowie den hessischen Datenschutzbeauftragten oder das Regierungspräsidium zu informieren. (Von Niels Britsch)

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