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Stadt plant Gefahrenabwehrverordnung für Wassernotstand

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Von: Anna Scholze

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Wasser
Mit der Gefahrenabwehrverordnung für den Fall eines Trinkwassernotstandes werden die Bürger im Notfall zum Wassersparen verpflichtet. © dpa

Die andauernde Trockenheit und der Klimawandel machen es notwendig: Die Kreisstadt Dietzenbach soll eine Gefahrenabwehrverordnung für den Fall eines Trinkwassernotstandes bekommen.

Dietzenbach – Zwar hat es einen solchen Notstand bisher in der Kommune noch nicht gegeben. Doch wie Bürgermeister Dieter Lang während der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am vergangenen Donnerstag betonte, sei es angesichts des Klimawandels notwendig, auf solch eine Gefahrenlage vorbereitet zu sein. Tritt der Trinkwassernotstand ein, ist es laut der Verordnung, die durch die Stadtverordneten bewilligt werden muss, verboten, Wasser aus öffentlichen Leitungen „über das absolut notwendige Maß hinaus zu verbrauchen“. Weiterhin dürfen weder Gärten noch landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen mit Wasser versorgt werden. Es ist zudem verboten, Autos zu waschen, ein Schwimmbecken zu betreiben oder einen Teich zu befüllen. Wer sich der Gefahrenabwehrverordnung widersetzt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro rechnen.

Christdemokrat und Jurist Stephan Gieseler zweifelte in der zurückliegenden Ausschusssitzung jedoch an, dass mit der derzeitigen Fassung der Verordnung eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage geschaffen worden ist. Es sei nicht genau definiert, wann ein solcher Notstand eintritt und wie lange dieser andauere. Weiterhin plädierte Gieseler dafür, den Passus zu streichen, der besagt, dass Schläuche in Zeiten des Notstandes von der Wasserleitung zu entfernen sind. „Denn was ist, wenn jemand in Urlaub ist, während es zu einer Trinkwasserknappheit kommt und sein Gartenschlauch noch am Hahn angeschlossen ist“, begründete der CDUler seine Forderung. Dann müsse er nach der jetzigen Verordnung ein Bußgeld bezahlen. Dabei gehe es ja darum, die Entnahme an sich und nicht die Möglichkeit zu einer Entnahme zu bestrafen.

Den Ausschussvorsitzenden Ahmed Idrees (SPD) trieb indessen die Frage um, was unter einem „absolut notwendigen Maß“ zu verstehen sei. Das müsse ebenfalls näher definiert werden. Lang erklärte allerdings, dass dies derzeit nicht möglich sei. Der Zweckverband Wasserversorgung Kreis und Stadt Offenbach arbeite zwar an einem kommunalen Wasserkonzept zum sparsamen Umgang mit der Ressource. Da die dafür notwendigen Erhebungen aber noch nicht abgeschlossen seien, könne aktuell nicht beziffert werden, was der durchschnittliche Verbrauch ist.

Ordnungsamtsleiter Markus Hockling führte den Stadtverordneten dahingegen vor Augen, dass die Gefahrenabwehrverordnung in der Hauptsache eine Appellfunktion habe. „Es geht darum, vorbereitet zu sein“, fuhr er fort. Auch hielt Hockling es nicht für notwendig, bereits jetzt festzulegen, unter welchen Umständen jemand von der Notstandsregelung ausgenommen werde. Die Stadt müsse hier zunächst einmal Erfahrungen sammeln. Doch versicherte er den Kommunalpolitikern, dass, wenn es so weit sei, die Ordnungsamtsmitarbeiter mittels ihres gesunden Menschenverstandes entscheiden könnten, ob es sich um einen Ausnahmefall handle oder nicht.

Trotz aller Erklärungen gaben die Kommunalpolitiker keine Abstimmungsempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung am 18. Juli ab. Auf Anregung des Ausschussvorsitzenden Idrees beauftragten sie den Magistrat, das Papier bis dahin noch einmal zu überarbeiten. (Anna Scholze)

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