1. Startseite
  2. Region
  3. Dreieich

Streit um Mülltonnen: Hausbesitzerin wütend über Vorgaben der Stadt

Erstellt:

Von: Holger Klemm

Kommentare

In der städtischen Satzung aus dem Jahr 2020 sind die verschiedenen Tonnengrößen festgehalten, aber auch die Vorgaben hinsichtlich der Restmüllmenge vorgeschrieben.
In der städtischen Satzung aus dem Jahr 2020 sind die verschiedenen Tonnengrößen festgehalten, aber auch die Vorgaben hinsichtlich der Restmüllmenge vorgeschrieben. © jost

Eine Hausbesitzerin in Dreieich bei Offenbach achtet auf geringe Müllmengen. Trotzdem soll sie für eine besonders große Tonne zahlen. Ein Streit mit der Stadt ist entfacht.

Dreieich - Franziska Betz ist sauer auf den Dienstleistungsbetrieb (DLB). Anlass ist ein Streit über die Größe der Mülltonne. Während die Hauseigentümerin aus Sprendlingen für ihre Liegenschaft eine kleinere Tonne für ausreichend hält, verweist der DLB auf die Vorgaben der Satzung der Stadt Dreieich.

Zum Hintergrund: Die Hausbesitzerin wollte ihre bisherige Restmülltonne in eine mit 120 Litern tauschen. Vom DLB bekam sie darauf zur Auskunft, dass sie für ihr Areal eigentlich ein Volumen von 300 Litern für die 14-tägige Leerung vorhalten müsste. Denn in der städtischen Satzung aus dem vergangenen Jahr wird von zehn Litern pro Woche und Person ausgegangen. Da in der Liegenschaft 15 Personen gemeldet sind, kommt es zu den 300 Litern.

Dreieich bei Offenbach: Anwohnerin sauer über unnötige Kosten

Doch Betz will das nicht akzeptieren. „Wir leben im Klimawandel und produzieren sowieso so viel Müll. Jetzt gehe ich mit meinen Mietern mit gutem Beispiel voran und bekomme dafür nun die Quittung, weil ich zu wenig Abfall produziere und Ihre Quote nicht erfülle“, schreibt sie an den DLB. Anstatt für das umweltbewusste Verhalten belohnt zu werden, würden sie und ihre Mieter bestraft. „Ich müsste 180 Liter umsonst bezahlen.“ Und das hätte Konsequenzen für die Mieter, auf die die Kosten umgelegt werden müssten. Dabei sei doch gerade ihr Anspruch, die Miete für ihre Immobilie so gering wie möglich zu halten. Betz will sich deshalb nicht vorschreiben lassen, wie viel Müll sie zu produzieren hat.

Frank Ullrich, Leiter Abfallwirtschaft beim DLB, findet es begrüßenswert, dass Leute versuchen, so wenig Müll wie möglich zu produzieren. Doch in dem betreffenden Fall könne es keine Abweichung von der Regel geben. „Das ist keine Willkür“, betont er mit dem Hinweis auf die Satzung. Dort heißt es unter Paragraf neun (Abfallbehälter), dass „die Zuteilung der Behälter für Rest- und Bioabfall durch die AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) nach Bedarf erfolgt, wobei pro Bewohner und Woche ein Behältervolumen von zehn Litern für Rest- und sechs Litern für Bioabfall in Ansatz gebracht wird“. Das ist nach Angaben des DLB-Vertreters ein geprüfter Wert, der in Ordnung sei. Dieser gelte auch in den Nachbarkommunen.

Dreieich bei Offenbach: Streit über Müllentsorgung

Dabei ist Ullrich durchaus bewusst, dass es manchmal zu Abweichungen kommen könne. „Bei mir ist die Tonne auch nicht immer voll“, betont er. Dann gebe es allerdings auch Wochen, in denen die Abfallmenge größer sei. Das gleiche sich aus. Er sprach auch von Gerechtigkeit gegenüber den anderen. Für den DLB sei es zudem nicht leistbar, für jede Hausgemeinschaft eigene Berechnungen anzustellen. Ullrich hofft trotzdem, dass die Bewohner des Hauses weiter ihren Restmüll reduzieren.

Die Sprendlinger Hausbesitzerin will sich damit nicht zufriedengeben und kündigt an, weiter gegen die Vorgaben des DLB vorgehen zu wollen. (Holger Klemm)

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion