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„Bislang keine Abräumverfügungen in Dreieich“

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Von: Frank Mahn

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2025 muss das Ehepaar Gisa seinen Garten im Seegewann in Sprendlingen räumen. Dazu wurde eine Vereinbarung mit der UNB geschlossen.
2025 muss das Ehepaar Gisa seinen Garten im Seegewann in Sprendlingen räumen. Dazu wurde eine Vereinbarung mit der UNB geschlossen. © -Jost

Claudia Jäger ist aufmerksame Leserin der Offenbach-Post. Besonders genau schaut die Erste Beigeordnete des Kreises Offenbach hin, wenn über das brisante Thema illegale Bauten im Außenbereich – meist geht es um Kleingärten – berichtet wird. So wie in unserer Ausgabe vom Dienstag. „Bislang gibt es keine Abräumverfügungen des Kreises im Bereich Seegewann im Norden der Baierhansenwiesen in Dreieich“, sieht sich Jäger zu einer Klarstellung veranlasst. Richtig sei, dass zum Teil Abräumverträge mit Betroffenen geschlossen wurden.

Dreieich - Der Kreis Offenbach habe in seiner gesetzlichen Zuständigkeit für illegale Maßnahmen im Außenbereich im Lauf des planmäßigen Vorgehens Eigentümer und Pächter von Grundstücken im Bereich Seegewann angeschrieben, um die Beseitigung von illegalen Bauten, Zäunen, Ablagerungen und Nutzungen zu veranlassen, schildert Jäger. „Bislang wurden Anhörungen versandt. Diese dienen zur Sachverhaltsaufklärung, um die Verantwortlichkeiten beziehungsweise Zuständigkeiten abzuklären. Danach kommt es zu konkreten Kontakten mit den Betroffenen, um nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen.“

Dabei biete der Kreis den Betroffenen mehrere Möglichkeiten an. In einem abgestuften Verfahren bestehe zunächst die Option einer freiwilligen Vereinbarung, quasi per Handschlag und auf Vertrauensbasis, eines zügigen Abrisses. „Dieses Vorgehen ist ohne weiteren Verwaltungsaufwand möglich und mit keinerlei Kosten beziehungsweise Gebühren verbunden. Der Umsetzungszeitraum liegt bei maximal sechs bis neun Monaten. Von dieser Option wurde auch im Bereich Seegewann in einigen Fällen Gebrauch gemacht, die inzwischen bereits abgeschlossen sind“, so die Erste Beigeordnete.

Alternativ kann nach Jägers Worten ein Abräumvertrag geschlossen werden, der eine längere Frist einräumt, allerdings mit einer Gebühr verbunden ist. Zudem muss sich der Vertragspartner verpflichten, auf alle Möglichkeiten zu verzichten, rechtlich gegen den Kreis vorzugehen. Der vereinbarte Abräumungszeitraum bewege sich zwischen zwei und drei Jahren und sei an den zu erwartenden Zeitraum eines Gerichtsverfahrens angelehnt, schildert die Kreis-Politikerin und betont. „Diese bürgerfreundliche Variante einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Betroffenen und dem Kreis, die ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren entbehrlich macht, wurde vom Kreis Offenbach entwickelt und hat sich inzwischen hessenweit durchgesetzt.“

Natürlich sei ihrem Haus bewusst, dass es sich um ein Thema handelt, das bei den Betroffenen oft mit tiefen Emotionen verbunden ist. „Es muss aber klar sein, dass es sich um illegale Eingriffe im Außenbereich handelt, denen seitens des Kreises aufgrund der gesetzlichen Regelungen nachgegangen werden muss.“

Wichtig wäre aus Jägers Sicht, dass die Kommunen auf den dafür vorgesehenen Flächen im Regionalen Flächennutzungsplan Ersatz schaffen, um zumindest ein alternatives Angebot für kleingärtnerische Nutzungen vorhalten zu können. „Derartige Flächenpotenziale gibt es auch in Dreieich, sowohl in rechtskräftigen Bebauungsplänen als auch in dafür vorgesehenen Flächen, die erst noch rechtlich abgesichert werden müssen.“ Für den Kreis gehe es darum, eine ausgewogene Lösung zu finden, die einerseits das Bedürfnis nach Kleingartenflächen abdeckt und andererseits den Schutz des unbeplanten Außenbereichs durchsetzt, um freie Flächen für Landwirtschaft, Naturschutz und die Erholung der Bevölkerung sicherzustellen.  fm

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