58-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs der Stieftochter verurteilt

Ein Fall von sexuellem Missbrauch hat das Leben einer heute 17-Jährigen radikal verändert. Sie lebt seit der Tat nicht mehr in ihrer Familie und leidet an psychischen Problemen.
Dreieich/Darmstadt – Marc Euler, Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt, hat jetzt in einem Berufungsverfahren das Urteil des Amtsgerichts gegen den Stiefvater des Mädchens bestätigt.
Der Missbrauchsfall ereignet sich an einem Nachmittag im Dezember 2016. Am Vorabend sei die Stieftochter zu ihm und ihrer Mutter gekommen und habe ein Gespräch über „das erste Mal und Fragen nach den erogenen Zonen der Frau“ begonnen, erklärt der Angeklagte Gerd F. vor Gericht. Am nächsten Tag ist der heute 58-Jährige mit dem Mädchen alleine zu Hause und nimmt die Unterhaltung wieder auf.
Schon in der Küche kommt es im Laufe des Gesprächs zu Berührungen am Oberschenkel. Gemeinsam gehen Stiefvater und Tochter ins elterliche Schlafzimmer. Die Schülerin, von Rückenschmerzen geplagt, legt sich für eine Massage bäuchlings aufs Bett. Nach einiger Zeit bittet der Stiefvater, sie möge Shirt und BH ausziehen, danach soll sie sich auf den Rücken drehen. Bis zu diesem Punkt sind die Aussagen des Angeklagten und der Zeugen identisch.
Dreieich: Psychologin bringt Gutachten
Das Mädchen ist bei der Verhandlung nicht dabei, es macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Im Zeugenstand sind eine Psychologin, die nach einem Gespräch ein Gutachten zur Glaubhaftigkeit des Opfers erstellt hatte, und eine Richterin, die das Mädchen in Vorbereitung auf den ersten Prozess befragt hatte. Zudem gibt es die Zeugenaussagen der Mutter, einer Freundin des Mädchens und der Mutter dieser Freundin, die sich alle decken.
Während der Angeklagte behauptet, er habe das Mädchen nur an den nackten Oberarmen, den Unterarmen und am Bauch gestreichelt, schildern alle Zeugen, das Mädchen habe berichtet, dass ihr Stiefvater sie am nackten Oberkörper berührt habe und seine Hand in ihre Leggings bis in die Unterhose gewandert sei. Erst als sie laut „Stopp“ gerufen habe, habe der Stiefvater aufgehört und sie sei weinend in ihr Zimmer gelaufen.
Mädchen erzählt alles ihrer besten Freundin
Völlig verstört erzählt die Jugendliche am nächsten Tag ihrer besten Freundin von dem Vorfall. Diese wiederum berichtet ihrer Mutter davon; die Dreieicherin wendet sich, wie sie vor Gericht aussagt, „selbst überfordert mit der Situation“, an die Polizei.
Seiner Frau gesteht Gerd F. noch am gleichen Abend, er habe ihre Tochter „unglücklich angefasst“. Dies sei natürlich ein „No-Go“, habe sie ihrem Mann gesagt, schildert die Mutter im Zeugenstand. Er habe zugegeben, dass er zu weit gegangen sei. Das Gespräch mit ihrer Tochter sucht die Mutter erst am nächsten Morgen. Unter Tränen erzählt ihr die Jugendliche ihre Version.
Angeklagter plädiert auf Unschuld
Während der Angeklagte in seinem letzten Wort weiter auf unschuldig plädiert, seine Stieftochter der Lüge bezichtigt und wiederholt auf die psychischen Probleme des Mädchens verweist, bezeichnet die Anwältin des Opfers es als Unverschämtheit, dass er seine Stieftochter jetzt auch noch „durch den Dreck“ ziehe. „Diese Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs ist keine Auslegungssache.“ Der Staatsanwalt sieht ebenfalls eine „eindeutige sexuelle Motivation“. Die Angaben des Mädchens sind für ihn glaubhaft.
Richter Marc Euler hält Gerd F. in seiner Urteilsbegründung vor: „Wenn alles so unverfänglich war, wie Sie uns es hier heute weismachen wollen, warum haben Sie überhaupt mit ihrer Frau darüber geredet? Sie wussten gleich, dass das Kind in den Brunnen gefallen war.“ Und weiter: „Wenn es die Motivation des Mädchens gewesen wäre, Ihnen etwas Schlechtes anzuhängen, wäre es ein Leichtes gewesen, die Geschichte weiter zu stricken. Aber sie ist immer bei ihrer Version geblieben.“ Der Richter bestätigt das Urteil seiner Kollegen: Gerd F. ist wegen sexuellen Missbrauchs zu 120 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt.
VON NICOLE JOST
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