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„Bin mir sicher, dass er es war“: Ärger mit Mercedes-Fahrer endet vor Gericht mit Freispruch

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Nach einer Auseinandersetzung an einer Ampel in Dreieich bei Offenbach muss sich ein Mercedes-Fahrer vor Gericht verantworten. (Symbolfoto)
Nach einer Auseinandersetzung an einer Ampel in Dreieich bei Offenbach muss sich ein Mercedes-Fahrer vor Gericht verantworten. (Symbolfoto) © Hanno Bode/Imago

Trotz schwerer Vorwürfe kommt ein Mercedes-Fahrer aus Dreieich (Kreis Offenbach) davon. Dem 55-Jährigen können seine mutmaßlichen Taten nicht nachgewiesen werden.

Dreieich/Langen – Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung – das hätte locker für eine Bewährungsstrafe gereicht. Doch der Prozess gegen einen 55-jährigen, nicht vorbestraften Dreieichenhainer vor dem Amtsgericht Langen endete mit der Einstellung des Verfahrens. Als Auflage nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung muss der Mann 2 000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Der Fall ereignete sich am 1. April 2021 auf der Autobahnabfahrt Dreieich. „Ich war 100 Meter vor der Ausfahrtkurve, als uns noch haarscharf ein dunkler Mercedes überholte. Er fuhr schon über die durchgezogene Linie, kurz drauf hätte er die Ausfahrt auch verpasst“, erklärt der 49-jährige Zeuge, der mit Frau und Kleinkind auf dem Heimweg nach Dietzenbach war. Ohne zu blinken, sei der Überholer vor dem Dietzenbacher eingeschert, sodass dieser scharf bremsen musste, leicht ins Schleudern geriet und das nachfolgende Fahrzeug fast aufgefahren wäre.

Mercedes-Fahrer aus Dreieich (Kreis Offenbach) vor Gericht: „Bin mir sicher, dass er es war“

Es habe aber noch auf die Nebenspur ausweichen können. „An der ersten Kreuzung hinter der langen Kurve sah ich den Mercedes an der Ampel stehen. Ich stieg aus, um den Fahrer zur Rede zu stellen. Auch der Fahrer des Transporters hielt und stieg aus“, so der Gefahrgutbeauftragte. Doch anstatt das Seitenfenster herunterzulassen, habe der Fahrer beiden Männern rechts und links den Stinkefinger gezeigt.

Deshalb habe der Dietzenbacher das Kennzeichen notieren und die Polizei rufen wollen, positionierte sich vor der Fahrzeugfront. Doch mit der Reaktion habe er nicht gerechnet: „Der Mann gab plötzlich Gas – einmal, zweimal, ich fiel auf die Motorhaube, versuchte mich noch festzuhalten, rollte aber seitlich herunter.“ Die Folgen: eine Prellung am Oberschenkel und im Schulterbereich sowie ein geschürfter Ellenbogen. „Danach fuhr der Mercedes einfach weiter!“

Richter Volker Horn will wissen, ob er sich sicher sei, dass das tatsächlich der Wagen gewesen sei, der ihn vorher geschnitten hatte und ob er ihn die ganze Zeit im Blickfeld hatte. „In der Kurve hab’ ich ihn für fünf bis zehn Sekunden verloren, bin mir aber sicher, dass er es war. Da war ja sonst kein Mercedes.“

Dreieich (Kreis Offenbach): Mercedes-Fahrer sieht sich als Opfer einer Verwechselung

Der Dreieichenhainer selbst sieht sich als Opfer einer Verwechslung und schildert die Situation abweichend: „Ich bin absolut kein Rüpel. Mein Auto ist vollgestopft mit Assistenten, was für meine Fahrweise charakteristisch ist. Ich habe Abstandssensoren, die hätten bei der Überholsituation automatisch eine Bremsung ausgelöst. Bei mir gilt grundsätzlich ,Safety First’.“ An der Ampel habe er deshalb nicht verstanden, was da plötzlich abging. „Direkt rechts neben mir, halb auf dem Grünstreifen, hielt plötzlich ein weißer Kastenwagen, links klopfte ein Mann ans Fenster. Mein erster Gedanke war: Ist das ein Überfall?“ Der Mann am Fenster habe signalisiert, er solle die Scheibe runterlassen.

Das wollte er jedoch nicht, weil der keine Mund-Nasen-Maske trug. „Ich nahm eine Maske an zwei Fingern und demonstrierte damit, er solle eine aufsetzen. Was er aber nicht tat. Vielleicht hat er das als Mittelfingerzeig gedeutet!“ Dann habe der Fremde sich vors Auto gestellt und die Hände auf das Auto gelegt. „Als er sich dann auch noch auf die Haube legte, fragte ich mich, ob das eine weitere Falle ist. Aber er rollte sich dann selbst wieder am linken Kotflügel herunter. Die Ampel sprang auf Grün und ich fuhr los“, sagt der Angeklagte. „Mich verfolgt das bis heute. Es muss ein anderer Mercedes gewesen sein!“, ist sein Fazit.

Der Fahrer des Transporters ist krankheitsbedingt verhindert. Er hätte als Nachfolgender in der Fahrzeugreihe aber wahrscheinlich auch nichts Wesentliches zur Klärung beitragen können. Am Ende der Verhandlung kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte an der Ampel und der Verkehrsrowdy ein und dieselbe Person waren. Für eine Verurteilung reichen die Aussagen nicht aus. (Silke Gelhausen)

In einen anderen Unfall in Dreieich (Kreis Offenbach) war ebenfalls ein Mercedesfahrer verwickelt.

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