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Mann nähert sich Frau beim Spazieren - dann geht er zu weit

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Von: Marcel Richters

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Sexuelle Belästigung in Dreieich: Die Tat ereignete sich am späten Abend.
Sexuelle Belästigung in Dreieich: Die Tat ereignete sich am späten Abend. © picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Nach einem sexuellen Übergriff in Dreieich bittet die Polizei um Mithilfe. Wer kann Hinweise zu dem Vorfall machen?

Dreieich - Eine 22-jährige Frau ist am Donnerstagabend (16.04.2020) in Dreieichen sexuell belästigt worden. Der Täter entkam unerkannt. Der Vorfall ereignete sich gegen 23.30 Uhr in der Schlagfeldstraße in Dreieich, südlich von Offenbach.

Sexuelle Belästigung in Dreieich: Polizei Offenbach bittet um Mithilfe

Die Frau war auf Höhe der Hausnummer 45 der Schlagfeldstraße in der Nähe des Sportplatzes in Dreieich unterwegs, als sich ihr der unbekannte Täter von hinten näherte. Als er die 22-Jährige erreicht hatte, packte ihr der Mann ans Gesäß. Danach flüchtete der Täter auf einem Fahrrad. 

Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben: Er soll 25 bis 30 Jahre alt sein, seine Größe beträgt etwa 1,70 Meter. Er hat eine dunkle Hautfarbe und trug einen Jogginganzug. Die Kriminalpolizei Offenbach bittet nach dem Vorfall in Dreieich um Hinweise. Diese können unter der Rufnummer 069 8098-1234 abgegeben werden, oder persönlich an jeder Polizeidienststelle.

Sexuelle Belästigung in Dreieich: Kriminalpolizei Offenbach ermittelt

Die weiteren Ermittlungen in dem Fall übernimmt das Kommissariat K12 der Kriminaldirektion im Polizeipräsidium Offenbach. Das Kommissariat ist für Sexualdelikte zuständig. Aber auch Misshandlung und Vernachlässigung von Schutzbefohlenen fallen in den Aufgabenbereich des Kommissariats. 

Sollte der Täter gefunden werden, könnte ihm eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Diese wird gemäß Paragraf 184i des Strafgesetzbuches fällig. Der Paragraf bezieht sich auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und genauer sexuelle Belästigung. Ebenfalls möglich ist eine Geldstrafe. Eine solche erhielt ein 46-Jähriger aus Dreieich, der drei minderjährige Mädchen sexuell belästigt hatte

Sexuelle Belästigung hat oft weitreichende Folgen

Fälle von sexueller Belästigung werden in vielen Fällen nur „auf Antrag“ verfolgt, also wenn die betroffene Person eine Anzeige stellt. Lediglich in Fällen von „besonderem öffentlichen Interesse“ verfolgen Polizei und Justiz eine sexuelle Belästigung auch ohne eine Anzeige. Ein Fall, der nicht nur öffentliches Aufsehen erregte, sondern auch für die Betroffene weitreichende Folgen hatte, ereignete sich ebenfalls in Dreieich. Dabei hatte ein 58-Jähriger seine 17-jährige Stieftochter sexuell missbraucht. In Heusenstamm (Kreis Offenbach) wurde eine Joggerin von einem Mann angegriffen. Die Frau schrie um Hilfe, der Täter konnte entkommen.

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