Klage gegen den Bebauungsplan Heckenborn abgewiesen

Sprendlingen - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage gegen den Bebauungsplan Heckenborn in Dreieich-Sprendlingen abgewiesen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat entschieden, und zwar zu Gunsten der Stadt. Die Richter haben heute die Klage gegen den Bebauungsplan Heckenborn abgewiesen. Die schriftliche Begründung steht noch aus. Vier Bürger hatten bekanntlich ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan angestrengt, von denen zwei ihre Anträge kurzfristig zurückzogen. Weiter Infos folgen morgen in der gedruckten Ausgabe der Offenbach-Post sowie auf op-online.de. (fm)
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