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Kein Kataster für Kleingartenflächen in Dreieich

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Von: Frank Mahn

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Für Empörung sorgte die Kündigung der städtischen Parzellen in Götzenhain 2020/21. Die Pächter  haben viel Zeit, Geld und Herzblut in ihre Gärten investiert
Für Empörung sorgte die Kündigung der städtischen Parzellen in Götzenhain 2020/21. Die Pächter haben viel Zeit, Geld und Herzblut in ihre Gärten investiert. © Nicole Jost

Das Thema ist hochemotional besetzt. In Dreieich poppte es öffentlich zuletzt 2020/21 in Götzenhain auf. Die Stadt hatte Kleingärtnern auf Geheiß des Kreises die Pachtverträge für ihre Parzellen gekündigt, die vor Jahrzehnten illegal im Außenbereich errichtet worden waren. Die von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erlassenen Abräumverfügungen sorgten für eine Welle der Empörung.

Dreieich - Nachdem der Magistrat die Fristen zum Abräumen der Schollen im Einvernehmen mit dem Kreis bis Ende nächsten Jahres verlängert hatte, glätteten sich die Wogen ein wenig. Dann ist Schluss, die grünen Freizeitoasen sind verloren, weil sie nach Angaben der UNB gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Außerdem gebe es Verstöße gegen Bau- und Wasserrecht, so die Behörde. Das alles ist seit Jahrzehnten bekannt, wurde aber stillschweigend geduldet.

Die illegale Nutzung von Flächen im Außenbereich hat die Fraktion der Grünen jüngst zum Gegenstand einer Anfrage an den Magistrat gemacht; das auch vor dem Hintergrund, dass es in der Bevölkerung eine hohe Nachfrage nach Flächen im Grünen gebe. Viele Leute wünschten sich einen Garten zur Erholung und zum Anbau von Obst und Gemüse.

Die Fraktion wollte deshalb wissen, ob der Magistrat Informationen über Flächen im Außenbereich des Stadtgebiets hat, die illegal genutzt werden und wenn ja, welche in den Fokus der Kreis-Bauaufsicht geraten sind. Und: „Hat der Magistrat einen Überblick darüber, welche Flächen im Stadtgebiet für Freizeitnutzungen entweder legalisiert oder entwickelt werden können, um der hohen Nachfrage entgegenzukommen?“

Nach Angaben des Ersten Stadtrats Markus Heller sind der Verwaltung rund 315 illegal genutzte Flächen auf privaten Grundstücken im Außenbereich bekannt. Aber: Der Magistrat weiß auch von mindestens 30 städtischen Grundstücken, die illegal bewirtschaftet werden. Ob das mit oder ohne Pachtvertrag geschieht, geht aus der Antwort nicht hervor.

Die Untere Naturschutzbehörde agiere zum Großteil selbstständig und setzt in diesem Zusammenhang eigenständig Räumungsfristen, ließ Heller die Parlamentarier wissen. „Im Rahmen der personellen Möglichkeiten“ informiere die UNB den Magistrat über ihre Aktivitäten. An der Grundstücksrecherche seien Mitarbeiter von Stadt und Kreis beteiligt.

Eine systematische Erfassung von Flächen im Außenbereich, die zur Freizeitnutzung herangezogen werden könnten? Fehlanzeige. Heller: „Die Entwicklung solch einer Plattform ist eine neue Aufgabenstellung, die zusätzliche Personalressourcen bindet.“ Der Bereich Kleingärten liege in der federführenden Bearbeitung eines Mitarbeiters. Eine Umorganisation sei aufgrund fehlender Stellenbesetzungen und krankheitsbedingter Ausfälle nicht machbar. Ergo: „Der Magistrat sieht kurzfristig keine Möglichkeit, das Thema Kleingärten tiefergehend anzugehen.“

Von Frank Mahn

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