1. Startseite
  2. Region
  3. Dreieich

Konzept zur Grundschulbetreuung

Erstellt:

Von: Holger Klemm

Kommentare

Das bisherige Hortgebäude an der Hainer Chaussee soll einem Neubau für die Grundschulbetreuung weichen, das für 255 Kinder vorgesehen ist.  
Das bisherige Hortgebäude an der Hainer Chaussee soll einem Neubau für die Grundschulbetreuung weichen, das für 255 Kinder vorgesehen ist.   © jost

Der Rechtsanspruch auf Betreuung in der Grundschule, der ab dem Schuljahr 2026/27 nach und nach umgesetzt wird, stellt die Kommunen vor Herausforderungen. Der Dreieicher Magistrat hat dazu nun ein Konzept vorgelegt, das im Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur am Dienstagabend einstimmig angenommen wurde. Damit verbunden sind höhere Zuschüsse an die Träger und Baumaßnahmen.

Dreieich - An allen Dreieicher Grundschulen wird seit Jahren die Schulkinderbetreuung von unterschiedlichen Trägern angeboten, die die Stadt durch Betriebskostenzuschüsse finanziert. Der Rechtsanspruch erfordert an fast allen Schulstandorten in der Stadt – die Ausnahme ist Buchschlag – noch weitere bauliche Maßnahmen. Die Stadt und der Kreis Offenbach, der als Schulträger den Prozess steuern soll, stehen dazu im engen Austausch.

Nun soll die Förderung der Träger ab dem neuen Schuljahr von Höhe und Umfang her angepasst werden. Der Magistrat empfiehlt in einer Beschlussvorlage den politischen Gremien, einer zehnprozentigen Erhöhung der Förderpauschalen zum neuen Schuljahr zuzustimmen. Damit sollen die Träger angemessen ausgestattet und die Weichen für eine zukunftsfähige Betreuung gestellt werden.

Erhöhung der Förderpauschalen

Durch die Erhöhung der Förderpauschalen und die Erweiterung der Kapazitäten ergibt sich 2023 eine Mehrbelastung von voraussichtlich rund 130 000 Euro für den städtischen Haushalt. Für 2024 geht der Magistrat von zusätzlichen rund 480 000 Euro aus – durch die erhöhten Förderpauschalen sowie die Mehrkosten durch die Erweiterung der Betreuungsplätze. „Die baulichen und inhaltlichen Veränderungen zum neuen Schuljahr sind wichtige Schritte und Investitionen, um der Sicherstellung des kommenden Rechtsanspruchs näher zu kommen“, sagt Bürgermeister Martin Burlon. Er geht auch für die nächsten Jahren von weiteren erheblichen Anstrengungen und Investitionen in diesem Bereich aus.

Das nächste größere Bauvorhaben steht im Stadtteil Dreieichenhain bei der Ludwig-Erk-Schule (LES) an. Wegen der bestehenden Eigentumsverhältnisse tritt dort die Stadt als Bauherrin auf. Auf dem Gelände des jetzigen Horts Hainer Chaussee 75 soll ein großes Gebäude für die Betreuung errichtet werden. „Auf diese Weise kann ein zukunftsfähiges Angebot entstehen, das etwa 255 Kindern Platz bieten wird“, so Burlon. Während der Bauarbeiten ist zunächst eine Interimslösung für die Hortkinder und die von der Ganztagsbetreuung im Pakt (GiP) betreuten Schulkinder auf dem Sportplatzgelände der LES vorgesehen.

Interimsgebäude

Ziel der Stadt ist es, bereits zum Schuljahr 2023/24 das Interimsgebäude zu errichten und so das Betreuungsangebot an der LES insgesamt um 25 Plätze zu erweitern. Die Betreuung wird am Interimsstandort von der GiP übernommen, die Zeiten zudem von 16 auf 17 Uhr erweitert. Das Interimsgebäude soll zunächst von den durch die GiP betreuten Kindern bezogen werden. Voraussichtlich nach den Herbstferien werden auch die Hortkinder umziehen. Im Anschluss kann mit dem Abbruch des alten und mit dem Bau des neuen Gebäudes begonnen werden.

Auch an der Karl-Nahrgang-Schule (KNS) im Stadtteil Götzenhain soll es in den Sommerferien Umbauarbeiten in der Mensa geben. Dadurch kann das Angebot in Abstimmung mit der Schule um zehn Plätze ausgeweitet werden. Zudem sehen die Planungen vor, dass zum neuen Schuljahr an der Grundschule am Hengstbach in Sprendlingen weitere 35 Betreuungsplätze hinzukommen.

Angebot ausweiten

Ebenso soll der Umfang der Betreuung, soweit von den Trägern umsetzbar, schon zum neuen Schuljahr ausgeweitet werden. Erklärtes Ziel der Träger und der Stadt ist es, ein Angebot in mindestens 47 Kalenderwochen pro Jahr anzubieten. Einige Träger wollen dies schon zum kommenden Schuljahr umsetzen. Dies bedeutet, dass es dort zukünftig auch in den Ferien bis auf etwa fünf Wochen Schließzeit im Jahr ein verbindliches Betreuungsangebot geben wird. „Die Nachfrage ist bereits jetzt gegeben und der kommende Rechtsanspruch sieht dies vor. Wir halten es für richtig, uns hier mit den Trägern bereits jetzt auf den Weg zu machen, um schon möglichst viele Weichen für 2026/2027 zu stellen“, erläutert Ellen Grohe, Leiterin des Fachbereichs Soziales, Schule und Integration, die Neuerung.

Der Ausschuss ist bereit, diesen Weg mitzugehen und votierte einstimmig für die Vorlage.  hok

Auch interessant

Kommentare